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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht • Fachanwältin für Sozialrecht • Mediatorin

Cornelia Oster

Kanzlei Breiter
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Die Kanzleigründerin Frau Cornelia Oster, geb. Breiter studierte in Konstanz und absolvierte ihren Vorbereitungsdienst in Oldenburg (Oldg), Bielefeld und Wien, Österreich.

Frau Oster ist seit dem 01.03.2005 zur Anwaltschaft zugelassen und ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Kanzlei Breiter

Spezialisierungen

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2012
  • Mediatorin seit 2012
  • Fachanwältin für Sozialrecht seit 2008

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
  • Arbeitsförderungsrecht (im SozialR)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Ausbildungsförderungsrecht
  • Behindertenrecht
  • Demenz
  • Eingliederungsrecht
  • Elterngeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Erziehungsgeld
  • Erziehungsrente
  • Existenzminimum
  • Familienlastenausgleichsrecht
  • Heimrecht
  • Kindergeld
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegegutachten
  • Pflegeheim
  • Pflegekasse
  • Pflegeversicherung Einstufung
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Rentenrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Seniorenrecht
  • Sozialhilfe
  • Sozialhilferecht
  • Sozialrecht
  • Sozialverfahrensrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht (im SozialR)
  • Waisenrente
  • Wegeunfall
  • Witwenrente
  • Wohngeld
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Ausbildungen

  • Mediator

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Anwaltsverein Heidelberg e.V. im DAV
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Anwaltsverein Heidelberg e.V.

Weitere Standorte

Niederlassung Wiesloch

Ringstr. 21
69168 Wiesloch
Deutschland

Telefon: 06222 / 93 55 88-0
Telefax: 06222 / 93 55 88-20

E-Mail:

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Die Anbieterkennzeichnung ist derzeit in Bearbeitung.

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Bewertungen von Fachanwältin Cornelia Oster

Bewertung auf fachanwalt.de
2 Bewertungen
3.0 von 5.0 •
Stand: 09.11.2024

Bewertung von W. L. • 15.05.2024
Arbeitsrecht

Fachwissen im Bereich Arbeitsrecht, das ich erwartet habe, ist nicht vorhanden. Die Klage wurde aus formellen Gründen abgewiesen. Das erfolgreiche Einreichen einer Klage ist Basiswissen. Letztendlich hat mich der Vorgang über drei Jahre beschäftigt und nur Geld und Nerven gekostet. Wenn es Negativ-Sterne geben würde, wäre das jetzt angebracht. Mein Eindruck nach der Zusammenarbeit mit Frau Oster ist, dass die vielen positiven Bewertungen "fake" sind.

Detailbewertung:
Honorar/Leistung
Verständlichkeit
Erreichbarkeit
Freundlichkeit

Bewertung von K. T. • 15.11.2022
Sozialrecht

Frau O. hat eine sehr schnelle Auffassungsgabe ist sehr versiert auf dem Themengebiet was Rentenrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht angeht. Mögliche Optionen und Strategien wurden umgehend aufgezeigt.

Ja, ich empfehle Rechtsanwältin Cornelia Oster weiter.
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Notfall-Kinderzuschlag ab April 2020
(1 Bewertung) 09.04.2020 Cornelia Oster
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Das Bundesfamilienministerium unterstützt ab April 2020 Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen. Alleinerziehende und einkommensschwache Familien haben in der Corona-Krise große Probleme. Organisatorische Probleme, wenn aufgrund von Schulschließung die Versorgung nicht gesichtert ist, aber dennoch sämtliche Kosten weiterlaufen.  Dann kann der Notfall-Kinderzuschlag sehr hilfreich sein. Dieses erhält man, bei Vorliegen folgender Voraussetzungen: Wird Kindergeld bezogen? Liegt das Bruttoeinkommen an der Mindesteinkommensgrenze, für Elternpaare 900,- € brutto und Alleinerziehende 600,- € brutto ? Wohnen Kinder im Haushalt, die jünger als 25 Jahre sind? Die Kinder sind nicht verheiratet? Fällt nur eine dieser ...

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