Ich bin Gesellschafter in zwei Gesellschaften und werde von Herrn Rechtsanwalt Streichert seit mehreren Jahren beraten. Die Zusammenarbeit war von Anfang an sehr angenehm und unkompliziert. Ich fühle mich mit meinen Anliegen stets wirklich kompetent unterstützt. Der Umgang miteinander ist auf Augenhöhe, sehr respektvoll offen und ehrlich. Besonders seine Zuverlässigkeit hat mir vieles erleichtert. Gerne kann ich Herrn Streichert - vor allem in komplexen Angelegenheiten - eine uneingeschränkte Empfehlung aussprechen.
Jörg Streichert
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit nachgewiesenen fundiertem Fachwissen sowie mehr als 25 Jahren Berufserfahrung verstehe ich mich als Rechtsanwalt für Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Handelsvertreter.
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich, wie Unternehmer und Geschäftsführer denken. Dieses Verständnis für unternehmerische Entscheidungen gewährleistet größtmögliche Lösungskompetenz bei der Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Mandate.
Meinen Mandanten kann ich daher ein umfangreiches Fachwissen auf dem Rechtsgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts anbieten.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeitsbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft entstehen viele Fragen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich.
Die Ausarbeitung gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zählt zu meinen Kernkompetenzen.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfüge ich über weitreichende Erfahrungen im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten. Diese Erfahrung verschafft Ihnen den notwendigen Weitblick bei den Regelungen im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft.
Meine Tätigkeiten bei der Gründung von Gesellschaften sind insbesondere:
- umfassende Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform,
- fachgerechte Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen und außervertraglichen Gesellschafterabsprachen sowie
- Begleitung während der gesamten Gründungsphase.
Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung
Gerne berate und unterstütze ich meine Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung. Sofern erwünscht, stehe ich meinen Mandanten auch zur Begleitung oder Vertretung in der Gesellschafterversammlung zur Verfügung.
In Bezug auf den GmbH-Geschäftsführer umfasst mein Tätigkeitsbereich den gesamten Aufgabenbereich des GmbH-Geschäftsführer, den umfassenden Bereich der Geschäftsführer-Haftung einschließlich D&O Versicherung sowie die Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern.
Mein Beratungsangebot richtet sich sowohl an Geschäftsführer als auch an Gesellschafter und reicht von der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen über die Rechtsberatung während der Laufzeit des Vertrages bis hin zur Beratung und Vertretung bei der Beendigung und Abwicklung von Geschäftsführerverträgen.
Streitigkeiten unter Gesellschaftern
Aufgrund langjähriger Erfahrung aus zahlreichen - oft auch erfolgreich - begleiteten Streitigkeiten unter Gesellschaftern erstreckt sich meine Unterstützung auf:
- die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlüssen im Konfliktfall,
- die Planung von Trennungsstrategien (Fälle der Kündigung, des Ausschlusses und der Einziehung von Gesellschaftsanteilen) und Verteidigungsstrategien hinsichtlich des Verbleibens in der Gesellschaft,
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen sowie
- die Beratung und Vertretung bei der Abberufung bzw. Amtsniederlegung des Geschäftsführers.
Gemeinsam mit meinen Mandanten entwickle ich zunächst eine erfolgversprechende Strategie und setze diese anschließend mit den verfügbaren rechtlichen und taktischen Mittel entsprechend um. Diese möglichen Strategien reichen von den Instrumenten des Konfliktmanagements zur Erreichung einvernehmlicher Lösungen bis zur – manchmal nicht vermeidbaren –gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehler, drohen ihm erhebliche Gefahren in Form persönlicher Haftung und Strafbarkeit.
Mein Tätigkeitsbereich „Die Gesellschaft in der Krise“ umfasst hier die Beratung und Unterstützung bei
- wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer GmbH,
- der Frage – Wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen? Wann liegt „Insolvenzreife“ vor?
- bei Fragen der Anfechtung in der Insolvenz einer GmbH sowie
- der Frage – Insolvenzverfahren – Abweisung mangels Masse, § 26 InsO – Welche Rechtsfolgen?
Gesellschafter und Liquidatoren haben dabei eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, ehe es zur Löschung der GmbH im Handelsregister kommt. Die Auflösung einer GmbH wirft daneben zahlreiche praktische und rechtliche Fragen auf. Ein Fahrplan vom Auflösungsbeschluss bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister erleichtert die Umsetzung.
Gerne berate und vertrete ich Sie hinsichtlich der Beendigung, Abwicklung und Liquidation
Ihrer Gesellschaft – sofern erforderlich auch vor Gericht.
