Rechtsanwälte besitzen die Möglichkeit sich im gewerblichen Rechtsschutz zu spezialisieren. Sie können seit 2007 einen Fachanwaltstitel in dem Rechtsgebiet erlangen. Mittlerweile gibt es 652 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Davon sind es 144 Rechtsanwältinnen.
Aufgrund der deutschen Rechtsauffassung ist der gewerbliche Rechtsschutz streng von dem Urheberrecht zu trennen. Das Rechtsgebiet beschäftigt sich in erster Linie mit dem Patent-, Marken- und Musterrecht und soll das geistige Eigentum zusammen mit dem Urheberrecht vollumfassend schützen.
Die Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass ein Fachanwaltslehrgang erfolgreich besucht werden muss, damit der Fachanwaltstitel verliehen werden kann. Der § 15 h) der Fachanwaltsordnung beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit den inhaltlichen Voraussetzungen des Fachanwaltslehrgangs für gewerblichen Rechtschutz. Die Teilnehmer lernen das Patent-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht kennen. Zusätzlich wird den Rechtsanwälten der unlautere Wettbewerb, sowie das Recht der Marken und sonstigen Kennreichen näher gebracht.
Des Weiteren ist neben dem Fachanwaltslehrgang erforderlich, dass die Anwärter des Fachanwaltstitels noch praktische Nachweise erbringen. Gemäß § 5 o) der Fachanwaltsordnung muss ein Anwalt mindestens 80 Fälle im gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet haben. 30 von diesen Fällen müssen jedoch rechtsförmlich gewesen sein und 15 Fälle gerichtliche Verfahren. Die praktischen Nachweise sollen sicherstellen, dass der Rechtsanwalt in der Lage ist, die erlernten theoretischen Kenntnisse in der Praxis auch umsetzen zu können.
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