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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Alexander Meyer

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Über mich
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Nicht nur die juristische, sondern auch die wirtschaftliche Perspektive ist mir vertraut. Erfahrung als Rechtsanwalt in meinen Tätigkeitsschwerpunkten habe ich u.a. im Rahmen folgender Tätigkeiten sammeln können: Im Justitiariat des ZDF, Referat für Urheberrecht, als Vorstandsassistent und Justitiar eines börsennotierten Softwareunternehmens, Director Legal & Human Resources in einer international operierenden Aktiengesellschaft.

Nach der Tätigkeit als Inhouse Lawyer bin ich 2002 in die Anwaltschaft gewechselt, seit 2004 verantworte ich in unserer Kanzlei die oben als Tätigkeitsschwerpunkte angegebenen Rechtsgebiete.

Zu den unseren Mandanten zählen in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht:

  • Internationale Bildagenturen, die wir im Urheber- und Medienrecht beraten und vertreten,
  • Werbeagenturen (Designschutz, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht),
  • PR-Agenturen u.a. bei Fragen des Äußerungsrechts, der Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht insbesondere auch aus dem Pharma-Bereich,
  • Verlage und Produktionsfirmen im Medienbereich (insbes. Leistungsschutzrechte, Künstlersozialkasse, GEMA, GVL, internationele Verwertungsgesellschaften),
  • Musiker, Bands, Fotografen, Schauspieler, Künstler in Fragen der Vertragsgestaltung (Lizenzvertrag, Bandübernahmevertrag, Managementvertrag, Produktionsvertrag usw.)
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Spezialisierungen

Tätigkeitsschwerpunkte:

Besondere Erfahrungen:

  • Unterstützung bei der Konzeption von Marketing- und PR-Aktionen im Hinblick auf mögliche wettbewerbsrechtliche Probleme, insbes. auch mit Bezug zu HWG und Lebensmittelrecht
  • Kartellrecht, insbesondere Diskriminierung von schwächeren Marktteilnehmern (Belieferungsanspruch)
  • Vertretung von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten im Fall der unberechtigten Verwendung geschützter Werke/Leistungen
  • Verfolgung von Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen sowie Verteidigung bei entsprechender Inanspruchnahme
  • Erstellung von VAR- und OEM-Verträgen Lösung lizenz- und urheberrechtlicher Probleme, auch vor dem Hintergrund freier Software wie LINUX oder MOZILLA
  • Verträge im Bereich der TV- und Musikindustrie
  • Beratung und Vertretung im Bereich Sponsoring kultureller Veranstaltungen
  • Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Abmahnung
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht im gewerblichen Rechtsschutz
  • Einstweilige Verfügung
  • Europäische Marken
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Kartellrecht
  • Lizenzrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP)
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Bund der Selbständigen- Gewerbeverband Bayern (BDS)
  • Chaos Computer Club (CCC)

Kanzlei Impressum

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Bewertungen von Fachanwalt Alexander Meyer

Bewertung auf fachanwalt.de
SternSternSternSternStern3 Bewertungen
5.0 von 5.0 •
Stand: 16.12.2025

SternSternSternSternSternBewertung von J. M. • 26.05.2025
Arbeitsrecht

Schneller Kontakt über Hotline, sofort gute Beratung erhalten und inzwischen Vergleich beim Arbeitsgericht geschlossen. Freundlich, und schnell und mit gutem Ergebnis beendet. Volle Empfehlung.

Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Alexander Meyer weiter.
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SternSternSternSternSternVerständlichkeit
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SternSternSternSternSternFreundlichkeit

SternSternSternSternSternBewertung von M. Z. • 21.03.2020
Arbeitsrecht

Gute Beratung bei meiner Kündigung, viel mehr Abfindung bekommen, als ich zuerst dachte. Kann Herrn Meyer nur empfehlen.

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SternSternSternSternSternFreundlichkeit

SternSternSternSternSternBewertung von M. F. • 03.04.2019
Arbeitsrecht

Vertretung wg. Kündigung lief sehr gut. Abfindung top verhandelt. Sehr zufrieden

Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Alexander Meyer weiter.
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SternSternSternSternSternErreichbarkeit
SternSternSternSternSternFreundlichkeit

Rechtstipps von Alexander Meyer auf fachanwalt.de

Termination and Severance Agreements under German Labor Law
SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 03.06.2025 Alexander Meyer
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In Germany, employment termination is subject to strict legal requirements, especially if the German Protection Against Unfair Dismissal Act (Kündigungsschutzgesetz, or KSchG) applies. This law offers employees significant protection against unjust termination, but only under certain conditions. Understanding these rules—and the differences between various termination options—is essential for employees and employers alike.   1. When Does the Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Apply? The KSchG is only applicable if: The employment relationship has lasted for more than six months continuously, and The employer regularly employs more than ten full-time employees in the establishment (excluding trainees). If these conditions are not met, an employer may terminate employment ...

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Abfindung 2025 – Steuerfallen, Fünftelregelung und neue Chancen
SternSternSternSternStern (3 Bewertungen) 01.06.2025 Alexander Meyer
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Wer im Jahr 2025 eine Abfindung erhält, muss sich mit erheblichen steuerlichen und rechtlichen Neuerungen auseinandersetzen. Die durch das Wachstumschancengesetz geänderte Besteuerung von Abfindungen betrifft insbesondere die Anwendung der Fünftelregelung. Zudem beeinflussen der progressive Steuertarif und Sonderabgaben wie der Solidaritzuschlag die tatsächliche Höhe der Abfindung nach Steuern. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Änderungen, mögliche Steuerfallen und rechtssichere Gestaltungsspielräume auf. Ihnen liegt eine Kündigung oder ein Abfindungsangebot vor? R ufen Sie unsere Kostenlose  Arbeitsrechts-Hotline an: 0821-999 84 990.   Sie erreichen direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und erhelten eine kostenlose Ersteinschätzung! 1. ...

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Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber – was Arbeitnehmer wissen müssen
SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 28.05.2025 Alexander Meyer
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Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Beschäftigte ein Schock. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen – insbesondere die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Abfindung bei Kündigung zusteht, wie hoch diese ausfallen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.   Gibt es bei Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch eine Abfindung? Entgegen der weitverbreiteten Annahme besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer dennoch eine Abfindung – etwa im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs , durch einen Aufhebungsvertrag oder bei ...

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