Prozessführung im Gesellschaftsrecht
Die Schwerpunkte meiner gerichtlichen Tätigkeiten (Corporate Litigation) im Gesellschaftsrecht sind insbesondere Klage- und Berufungsverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten auf folgenden Gebieten:
- Beschlussmängelstreitigkeiten (z. B. Anfechtungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Beschlussfeststellungsklagen);
- Streitigkeiten wegen Abberufungen und Kündigungen von Geschäftsführern;
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern;
- (Ausschlussklage, Verwertung des Geschäftsanteils, Abfindung des ausgeschlossenen Gesellschafters);
- Streit um Geschäftsanteile, Einziehung von Geschäftsanteilen.
Mein Tätigkeitsbereich im Bereich Handelsrecht umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei:
- Handelsvertreterverträgen;
- dem Provisionsanspruch des Handelsvertreters;
- Fragen zum Buchauszug des Handelsvertreters;
- dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b HGB sowie
- Fragen zum Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters.
Prozessführung im Handelsrecht
Die Schwerpunkte meiner gerichtlichen Tätigkeiten im Handelsrecht sind:
- die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen des Handelsvertreter,
- die Durchsetzung oder Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen nach § 89b HGB sowie
- die Durchsetzung oder Abwehr von sonstigen Ansprüchen aus einem Handelsvertretervertrag.
Ständige, intensive Fortbildung im Rahmen der Fachanwaltschaft sowie im Rahmen meiner Mitgliedschaften bei der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht im deutschen Anwaltsverein und bei der Centrale für GmbH garantieren einen stets aktuellen Wissensstand, den Sie auch in meinen zahlreichen Rechtstipps wiederfinden.
Hinweis:
Damit Sie in meinem Büro in Kaufbeuren keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer. Vielen Dank!
Weitere – umfassende - Informationen finden Sie unter: www.streichert.de
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Firmenverkauf
- GbR
- Geschäftsführerhaftung
- Geschäftsführervertrag
- Gesellschafter
- Gesellschaftsform
- Gesellschaftsgründung
- Gesellschaftsrecht
- GmbH & Co. KG
- GmbH-Recht
- Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaftsrecht
- KG
- Personengesellschaften
- Personengesellschaftsrecht
- Umwandlungsrecht
- Unternehmensgründung
- Unternehmenskaufrecht
- Unternehmensrecht
- Verbundene Unternehmen
Meine Fachanwaltschaften
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
RAK München
DAV Deutscher Anwaltsverei, Anwaltsverein Kaufbeuren
ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht
ARGE Erbrecht
ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht
GmbH-Centrale
Kanzlei Impressum
Impressum und Datenschutzerklärung:
Verantwortlich für den Inhalt:
Jörg Streichert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kanzleianschrift: Reichenberger Straße 8, Heinrich-von-Liebig-Haus, D-87600 Kaufbeuren
Telefon: +49 (0) 8341 - 992402
Mobil und WhatsApp: +49 (0) 172 8373372
Telefax: 08341 – 9694440
E-Mail-Adresse: joerg@streichert.de
Steuernummer: 125/278/70001
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE253311433
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München)
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (verliehen durch Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München)
Rechtsanwalt Jörg Streichert ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet vertretungsberechtigt.
Zuständige Kammer (Aufsichtsbehörde):
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
Im Tal 33, D-80331 München
Telefon: 089/532944-0
Telefax: 089/53294428
E-Mail-Adresse: info@rak-muenchen.de
Homepage: www.rak-muenchen.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Im Bereich des deutschen Rechts gelten die folgenden Berufs- und Gebührenordnungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft (CCBE).
Die vorgenannten berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, RVG, BRAGO und CCBE-Berufsregeln) finden Sie unter der Rubrik „Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
Zuständige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 51 BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € für jeden Versicherungsfall abzuschließen und während der Dauer ihrer Zulassung aufrechtzuerhalten.
Für Rechtsanwalt Jörg Streichert besteht eine derartige Versicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, D-80802 München mit einer Versicherungssumme von 2.000.00,00 € pro Versicherungsfall und einer Höchstleistung von 4.000.000,00 € pro Versicherungsjahr, wobei die ersten 250.000,00 € vierfach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Die Versicherungsscheinnummer für Herrn Rechtsanwalt Jörg Streichert bei der Allianz Versicherung lautet GHV 70/0457/7034873/250.
