Premiumeintrag
Foto
Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht • Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Veronika Wiederhold

WIEDERHOLD Fachanwaltskanzlei
4.9
37 Bewertungen aus 2 Portalen
An der Kreuzkirche 6
01067 Dresden
Standort auf Karte anzeigen
ANWÄLTIN ANRUFEN
Zur Webseite
4,9
37 Bewertungen
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Alle anzeigen
Über mich Bewertungen Kontakt
Über mich
WIEDERHOLD Fachanwaltskanzlei
WIEDERHOLD Fachanwaltskanzlei

Herzlich willkommen auf der Profilseite der Fachanwaltskanzlei WIEDERHOLD!

Wir sind eine auf die Bereiche BILDUNG, BERUF sowie VEREINE/STIFTUNGEN spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Dresden und Nordhausen. Viele unserer Mandanten kommen jedoch auch aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA) berät Sie Frau RAin Veronika Wiederhold kompetent zu arbeits-, verwaltungs- und zivilrechtlichen Fragestellungen. Sie entwickelt für Sie Strategien, um Ihr Recht optimal zu gestalten und durchzusetzen.

Unsere Kanzlei ist auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

• PRÜFUNGSRECHT, SCHULRECHT, HOCHSCHULRECHT
• ARBEITSRECHT
• BEAMTENRECHT
• WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT
• STIFTUNGSRECHT, VEREINSRECHT

ARBEITSRECHT

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht steht Frau RAin Wiederhold Arbeitnehmern wie Arbeitgebern im öffentlichen Dienst sowie in privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Seite und berät sie bezüglich ihrer arbeitsrechtlichen Fragen, u.a. zu den Themen
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Befristung, Betriebsübergang, Eingruppierung, Diskriminierung, Kündigung und Kündigungsschutz, Lohn, Mobbing, Schwerbehinderung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Wiedereingliederung. Sie unterstützt außerdem Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen und ist als eine von wenigen Anwälten in Deutschland im kirchlichen Arbeitsrecht tätig.

PRÜFUNGSRECHT, SCHUL- UND HOCHSCHULRECHT

Im Bereich des Bildungsrechts, einem Teilgebiet des Verwaltungsrechts, vertritt Sie Frau RAin Wiederhold als Fachanwältin für Verwaltungsrecht insbesondere bei Prüfungsanfechtungen, die sie regelmäßig deutschlandweit durchführt. Außerdem hilft sie u.a. weiter bei der Anerkennung von Prüfungen, bei Nachteilsausgleich, Prüfungsunfähigkeit, Rücktritt von der Prüfung, Täuschung und Prüfungszulassung.
Im Hochschulrecht berät sie u.a. bei Angelegenheiten der Immatrikulation, der Exmatrikulation oder bei Hochschulwechsel. Zudem setzt sich Frau RAin Wiederhold für die Belange ihrer Mandanten bei Auseinandersetzungen mit öffentlichen und privaten Schulen sowie Schulbehörden ein und berät zu Themen wie Zugang zur Wunschschule, Schulwechsel, Mobbing, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und Nachteilsausgleich.

BEAMTENRECHT

Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht unterstützt Frau RAin Wiederhold Beamte u.a. bei Problemen mit Beförderungen, dienstlichen Beurteilungen, Dienstunfähigkeit, Dienstunfallfürsorge, Disziplinarverfahren sowie Rückforderung von Bezügen.

WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT

Im Wirtschaftsverwaltungsrecht können Sie sich an Frau RAin Wiederhold, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, insbesondere bei Fragen zum Thema Fördermittel wenden.

STIFTUNGS- UND VEREINSRECHT

Als zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA) unterstützt Sie Frau RAin Wiederhold insbesondere bei der Gründung von Stiftungen, Vereinen und Verbänden sowie bei Fragen zu Satzungsänderungen, Gemeinnützigkeit, Haftung, Beschlussanfechtungen, Auflösung, Vereinsausschlüssen sowie Spenden und Sponsoring.

Zur Person

Veronika Wiederhold wurde im Jahr 1980 in Nordhausen geboren.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Dresden sowie dem anschließenden Referendariat - beides absolvierte sie mit Prädikatsexamen - war sie zunächst in der Rechtsabteilung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts tätig. Im Jahr 2010 gründete sie ihre eigene Anwaltskanzlei.

Bereits während ihrer Ausbildung sammelte sie praktische Erfahrungen in Anwaltskanzleien in Dresden und Mailand sowie an den Sächsischen Staatsministerien für Kultus und Sport sowie Wissenschaft und Kunst.

Veronika Wiederhold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zudem erwarb sie an der Deutschen Stiftungsakademie die Zertifizierung zur Stiftungsberaterin; darüber hinaus qualifizierte sie sich zur Testamentsvollstreckerin (AGT).

Für die Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ist Veronika Wiederhold als Dozentin tätig. Sie gehört zu dem Expertenteam von www.SchulVerwaltung.de. Weiterhin hält sie zu ausgewählten Themen ihrer Fachgebiete Vorträge und nimmt regelmäßig an Weiterbildungen teil.

Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Sachsen, Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, Verein der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im Bezirk des Verwaltungsgerichts Dresden, Bundesverband Deutscher Stiftungen, Förderverein Katholische Studentengemeinde Dresden e.V.

WIEDERHOLD Fachanwaltskanzlei

Spezialisierungen

  • Prüfungsrecht
  • Schulrecht
  • Hochschulrecht
  • Arbeitsrecht
  • Beamtenrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Stiftungsrecht
  • Vereinsrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Polizeirecht
  • Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
  • Soldatenrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Subventionsrecht
  • Verwaltungsakt
  • Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Wirtschaftsförderungsrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
MEHR ANZEIGEN

Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verwaltungsrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Sachsen
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Verein der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im Bezirk des Verwaltungsgerichts Dresden
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen
  • Förderverein Katholische Studentengemeinde Dresden e.V.

