36 Bewertungen mit einer Gesamtnote 5/5 wirken aus meiner Sicht per se nicht realistisch, insbesondere decken sie sich nicht mit den Erfahrungen, die ich mit der Kanzlei Wiederhold gemacht habe.
Frau Wiederhold wirkte in meinem Fall überfordert und verpasste eine Frist, welche für den Ausgang meines Rechtsstreites elementar (zu meinen Ungunsten) gewesen ist. Einer Erörterung hat sie sich entzogen. Kontakt und Erörterungen erfolgten fast ausschließlich schriftlich oder telefonisch über ihre Hilfskräfte. Der Schriftverkehr mit der Gegenseite wies inhaltliche Fehler und regelmäßig Rechtschreibfehler auf.
Jeder neuer Aspekt des rechtlichen Auseinandersetzung führte zu der Eröffnung eines neuen Falles, der separat abgerechnet worden ist und den Betrag meiner Selbstbeteiligung (Rechtsschutzversicherung) in die Höhe trieb. Ich kann die Kanzlei Wiederhold daher absolut nicht empfehlen.
Veronika Wiederhold
Herzlich willkommen auf der Profilseite der Fachanwaltskanzlei WIEDERHOLD!
Wir sind eine auf die Bereiche BILDUNG, BERUF sowie VEREINE/STIFTUNGEN spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Dresden und Nordhausen. Viele unserer Mandanten kommen jedoch auch aus dem gesamten Bundesgebiet.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA) berät Sie Frau RAin Veronika Wiederhold kompetent zu arbeits-, verwaltungs- und zivilrechtlichen Fragestellungen. Sie entwickelt für Sie Strategien, um Ihr Recht optimal zu gestalten und durchzusetzen.
Unsere Kanzlei ist auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
• PRÜFUNGSRECHT, SCHULRECHT, HOCHSCHULRECHT
• ARBEITSRECHT
• BEAMTENRECHT
• WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT
• STIFTUNGSRECHT, VEREINSRECHT
ARBEITSRECHT
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht steht Frau RAin Wiederhold Arbeitnehmern wie Arbeitgebern im öffentlichen Dienst sowie in privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Seite und berät sie bezüglich ihrer arbeitsrechtlichen Fragen, u.a. zu den Themen
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Befristung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Diskriminierung, Kündigung und Kündigungsschutz, Lohn, Mobbing, Schwerbehinderung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Wiedereingliederung. Sie unterstützt außerdem Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen und ist als eine von wenigen Anwälten in Deutschland im kirchlichen Arbeitsrecht tätig.
PRÜFUNGSRECHT, SCHUL- UND HOCHSCHULRECHT
Im Bereich des Bildungsrechts, einem Teilgebiet des Verwaltungsrechts, vertritt Sie Frau RAin Wiederhold als Fachanwältin für Verwaltungsrecht insbesondere bei Prüfungsanfechtungen, die sie regelmäßig deutschlandweit durchführt. Außerdem hilft sie u.a. weiter bei der Anerkennung von Prüfungen, bei Nachteilsausgleich, Prüfungsunfähigkeit, Rücktritt von der Prüfung, Täuschung und Prüfungszulassung.
Im Hochschulrecht berät sie u.a. bei Angelegenheiten der Immatrikulation, der Exmatrikulation oder bei Hochschulwechsel. Zudem setzt sich Frau RAin Wiederhold für die Belange ihrer Mandanten bei Auseinandersetzungen mit öffentlichen und privaten Schulen sowie Schulbehörden ein und berät zu Themen wie Zugang zur Wunschschule, Schulwechsel, Mobbing, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und Nachteilsausgleich.
BEAMTENRECHT
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht unterstützt Frau RAin Wiederhold Beamte u.a. bei Problemen mit Beförderungen, dienstlichen Beurteilungen, Dienstunfähigkeit, Dienstunfallfürsorge, Disziplinarverfahren sowie Rückforderung von Bezügen.
WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT
Im Wirtschaftsverwaltungsrecht können Sie sich an Frau RAin Wiederhold, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, insbesondere bei Fragen zum Thema Fördermittel wenden.
STIFTUNGS- UND VEREINSRECHT
Als zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA) unterstützt Sie Frau RAin Wiederhold insbesondere bei der Gründung von Stiftungen, Vereinen und Verbänden sowie bei Fragen zu Satzungsänderungen, Gemeinnützigkeit, Haftung, Beschlussanfechtungen, Auflösung, Vereinsausschlüssen sowie Spenden und Sponsoring.
Zur Person
Veronika Wiederhold wurde im Jahr 1980 in Nordhausen geboren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Dresden sowie dem anschließenden Referendariat - beides absolvierte sie mit Prädikatsexamen - war sie zunächst in der Rechtsabteilung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts tätig. Im Jahr 2010 gründete sie ihre eigene Anwaltskanzlei.
Bereits während ihrer Ausbildung sammelte sie praktische Erfahrungen in Anwaltskanzleien in Dresden und Mailand sowie an den Sächsischen Staatsministerien für Kultus und Sport sowie Wissenschaft und Kunst.
Veronika Wiederhold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zudem erwarb sie an der Deutschen Stiftungsakademie die Zertifizierung zur Stiftungsberaterin; darüber hinaus qualifizierte sie sich zur Testamentsvollstreckerin (AGT).
Für die Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ist Veronika Wiederhold als Dozentin tätig. Sie gehört zu dem Expertenteam von www.SchulVerwaltung.de. Weiterhin hält sie zu ausgewählten Themen ihrer Fachgebiete Vorträge und nimmt regelmäßig an Weiterbildungen teil.
Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Sachsen, Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, Verein der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im Bezirk des Verwaltungsgerichts Dresden, Bundesverband Deutscher Stiftungen, Förderverein Katholische Studentengemeinde Dresden e.V.
Spezialisierungen
- Prüfungsrecht
- Schulrecht
- Hochschulrecht
- Arbeitsrecht
- Beamtenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Stiftungsrecht
- Vereinsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Öffentliches Dienstrecht
- Polizeirecht
- Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
- Soldatenrecht
- Staatshaftungsrecht
- Subventionsrecht
- Verwaltungsakt
- Verwaltungsrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Wirtschaftsförderungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Verwaltungsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Deutscher Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Verein der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im Bezirk des Verwaltungsgerichts Dresden
- Bundesverband Deutscher Stiftungen
- Förderverein Katholische Studentengemeinde Dresden e.V.
Kanzlei Impressum
WIEDERHOLD Fachanwaltskanzlei
An der Kreuzkirche 6
01067 Dresden
Telefon: 0351/ 82 12 25 30
Telefax: 0351/ 82 12 25 35
E-Mail: info@kanzlei-wiederhold.de
www.kanzlei-wiederhold.de
Angaben und Hinweise
- Rechtsanwältin Veronika Wiederhold ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden.
- Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen, die über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden können:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO),
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
- Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Absatz 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
- Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Sachen (gemäß § 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
- Berufshaftpflichtversichert ist sie bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln. Der räumliche Geltungsbereich ist Deutschland.
- Steuernummer: 201 / 287 / 08627
- USt-IdNr.: DE274700977
- Finanzamt Dresden I
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