Schneller Kontakt über Hotline, sofort gute Beratung erhalten und inzwischen Vergleich beim Arbeitsgericht geschlossen. Freundlich, und schnell und mit gutem Ergebnis beendet. Volle Empfehlung.
Alexander Meyer





Nicht nur die juristische, sondern auch die wirtschaftliche Perspektive ist mir vertraut. Erfahrung als Rechtsanwalt in meinen Tätigkeitsschwerpunkten habe ich u.a. im Rahmen folgender Tätigkeiten sammeln können: Im Justitiariat des ZDF, Referat für Urheberrecht, als Vorstandsassistent und Justitiar eines börsennotierten Softwareunternehmens, Director Legal & Human Resources in einer international operierenden Aktiengesellschaft.
Nach der Tätigkeit als Inhouse Lawyer bin ich 2002 in die Anwaltschaft gewechselt, seit 2004 verantworte ich in unserer Kanzlei die oben als Tätigkeitsschwerpunkte angegebenen Rechtsgebiete.
Zu den unseren Mandanten zählen in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht:
- Internationale Bildagenturen, die wir im Urheber- und Medienrecht beraten und vertreten,
- Werbeagenturen (Designschutz, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht),
- PR-Agenturen u.a. bei Fragen des Äußerungsrechts, der Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht insbesondere auch aus dem Pharma-Bereich,
- Verlage und Produktionsfirmen im Medienbereich (insbes. Leistungsschutzrechte, Künstlersozialkasse, GEMA, GVL, internationele Verwertungsgesellschaften),
- Musiker, Bands, Fotografen, Schauspieler, Künstler in Fragen der Vertragsgestaltung (Lizenzvertrag, Bandübernahmevertrag, Managementvertrag, Produktionsvertrag usw.)
Spezialisierungen
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gewerblicher Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht)
- Arbeitsrecht - Angebot für Arbeitnehmer: Kostenlose Hotline für Arbeitsrecht - Bundesweit
- Allgemeines Zivilrecht
Besondere Erfahrungen:
- Unterstützung bei der Konzeption von Marketing- und PR-Aktionen im Hinblick auf mögliche wettbewerbsrechtliche Probleme, insbes. auch mit Bezug zu HWG und Lebensmittelrecht
- Kartellrecht, insbesondere Diskriminierung von schwächeren Marktteilnehmern (Belieferungsanspruch)
- Vertretung von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten im Fall der unberechtigten Verwendung geschützter Werke/Leistungen
- Verfolgung von Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen sowie Verteidigung bei entsprechender Inanspruchnahme
- Erstellung von VAR- und OEM-Verträgen Lösung lizenz- und urheberrechtlicher Probleme, auch vor dem Hintergrund freier Software wie LINUX oder MOZILLA
- Verträge im Bereich der TV- und Musikindustrie
- Beratung und Vertretung im Bereich Sponsoring kultureller Veranstaltungen
- Kapitalmarktrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mobbing
- Mutterschutz
- Probezeit
- Abmahnung
- Arbeitnehmererfindungsrecht
- Designrecht
- Domainrecht im gewerblichen Rechtsschutz
- Einstweilige Verfügung
- Europäische Marken
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Kartellrecht
- Lizenzrecht
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP)
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Bund der Selbständigen- Gewerbeverband Bayern (BDS)
- Chaos Computer Club (CCC)
Publikationen
Minusstunden im Arbeitsverhältnis – was gilt wirklich?
Selbst verschuldete Krankheit: Wann zahlt der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung?
Keine Zielvorgabe – kein Geld? BAG stärkt Arbeitnehmerrechte bei Zielvereinbarungen
Aufhebungsvertrag: Was jetzt wichtig ist – Abfindung, Arbeitslosengeld und Ihre Rechte
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3 Bewertungen



Bewertung von J. M. • 26.05.2025



Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von M. Z. • 21.03.2020Gute Beratung bei meiner Kündigung, viel mehr Abfindung bekommen, als ich zuerst dachte. Kann Herrn Meyer nur empfehlen.




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



Bewertung von M. F. • 03.04.2019Vertretung wg. Kündigung lief sehr gut. Abfindung top verhandelt. Sehr zufrieden




Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



(1 Bewertung) • 03.06.2025 • Alexander Meyer
In Germany, employment termination is subject to strict legal requirements, especially if the German Protection Against Unfair Dismissal Act (Kündigungsschutzgesetz, or KSchG) applies. This law offers employees significant protection against unjust termination, but only under certain conditions. Understanding these rules—and the differences between various termination options—is essential for employees and employers alike. 1. When Does the Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Apply? The KSchG is only applicable if: The employment relationship has lasted for more than six months continuously, and The employer regularly employs more than ten full-time employees in the establishment (excluding trainees). If these conditions are not met, an employer may terminate employment ...
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(3 Bewertungen) • 01.06.2025 • Alexander Meyer
Wer im Jahr 2025 eine Abfindung erhält, muss sich mit erheblichen steuerlichen und rechtlichen Neuerungen auseinandersetzen. Die durch das Wachstumschancengesetz geänderte Besteuerung von Abfindungen betrifft insbesondere die Anwendung der Fünftelregelung. Zudem beeinflussen der progressive Steuertarif und Sonderabgaben wie der Solidaritzuschlag die tatsächliche Höhe der Abfindung nach Steuern. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Änderungen, mögliche Steuerfallen und rechtssichere Gestaltungsspielräume auf. Ihnen liegt eine Kündigung oder ein Abfindungsangebot vor? R ufen Sie unsere Kostenlose Arbeitsrechts-Hotline an: 0821-999 84 990. Sie erreichen direkt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und erhelten eine kostenlose Ersteinschätzung! 1. ...
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(1 Bewertung) • 28.05.2025 • Alexander Meyer
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Beschäftigte ein Schock. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen – insbesondere die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt werden kann. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Abfindung bei Kündigung zusteht, wie hoch diese ausfallen kann und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. Gibt es bei Kündigung durch den Arbeitgeber automatisch eine Abfindung? Entgegen der weitverbreiteten Annahme besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer dennoch eine Abfindung – etwa im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs , durch einen Aufhebungsvertrag oder bei ...
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