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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Wolfgang Greilich

Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
Bismarckstr. 5
35390 Gießen
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Über mich
Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
  • Geboren 1954
  • Mitgründer der Kanzlei 1982
  • Seit 1989 Notar
  • Seit 2000 Schlichter und Schiedsrichter SOBau
  • Seit 2005 erster Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mittelhessen (Landgerichtsbezirke Gießen und Limburg)
Greilich Hirschmann Benedum & Coll.

Spezialisierungen

  • Immobilienrecht
  • Architektenvertragsrecht
  • Baurecht
  • Grundstücksrecht
  • Ingenieurvertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abstandsfläche
  • Anwesen
  • Architektenrecht
  • Architektenvertrag
  • Bauabbruch
  • Bauabnahme
  • Bauanwalt
  • Bauaufsicht
  • Baueinstellung
  • Baugenehmigung
  • Baugewerberecht
  • Baulast
  • Bauleitplanung
  • Baumängel
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Baurecht
  • Baustopp
  • Bauverbot
  • Bauvertrag
  • Bauvertragsrecht
  • Bebauungsplan
  • Denkmalschutzrecht
  • Dienstbarkeit
  • Enteignungsrecht
  • Erbbaurecht
  • Ersatzvornahme
  • Erschließungsrecht
  • Ertragswertverfahren
  • Flächennutzungsplan
  • Formelles Bauordnungsrecht
  • Gewerbemietvertrag
  • Grundbuchblatt
  • Grundpfandrecht
  • Grundstück
  • Grundstücksgrenze
  • Grundstücksrecht
  • Immobilienanwalt
  • Immoblilienwirtschaft
  • Ingeneurvertragsrecht
  • Ingenieurrecht
  • Instandhaltungsrücklage
  • Leitungsrecht
  • Liegenschaft
  • Materielles Bauordnungsrecht
  • Nachbarwiderspruch
  • Nutzungsänderung
  • Öffentliches BauR
  • Öffentliches Gut
  • Pfusch am Bau
  • Privates BauR
  • Rangordnung
  • Sachwertverfahren
  • Sondernutzungsrecht
  • Städtebaurecht
  • Teilungserklärung
  • Vergleichswertverfahren
  • Verpächter
  • Verpachtung
  • VOB
  • Wegerecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Bau- und Architektenrecht

Mitgliedschaften

  • ARGE Bau- und Architektenrecht
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht

Kanzlei Impressum

Informationen gemäß § 5 TMG:

Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
Rechtsanwälte Fachanwälte
Partnerschaftsgesellschaft, AG Frankfurt am Main PR 1565

Sitz der Gesellschaft: Bismarckstraße 5, D-35390 Gießen

Ust.-Identifikations-Nr. DE812330216

Liste der Partner

Zusätzliche Informationen gemäß § 2 Abs. 2 DL-InfoV:

Die Berufsträger unserer Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und gehören folgenden Kammern an:
• Notare: Notarkammer Frankfurt am Main
• Rechtsanwälte: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Die zuständige Aufsichtsbehörde der Notare ist der Präsident des Landgerichts Gießen. Die Aufsichtsbehörde der Notarkammer ist
die Landesjustizverwaltung - Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden.

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte:

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO
Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA
Fachanwaltsordnung - FAO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft - CCBE
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - EuRAG

Diese Vorschriften finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter folgendem Link:
http://www.brak.de/seiten/06.php

Für die Notare dieser Kanzlei gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesnotarordnung - BNotO
Beurkundungsgesetz - BeurkG
Dienstordnung für Notarinnen und Notare - DONot
Richtlinien für die Berufsausübung der Notarkammer Frankfurt
Kostenordnung - KostO

Diese Vorschriften können auf der Website der Bundesnotarkammer unter "Der Notar - Berufsrecht" eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung
HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1, 30659 Hannover

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungssschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der
Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO).
Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Gemäß § 36 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.

Bildrechte:

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© Reicher - Fotolia.com

Gestaltung und Programmierung

Grazioli - Agentur für Kommunikation
Färbgasse 6
35510 Butzbach

Tel.: 06033 925501
Internet: www.grazioli-design.de

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