Inhaltsverzeichnis
- Was macht ein Geldwäschebeauftragter?
- Was ist Geldwäsche?
- Bedeutung von Strafgesetzbuch, GwG und weiteren flankierenden Regelungen
- Nach Wahl: Externer oder interner Beauftragter
- Verpflichtungen und Befreiungen bei der Bestellung
- Das Bestellungsverfahren
- Qualifikation von Beauftragten
- Die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
- Die Position gewinnt weiterhin an Bedeutung
Was macht ein Geldwäschebeauftragter?
Der deutsche Gesetzgeber hat verschiedene rechtliche Instrumentarien geschaffen, um der Geldwäsche in deutschen Unternehmen Herr zu werden. Eine davon ist die teilweise verpflichtende Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Bei der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Compliance hat einen Geldwäschebeauftragter eine Schlüsselrolle inne. Er ist mit den Geschäftsfeldern des jeweiligen Unternehmens bestens vertraut. Idealerweise hat er auch Kenntnisse im strafrechtlichen Bereich und damit zum Tatbestand der Geldwäsche sowie verfahrensrechtlichen Themen. Der Beauftragte berichtet unmittelbar der Geschäftsführung. Dabei unterliegt der teilweise im Rahmen seiner Aufgaben keiner direkten Weisung des Managements.
Was ist Geldwäsche?
Über Geldwäsche gelangen illegal erwirtschaftete finanzielle Mittel in den regulären Finanzkreislauf. Geldmittel etwa aus Korruption, illegalem Glücksspiel, Erpressung, Raub, Menschen- und Waffenhandel, Steuerhinterziehung und anderen Straftatbeständen werden "gewaschen".
Geldwäsche verschleiert die Herkunft illegaler finanzieller Mittel. Sie spielt insbesondere bei der Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität eine wichtige Rolle. Geldwäschebekämpfung ist damit Bekämpfung krimineller Kernbereiche. Deshalb haben viele Länder, unter anderem Deutschland, einen eigenen Straftatbestand und rechtliche Rahmenbedingungen für die Bekämpfung der Geldwäsche geschaffen. Trotz gesetzgeberischer Aktivitäten und einer internationalen Zusammenarbeit erreichen die illegalen Vorgänge in diesem Feld immer höhere Niveaus.
Hier zeigen etwa aktuelle Zahlen von Statista.com für das Jahr 2021 mit 14.785 polizeilich erfassten Fällen von Geldwäsche in Deutschland im zehnjährigen Vergleich einen neuen Höhepunkt. Das Phänomen Geldwäsche bleibt aktuell.
Der Gesetzgeber passt seine gesetzlichen Aktivitäten immer wieder an und koordiniert die Bekämpfung der Geldwäsche mit Aktivitäten der Europäischen Union. Der europäische Gesetzgeber plant in nächster Zukunft eine europaweite Regelung an. Internationale Zusammenarbeit im Bereich Geldwäsche ist von großer Bedeutung. Es handelt sich um länderübergreifende kriminelle Machenschaften. Sie machen an keiner Grenze halt.
Bedeutung von Strafgesetzbuch, GwG und weiteren flankierenden Regelungen
§ 261 Strafgesetzbuch (StGB) bildet den Basis-Straftatbestand der Geldwäsche. Hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Entscheidender Ansatzpunkt für die Strafbarkeit von finanziellen Transaktionen ist seit 2021 die kriminelle Herkunft von Geldern. Vorher war der strafrechtliche Aufhänger an bestimmte kriminelle Taten geknüpft. Das Geldwäschegesetz (GwG) trifft weitere Regelungen und gibt Details zu bestimmten Branchen vor, die bei der Geldwäsche im Fokus stehen. Diese haben unter anderem bestimmte Berichts- und Kontrollpflichten.
In § 7 GwG wird der Geldwäschebeauftragte definiert. Hier finden sich auch Grundlagen und Informationen dazu, welche Aufgaben ein Geldwäschebeauftragter hat, wer ihn bestellen und welche persönlichen Voraussetzungen er mitbringen muss. Das Transparenz- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) flankiert den Straftatbestand und das GwG. Seit 2019 steht eine Strategie der Terrorismusbekämpfung im Mittelpunkt der Bemühungen, Geldwäsche zurückzudrängen und zu unterbinden.
Nach Wahl: Externer oder interner Beauftragter
Grundsätzlich kann ein Geldwäschebeauftragter intern oder extern für Unternehmen tätig werden. Geldwäschebeauftragte müssen nicht zwingend als Angestellte für das jeweilige Unternehmen tätig sein. Beide Konstellationen haben bestimmte Vor- und Nachteile. Ein angestellter Geldwäschebeauftragter genießt Privilegierungen beim Kündigungsschutz. Da ihm keine Nachteile aus seiner Tätigkeit erwachsen dürfen, kann er nicht ordentlich gekündigt werden. Ebenso muss das Unternehmen für seine ständige Weiterbildung sorgen.
Dagegen wird ein externer Geldwäschebeauftragter im Rahmen eines individuellen Dienstleistungsvertrages mit dem Unternehmen tätig. Dieser Vertrag kann im Rahmen der jeweiligen Vertragsbedingungen jederzeit gekündigt werden. Ebenso sorgt ein externer Geldwäschebeauftragter selbst für seine Qualifikation und die Aktualisierung von Kenntnissen.
