Christof Böhmer
Rechtsanwalt Christof Böhmer studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum.
Nach dem Referendariat beim Oberlandesgericht Hamm und in Mumbai/Indien erhielt er 1996 die Zulassung als Rechtsanwalt.
Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Er vertritt Mandanten sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite bundesweit.
Darüber hinaus leitet Herr Böhmer Schulungen im Arbeitsrecht, vor allem für Betriebsräte.
Seit 2007 ist er berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht nach der Fachanwaltsordnung (FAO) zu führen.
Herr Böhmer ist darüber hinaus seit 2011 berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen.
Spezialisierungen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Bauwesenversicherungsrecht
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
- Betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht
- Brandschutzversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherungsrecht
- Fahrzeugversicherungsrecht
- Feuerversicherungsrecht
- Gebäudeversicherungsrecht
- Gliedertaxe
- Haftpflichtversicherungsrecht
- Hapftpflichtversicherung
- Hausratversicherungsrecht
- Internationales Versicherungsrecht
- Kraftfahrzeugversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenversicherungsrecht (im VersR)
- Kreditversicherungsrecht
- Lebensversicherung
- Lebensversicherungsrecht
- Personenversicherungsrecht
- Pflichtversicherungsrecht
- Private Krankenversicherung
- Private Unfallversicherung
- Produkthaftpflichtrecht
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Reisegepäckversicherungsrecht
- Reiserücktrittsversicherungsrecht
- Rückkaufsrecht
- Sachversicherung
- Sachversicherungsrecht
- Schadensregulierung
- Speditionsversicherungsrecht
- Transportversicherungsrecht (im VersR)
- Umwelthaftpflichtrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Versicherungsfall Eintritt
- Versicherungspolice
- Versicherungsrecht
- Versicherungsschaden
- Versicherungsvertragsrecht
- Vertrauensschadensrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Versicherungsrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Hinweise nach TMG:
Rechtsanwalt Christof Böhmer - Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland - ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Für ihn gelten die Berufsregelungen
der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(bis 01.07.2004: der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung; BRAGO),
der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sowie
der Fachanwaltsordnung (FO).
Die entsprechenden Texte dieser Normen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Hinweise nach DL-InfoV:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die entsprechenden Texte dieser Normen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Christof Böhmer besteht bei derGenerali Versicherung AG, München.
Die Kontaktdaten von RA Christof Böhmer lauten:
Rechtsanwalt
Christof Böhmer
ARNST BÖHMER WIETHOFF
Kaiser-Wilhelm-Allee 39
40545 Düsseldorf
Telefon:+49 (0)211 600 85 77-0
Telefax:+49 (0)211 600 85 77-1
E-Mail: christof.boehmer@abwlaw.de
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