Anwalt Sozialrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Bereits im Jahre 1989 wurde die Fachanwaltschaft im Sozialrecht eingeführt. Damals wurde beschlossen, dass es je Gerichtszweig auch einen Fachanwalt geben sollte. Da es eine spezielle Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gibt, wurde der Fachanwalt für Sozialrecht geschaffen. Diese Fachanwaltschaft zählt damit zu den ältesten Deutschlands. Nach der Bundesrechtsanwaltskammer hatten im Jahre 2011 1.346 Rechtsanwälte den Titel Fachanwalt für Sozialrecht inne. Davon waren ca. 38% Fachanwältinnen. Im Vergleich zu 1989 hat sich die Anzahl der Fachanwälte im Sozialrecht verzehnfacht. Einen Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin finden Sie auch im Fachanwalt.de-Suchverzeichnis.
Was ist eigentlich Sozialrecht?
Im Grundgesetz Deutschlands ist das Sozialstaatsprinzip verankert. Als Teilbereich des öffentlichen Rechts soll das Sozialrecht den Bürgerinnen und Bürgern das sog. Existenzminimum und bestimmte ...
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Fachanwalt für Sozialrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Berlin
Über Fachanwälte für Sozialrecht in Berlin
Wie wird man Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin?
Als Rechtsanwalt muss man zur Erlangung der Fachanwaltschaft im Sozialrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen. Diese müssen im Fachgebiet Sozialrecht zudem erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die Berufsausbildung und Praxis erworben wird.
I. Besondere theoretische Kenntnisse durch Fachanwaltslehrgang Sozialrecht
Die theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen speziellen Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht erworben. Dieses umfasst alle Bereiche des Sozialrechts und muss mindestens 120 Zeitstunden betragen.
Für das Fachgebiet Sozialrecht sind dadurch insbesondere nachfolgende Kenntnisse nachzuweisen bzw. im Rahmen des Kurses den Anwälten zu vermitteln:
1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
2. besonderes Sozialrecht
a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung,
Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
c) Recht des Familienlastenausgleichs,
d) Recht der Eingliederung Behinderter,
e) Sozialhilferecht,
f) Ausbildungsförderungsrecht.
II. Besondere praktische Erfahrung durch Sozialrechtsfälle
Neben dem theoretischen Teil muss der Rechtsanwalt auch seine Praxis im Sozialrecht nachweisen.
Gemäß § 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) muss der Teilnehmer, um die praktischen Teil der Ausbildung erfolgreich abzuschließen, insgesamt 60 Fälle aus dem Sozialrecht bearbeitet haben. Dabei ist jedoch erforderlich, dass von diesen 60 Fällen mindestens 20 gerichtliche Verfahren gewesen sind. Wenn der Rechtsanwalt sowohl die Theorie als auch Praxis im Sozialrecht entsprechend nachgewiesen hat, kann er Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin werden.