Kanzlei Impressum

WIEDERHOLD Fachanwaltskanzlei
An der Kreuzkirche 6
01067 Dresden

Telefon: 0351/ 82 12 25 30
Telefax: 0351/ 82 12 25 35
E-Mail: info@kanzlei-wiederhold.de
www.kanzlei-wiederhold.de

Angaben und Hinweise

  • Rechtsanwältin Veronika Wiederhold ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden.
  • Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen, die über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden können:
    • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
    • Berufsordnung (BORA),
    • Fachanwaltsordnung (FAO),
    • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
    • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).
  • Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Absatz 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
  • Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Sachen (gemäß § 73 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Absatz 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
  • Berufshaftpflichtversichert ist sie bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln. Der räumliche Geltungsbereich ist Deutschland.
  • Steuernummer: 201 / 287 / 08627
  • USt-IdNr.: DE274700977
  • Finanzamt Dresden I

Haftung für Inhalte

Alle Inhalte werden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt und geprüft. Der Anbieter der auf diesen Seiten veröffentlichen Inhalte übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Irrtümer werden nicht ausgeschlossen. Gemäß § 7 Abs. 1 TMG ist der Anbieter der Inhalt nach den allgemein gültigen Gesetzen verantwortlich. Nach § 8 – 10 TMG ist der Anbieter nicht verpflichtet, fremde (gespeicherte/übermittelte) Inhalte zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die eine rechtwidrige Tätigkeit anzeigen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Inhalten nach den allgemeinen Gesetzen. Eine Haftung ist in diesem Zusammenhang aber erst nach Kenntnis der korrekten Verletzung von geltendem Recht möglich. Als Anbieter werden wir nach Bekanntwerden einer Rechtsverletzung die betroffenen Inhalte umgehend löschen.

Haftung für Links

Für weiterführende Verknüpfungen (Hyperlinks) wird keine Haftung übernommen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Verknüpfung wurde der Inhalt geprüft und für nicht rechtswidrig befunden. Auf die Gestaltung dieser Inhalte hat nur der jeweilige Autor Einfluss. Eine permanente inhaltliche Prüfung der verlinkten Inhalte ist nicht zumutbar, sofern keine Kenntnis von einer Rechtsverletzung besteht. Sollte eine solche Verletzung geltenden Rechts bekannt werden, so wird der Link umgehend entfernt.

Urheberrecht

Diese Seiten unterliegen dem Urheberrecht, womit komplette Seiten oder deren Einzelteile (z.B. Texte, Grafiken, Skripte usw.) ohne Genehmigung des Anbieters/Urhebers nicht benutzt oder in irgendeiner Weise vervielfältigt werden dürfen. Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors oder Anbieters. Kopien sind nur für den privaten, nichtkommerziellen Bedarf erlaubt. Sollten Sie auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir Sie um einen kurzen Hinweis, damit die Inhalte entsprechend gekennzeichnet oder entfernt werden können. Dies gilt gleichermaßen auch für Inhalte Dritter.

Rechtswirksamkeit

Die Nutzung der veröffentlichten Inhalte unterliegt den hier angezeigten Bestimmungen. Dies gilt für alle Seiten, die auf dieses Impressum verweisen. Sollten Teile dieses Textes nicht dem aktuell geltenden Recht entsprechen, so bleibt der übrige Text davon unberührt.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Verwendete Medien

Für alle verwendeten Medien liegt eine Lizenz vor.

Fachanwältin Veronika Wiederhold ist gelistet unter Rechtsanwalt Dresden und Anwalt Arbeitsrecht Dresden und Anwalt Verwaltungsrecht Dresden.
Jetzt Rechtsanwältin Veronika Wiederhold kontaktieren: ANLIEGEN SCHILDERN
Bewertungen von Fachanwältin Veronika Wiederhold

Bewertung auf fachanwalt.de
1 Bewertung
1.0 von 5.0 •
Stand: 03.10.2024
Bewertung auf anwalt.de
36 Bewertungen
5.0 von 5.0 •
Stand: 08.01.2021

Bewertung von J. C. • 16.05.2023

36 Bewertungen mit einer Gesamtnote 5/5 wirken aus meiner Sicht per se nicht realistisch, insbesondere decken sie sich nicht mit den Erfahrungen, die ich mit der Kanzlei Wiederhold gemacht habe.
Frau Wiederhold wirkte in meinem Fall überfordert und verpasste eine Frist, welche für den Ausgang meines Rechtsstreites elementar (zu meinen Ungunsten) gewesen ist. Einer Erörterung hat sie sich entzogen. Kontakt und Erörterungen erfolgten fast ausschließlich schriftlich oder telefonisch über ihre Hilfskräfte. Der Schriftverkehr mit der Gegenseite wies inhaltliche Fehler und regelmäßig Rechtschreibfehler auf.
Jeder neuer Aspekt des rechtlichen Auseinandersetzung führte zu der Eröffnung eines neuen Falles, der separat abgerechnet worden ist und den Betrag meiner Selbstbeteiligung (Rechtsschutzversicherung) in die Höhe trieb. Ich kann die Kanzlei Wiederhold daher absolut nicht empfehlen.

Detailbewertung:
Honorar/Leistung
Verständlichkeit
Erreichbarkeit
Freundlichkeit

Jetzt Rechtsanwältin Veronika Wiederhold kontaktieren: ANLIEGEN SCHILDERN
Foto
Rechtsanwältin Veronika Wiederhold
(37 Bewertungen)