Dr. jur. Thomas Hundt
- Jahrgang 1964
- Studium in Hannover und Hamburg
- Referendariat in Berlin
- Rechtsanwalt seit 1994
Spezialisierungen
- Bauvertragsrecht
- Bauplanungsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Projektsteuerung
- Vergaberecht
- Immobilienrecht
- Handelsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abstandsfläche
- Anwesen
- Architektenrecht
- Architektenvertrag
- Bauabbruch
- Bauabnahme
- Bauanwalt
- Bauaufsicht
- Baueinstellung
- Baugenehmigung
- Baugewerberecht
- Baulast
- Bauleitplanung
- Baumängel
- Bauordnungsrecht
- Bauplanungsrecht
- Baurecht
- Baustopp
- Bauverbot
- Bauvertrag
- Bauvertragsrecht
- Bebauungsplan
- Denkmalschutzrecht
- Dienstbarkeit
- Enteignungsrecht
- Erbbaurecht
- Ersatzvornahme
- Erschließungsrecht
- Ertragswertverfahren
- Flächennutzungsplan
- Formelles Bauordnungsrecht
- Gewerbemietvertrag
- Grundbuchblatt
- Grundpfandrecht
- Grundstück
- Grundstücksgrenze
- Grundstücksrecht
- Immobilienanwalt
- Immoblilienwirtschaft
- Ingeneurvertragsrecht
- Ingenieurrecht
- Instandhaltungsrücklage
- Leitungsrecht
- Liegenschaft
- Materielles Bauordnungsrecht
- Nachbarwiderspruch
- Nutzungsänderung
- Öffentliches BauR
- Öffentliches Gut
- Pfusch am Bau
- Privates BauR
- Rangordnung
- Sachwertverfahren
- Sondernutzungsrecht
- Städtebaurecht
- Teilungserklärung
- Vergleichswertverfahren
- Verpächter
- Verpachtung
- VOB
- Wegerecht
Meine Fachanwaltschaften
- Bau- und Architektenrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Berliner Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein
- Verein Berliner Kaufleute und Industrieller
Kanzlei Impressum
Dr. Thomas Hundt
Hohenzollerndamm 87
14199 Berlin
Tel. +49 30 80 90 99 98
Fax. +49 30 810 55 932
info@baurecht-hundt.de
Dr. Thomas Hundt ist als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Er ist Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, die für die Berliner Rechtsanwälte auch die zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde ist.
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden. Es handelt sich um folgende Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Rechtsanwälte sind aufgrund der BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Es liegen noch keine Bewertungen vor.




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