Bereits im Jahre 1989 wurde die Fachanwaltschaft im Sozialrecht eingeführt. Damals wurde beschlossen, dass es je Gerichtszweig auch einen Fachanwalt geben sollte. Da es eine spezielle Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gibt, wurde der Fachanwalt für Sozialrecht geschaffen. Diese Fachanwaltschaft zählt damit zu den ältesten Deutschlands. Nach der Bundesrechtsanwaltskammer hatten im Jahre 2011 1.346 Rechtsanwälte den Titel Fachanwalt für Sozialrecht inne. Davon waren ca. 38% Fachanwältinnen. Im Vergleich zu 1989 hat sich die Anzahl der Fachanwälte im Sozialrecht verzehnfacht. Einen Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin finden Sie auch im Fachanwalt.de-Suchverzeichnis. Was ist eigentlich Sozialrecht? Im Grundgesetz Deutschlands ist das Sozialstaatsprinzip verankert. Als Teilbereich des öffentlichen Rechts soll das Sozialrecht den Bürgerinnen und Bürgern das sog. Existenzminimum und bestimmte ...
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Jetzt Profil anlegenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 20 SO 20/24 ) entschied am 18.11.2024, dass der Sozialhilfeträger keine Kosten für einen Grabstein übernehmen muss, wenn der Wunsch der Verstorbenen nach einer Bestattung in einem Rasengrab nicht beachtet wurde. Streit um Bestattungskosten und Grabgestaltung Die Klägerin, die Bürgergeld bezieht, ließ ihre verstorbene Mutter in einem Reihengrab bestatten, obwohl die Mutter zu Lebzeiten ausdrücklich eine Beisetzung in einem Wiesengrab gewünscht hatte. Nach der Beerdigung beantragte sie beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten in Höhe von rund 3.600 Euro. In einem vorangegangenen Verfahren hatte sich die beklagte Stadt Wuppertal bereit erklärt, unter Anrechnung des Vermögens der Verstorbenen, rund 300 Euro zu übernehmen. Zehn Monate...
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weiter lesenAls Rechtsanwalt muss man zur Erlangung der Fachanwaltschaft im Sozialrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen. Diese müssen im Fachgebiet Sozialrecht zudem erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die Berufsausbildung und Praxis erworben wird.
I. Besondere theoretische Kenntnisse durch Fachanwaltslehrgang Sozialrecht
Die theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen speziellen Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht erworben. Dieses umfasst alle Bereiche des Sozialrechts und muss mindestens 120 Zeitstunden betragen.
Für das Fachgebiet Sozialrecht sind dadurch insbesondere nachfolgende Kenntnisse nachzuweisen bzw. im Rahmen des Kurses den Anwälten zu vermitteln:
1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
2. besonderes Sozialrecht
a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung,
Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
c) Recht des Familienlastenausgleichs,
d) Recht der Eingliederung Behinderter,
e) Sozialhilferecht,
f) Ausbildungsförderungsrecht.
II. Besondere praktische Erfahrung durch Sozialrechtsfälle
Neben dem theoretischen Teil muss der Rechtsanwalt auch seine Praxis im Sozialrecht nachweisen.
Gemäß § 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) muss der Teilnehmer, um die praktischen Teil der Ausbildung erfolgreich abzuschließen, insgesamt 60 Fälle aus dem Sozialrecht bearbeitet haben. Dabei ist jedoch erforderlich, dass von diesen 60 Fällen mindestens 20 gerichtliche Verfahren gewesen sind. Wenn der Rechtsanwalt sowohl die Theorie als auch Praxis im Sozialrecht entsprechend nachgewiesen hat, kann er Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin werden.