Anwalt Versicherungsrecht Berlin – Fachanwälte finden!
Den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ können Anwälte seit dem Jahr 2004 erwerben. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer gab es im Jahr 2011 insgesamt 967 Fachanwälte für Versicherungsrecht in Deutschland. Die Fachanwaltschaft im Versicherungsrecht erfreut sich wachsender Beliebtheit, denn im Vergleich zum Jahr 2004 gibt es nun 953 mehr Fachanwälte für Versicherungsrecht. Einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin können Sie auch auf Fachanwalt.de finden.
Was beinhaltet das Versicherungsrecht alles?
Das Versicherungsrecht regelt primär die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen und ist im Versicherungsgesetz geregelt. Da das Versicherungsrecht Bestandteil des Zivilrechts ist, sind sehr häufig Vorschriften des BGB ergänzend heranzuziehen. Ferner beschäftigt sich das Versicherungsrecht mit der ...
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtstipps zum Thema Anwalt Versicherungsrecht Berlin
Über Fachanwälte für Versicherungsrecht in Berlin
So wird man Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin
I. Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse
Um Fachanwalt für Versicherungsrecht werden zu können, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse im Versicherungsrecht nachweisen. Dies setzt regelmüßig die erfolgreiche Teilnahem einem Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht voraus. Der Lehrgang umfasst alle relevanten Bereiche des Rechtsgebiets und muss mindesten 120 Zeitstunden betragen.
Der Fachanwaltskurs im Versicherungsrecht dient insbesondere dazu sämtliche nach der Fachanwaltsordnung (FAO) geforderten theoretischen Kenntnisse zu vermitteln. Er beinhaltet daher folgende Themen:
1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
2. Recht der Versicherungsaufsicht,
3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
II. Nachweis praktischer Erfahrungen
Hat der Anwalt an dem Lehrgang teilgenommen, so muss er zusätzlich nach der FAO praktische Erfahrungen im Versicherungsrecht nachweisen. Dies geschieht durch sog. Falllisten. Im Versicherungsrecht muss der Rechtsanwalt 80 Fälle bearbeitet haben, davon mind. 10 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen von den obigen Rechtsgebieten mindestens 3 verschiedene Bereiche abdecken und dabei aus jeden dieser 3 Bereiche mindestens 5 Fälle.
Hat der Rechtsanwalt die obigen Voraussetzungen erfüllt, kann er in der Regel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ in Berlin werden.