Verpflichtungen und Befreiungen bei der Bestellung
Das Geldwäschegesetz definiert unter anderem in § 2 und § 15 GwG bestimmte Verpflichtete. Diese haben zwingend auf Führungsebene einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter für diesen zu bestimmen. Zu den Verpflichteten im Sinne des Gesetzes zählen unter anderem:
- Kredit- und Finanzinstitute
- bestimmte Kapitalverwaltungsgesellschaften
- bestimmte Glücksspielveranstalter
- bestimmte Versicherungsunternehmen
- Finanzdienstleister
Die Aufsichtsbehörde im GwG darf hier nicht genannten Unternehmen die Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten auferlegen. Hier können unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Warenhändler oder Immobilienmakler betroffen sein. Ebenso können abhängig von den Beschäftigungszahlen bestimmte Beteiligte von der Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten befreit werden. Im Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist eine eigene Abteilung "Geldwäscheprävention" zur Kontrolle der Einhaltung von Geldwäscheregelungen organisiert.
Das Bestellungsverfahren
Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten wird dem Bafin vorab angezeigt. Das Bafin kann den Widerruf einer Bestellung verlangen, wenn es Qualifikation und Zuverlässigkeit des Beauftragten nicht für gegeben hält.
Qualifikation von Beauftragten
Zuverlässigkeit und fachliche Eignung sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Geldwäschebeauftragter. Der Gesetzgeber hat nicht konkret definiert, welche Kenntnisse ein Beauftragter aufweisen muss. Eine gezielte Fort- und Weiterbildung dürfte unerlässlich sein. Hier bieten bestimmte Institutionen spezielle Ausbildungen für Geldwäschebeauftragte an. Wir als Geldwäschebeauftragter tätig werden will, muss betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben. Andernfalls kann er die maßgeblichen Transaktionen und Geschäftsvorgänge nichtzutreffend einschätzen.
Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht sind sinnvoll. Der Tatbestand der Geldwäsche und die umgebenden rechtlichen Normen bilden die Grundlage der fachlichen Qualifikation. Das Erfordernis der persönlichen Zuverlässigkeit schließt Personen aus, die selbst vorbestraft sind.
Für eine Tätigkeit als Geldwäschebeauftragter eignen sich insbesondere Juristen, aber auch speziell weitergebildete Betriebswirte und Führungskräfte. Die Verbindung zum Management des Unternehmens darf dabei nicht zu eng sein. Andernfalls wäre die Unabhängigkeit des Geldwäschebeauftragten gefährdet. Ein Geldwäschebeauftragter muss keinen Hochschulabschluss aufweisen. In der Praxis sind aber viele Akademiker in diesem komplexen und sensiblen Aufgabenfeld tätig.
Die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
Der Aufgabenbereich wird in § 7 Absatz 5 GwG definiert. Als im Inland tätiger Geldwäschebeauftragter sind dabei vorwiegend die folgenden Aktivitätsfelder maßgeblich:-
- Ein Geldwäschebeauftragter ist universaler Ansprechpartner in allen Angelegenheiten, die das Thema Geldwäsche im Unternehmen tangieren. Er steht den Behörden in diesem Bereich zur Verfügung.
- Er hat die Finanzaktivitäten in Unternehmen zu kontrollieren und gegebenenfalls Meldungen über verdächtige Handlungen an die zuständigen Behörden zu erstatten.
Das Unternehmen muss dem Geldwäschebeauftragten die erforderlichen Informationen und Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stellen. Ein Geldwäschebeauftragter berichtet direkt der Geschäftsführung. Er unterliegt bei bestimmten Handlungen wie einer Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG nicht der Weisung der Geschäftsführung. Das soll die erforderliche Unabhängigkeit des Beauftragten sicherstellen.
Geldwäschebeauftragte unterliegen verstärkten Anforderungen beim Datenschutz und Verpflichtungen zur Geheimhaltung. Sie dürfen die Informationen, die sie durch ihre Tätigkeit erlangen, nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsetzen.
Die Position gewinnt weiterhin an Bedeutung
In den nächsten Jahren sind in Anpassung an aktuellere Entwicklungen wie jetzt im Ukrainekrieg Verschärfungen der Geldwäschegesetze zu erwarten. Diese ergeben sich ebenso aus bereits geplanten Aktivitäten auf der Ebene der Europäischen Union. Internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich wird immer weiter ausgebaut.
Ein Geldwäschebeauftragter im Unternehmen bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen Theorie und praktischer Umsetzung der Geldwäscheregelungen. Deshalb werden die Bedeutung dieser Tätigkeit und die Anforderungen an Beauftragte weiterwachsen.
Unternehmen sind insgesamt gehalten, sich intensiv mit dem Thema Geldwäsche auseinanderzusetzen. Möglicherweise wird die Thematik immer mehr Unternehmen betreffen, da illegale Aktivitäten längst nicht mehr nur in den typischen Finanzdienstleistungsfeldern auftreten. Die organisierte Kriminalität und der Terrorismus sind auf der Suche nach immer neuen Bereichen, die der Geldwäsche dienen könnten.
Autor: Fachanwalt.de-Redaktion
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