Der räumliche Geltungsbereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist Europa, sowie die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
Außergerichtliche Streitbeilegung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der Rechtsanwaltskammer München (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden unter: www.brak.de
Hinweis auf EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: Online Dispute Resolution
Meine Email-Adresse: joerg@streichert.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Jörg Streichert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kanzleianschrift: Reichenberger Straße 8, Heinrich-von-Liebig-Haus, D-87600 Kaufbeuren
Telefon: +49 (0) 8341 - 992402
Mobil und WhatsApp: +49 (0) 172 8373372
Telefax: 08341 – 9694440
E-Mail-Adresse: joerg@streichert.de
Mein vollständiges Impressum finden Sie unter Impressum Rechtsanwalt Jörg Streichert
Datenschutzhinweis für die Nutzung des Kontaktformulars bei anwalt-suchservice.de
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die Kanzlei:
Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Reichenberger Straße 8, Heinrich-von-Liebig-Haus, D-87600 Kaufbeuren, Deutschland
Tel.: +49 8341 992402
Fax: +49 8341 9694440
Welche Daten sind betroffen?
Beim Übersenden Ihrer Nachricht erheben ich die darin enthaltenen Informationen, insbesondere Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer, Kommunikationsinhalte, ggf. Bilddaten und sonstige Informationen, die für die Kontaktaufnahme mit Ihnen und/oder die Beratung zu Ihrem Anliegen oder zur Geltendmachung und/oder Verteidigung Ihrer Rechte notwendig sind.
Zu welchem Zweck werden Ihre Daten verarbeitet?
Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie identifizieren zu können, um Sie angemessen anwaltlich beraten und vertreten zu können, zur Kontaktaufnahme und Korrespondenz mit Ihnen, zur Rechnungsstellung, zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verarbeitung?
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Wann werden Ihre Daten gelöscht?
Die von mir erhobenen personenbezogenen Daten werden bei Zustandekommen eines Mandats bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Anwälte (6 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind.
An wen werden Ihre Daten ggf. weitergegeben?
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt:
Bei der Kommunikation über das Internet binden ich einen Dienstleister ein, der - genau wie ich selbst - verpflichtet ist, Informationen, die dem Mandatsgeheimnis unterliegen, geheim zu halten.
Soweit es nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Mandatsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.
Welche Rechte stehen Ihnen zu?
Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen eine Reihe von Rechten, über die ich Sie nachfolgend gerne kurz informieren. So haben Sie das Recht,
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine etwa erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber mir zu widerrufen;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mich bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder meines Kanzleisitzes wenden.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Wegen aller Anliegen können Sie sich an die oben angegebene E-Mail-Adresse wenden.
Meine vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter Datenschutzerklärung Rechtsanwalt Jörg Streichert
Lernen Sie, Gesellschafterstreitigkeiten in Ihrer GmbH frühzeitig zu erkennen, effektiv zu vermeiden und zu lösen, um operative Leistung und Betriebsklima zu verbessern. Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH sind nicht nur eine Herausforderung für das tägliche Geschäft, sondern können auch nachhaltige Auswirkungen auf die Entwicklung des Unternehmens haben. In diesem Artikel erfahren Gesellschafter und Geschäftsführer, wie man diese Streitigkeiten frühzeitig erkennt, wirksam vorbeugt und effizient löst. Hierdurch können Sie nicht nur die operative Leistung Ihres Unternehmens sichern, sondern auch das Betriebsklima verbessern. Schlüsselstrategien zur Vermeidung von Gesellschafterkonflikten: Frühzeitige Kommunikation: Klare und ...
WeiterlesenSpannungen zwischen GmbH-Gesellschaftern sind nicht gerade selten, insbesondere bei Gesellschaften, die inhabergeführt sind, und bei denen die persönliche Leistung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Oft eskalieren die Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern . Ein gemeinsames Gespräch zwischen den Parteien ist nicht mehr möglich. Beleidigungen, Vorhaltungen, Drohungen sind an der Tagesordnung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich nur noch über die Anwälte. Schon aus Selbstschutz und im Interesse der Gesellschaft selbst sollte eine außergerichtliche Lösung gefunden werden, da bei Gericht ausgetragene Streitigkeiten meist sehr erbittert geführt werden und es letztlich keinen Sieger geben wird. Von besonderer Bedeutung ist die Kostenverteilung in einem ...
WeiterlesenGmbH-Geschäftsführer in Krise und Insolvenz - Aktuelle BGH-Rechtsprechung Für die Tätigkeiten eines GmbH-Geschäftsführers bestehen zahlreiche Pflichten (vgl. nur §§ 39 ff. GmbHG). Bei Verletzung einer ihm obliegenden Pflicht droht dem Geschäftsführer eine persönliche Inanspruchnahme (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Diese Haftung wird für einen Geschäftsführer in der Krise der GmbH häufig existenzbedrohend . Stellt der Geschäftsführer den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu spät , haftet er wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich (§ 15a Abs. 4 InsO) und zivilrechtlich – insbesondere den Gesellschaftsgläubigern – auf Schadensersatz. Stellt der ...
Weiterlesen