Foto
Rechtsanwalt Jörg Streichert
(99 Bewertungen)
Rechtsanwalt bewerten
 Jörg  Streichert
Gesamt:
99 Bewertungen, 5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus
2 Portalen. Alle anzeigen

Jörg Streichert

Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Reichenberger Straße 8
87600 Kaufbeuren

Nachricht
Zur Webseite Diesen Rechtsanwalt bewerten



Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte zeigen

Über Mich Kontakt Bewertungen

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit nachgewiesenen fundiertem Fachwissen sowie mehr als 25 Jahren Berufserfahrung verstehe ich mich als Rechtsanwalt für Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Handelsvertreter.

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich, wie Unternehmer und Geschäftsführer denken. Dieses Verständnis für unternehmerische Entscheidungen gewährleistet größtmögliche Lösungskompetenz bei der Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Mandate.

Meinen Mandanten kann ich daher ein umfangreiches Fachwissen auf dem Rechtsgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts anbieten.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeitsbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Gründung von Gesellschaften

Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft entstehen viele Fragen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich.

Die Ausarbeitung gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zählt zu meinen Kernkompetenzen.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfüge ich über weitreichende Erfahrungen im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten. Diese Erfahrung verschafft Ihnen den notwendigen Weitblick bei den Regelungen im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft.

Meine Tätigkeiten bei der Gründung von Gesellschaften sind insbesondere:

  • umfassende Beratung bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform,
  • fachgerechte Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen und außervertraglichen Gesellschafterabsprachen sowie
  • Begleitung während der gesamten Gründungsphase.

Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung

Gerne berate und unterstütze ich meine Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung. Sofern erwünscht, stehe ich meinen Mandanten auch zur Begleitung oder Vertretung in der Gesellschafterversammlung zur Verfügung.

GmbH-Geschäftsführer

In Bezug auf den GmbH-Geschäftsführer umfasst mein Tätigkeitsbereich den gesamten Aufgabenbereich des GmbH-Geschäftsführer, den umfassenden Bereich der Geschäftsführer-Haftung einschließlich D&O Versicherung sowie die Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern.

Mein Beratungsangebot richtet sich sowohl an Geschäftsführer als auch an Gesellschafter und reicht von der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen über die Rechtsberatung während der Laufzeit des Vertrages bis hin zur Beratung und Vertretung bei der Beendigung und Abwicklung von Geschäftsführerverträgen.

Streitigkeiten unter Gesellschaftern

Aufgrund langjähriger Erfahrung aus zahlreichen - oft auch erfolgreich - begleiteten Streitigkeiten unter Gesellschaftern erstreckt sich meine Unterstützung auf:

  • die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlüssen im Konfliktfall,
  • die Planung von Trennungsstrategien (Fälle der Kündigung, des Ausschlusses und der Einziehung von Gesellschaftsanteilen) und Verteidigungsstrategien hinsichtlich des Verbleibens in der Gesellschaft,
  • die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen sowie
  • die Beratung und Vertretung bei der Abberufung bzw. Amtsniederlegung des Geschäftsführers.

Gemeinsam mit meinen Mandanten entwickle ich zunächst eine erfolgversprechende Strategie und setze diese anschließend mit den verfügbaren rechtlichen und taktischen Mittel entsprechend um. Diese möglichen Strategien reichen von den Instrumenten des Konfliktmanagements zur Erreichung einvernehmlicher Lösungen bis zur – manchmal nicht vermeidbaren –gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

GmbH in der Krise

Gerät eine GmbH in die Krise, sind die Aufmerksamkeit und die Übersicht des Geschäftsführers besonders gefragt. Mit den geeigneten Maßnahmen zur rechten Zeit kann er versuchen, die angeschlagene Gesellschaft vor der Insolvenz zu retten. Dabei muss er seine gesteigerten Informations-, Sanierungs- und sonstigen Krisenpflichten beachten. Begeht er Fehler, drohen ihm erhebliche Gefahren in Form persönlicher Haftung und Strafbarkeit.

Mein Tätigkeitsbereich „Die Gesellschaft in der Krise“ umfasst hier die Beratung und Unterstützung bei

  • wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer GmbH,
  • der Frage – Wann ist ein Insolvenzantrag zu stellen? Wann liegt „Insolvenzreife“ vor?
  • bei Fragen der Anfechtung in der Insolvenz einer GmbH sowie
  • der Frage – Insolvenzverfahren – Abweisung mangels Masse, § 26 InsO – Welche Rechtsfolgen?

Beendigung von Gesellschaften

Gesellschafter und Liquidatoren haben dabei eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, ehe es zur Löschung der GmbH im Handelsregister kommt. Die Auflösung einer GmbH wirft daneben zahlreiche praktische und rechtliche Fragen auf. Ein Fahrplan vom Auflösungsbeschluss bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister erleichtert die Umsetzung.

Gerne berate und vertrete ich Sie hinsichtlich der Beendigung, Abwicklung und Liquidation
Ihrer Gesellschaft – sofern erforderlich auch vor Gericht.

Prozessführung im Gesellschaftsrecht

Die Schwerpunkte meiner gerichtlichen Tätigkeiten (Corporate Litigation) im Gesellschaftsrecht sind insbesondere Klage- und Berufungsverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten auf folgenden Gebieten:

  • Beschlussmängelstreitigkeiten (z. B. Anfechtungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Beschlussfeststellungsklagen);
  • Streitigkeiten wegen Abberufungen und Kündigungen von Geschäftsführern;
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Gesellschaftern;
  • (Ausschlussklage, Verwertung des Geschäftsanteils, Abfindung des ausgeschlossenen Gesellschafters);
  • Streit um Geschäftsanteile, Einziehung von Geschäftsanteilen.

Handelsrecht

Mein Tätigkeitsbereich im Bereich Handelsrecht umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung bei:

  • Handelsvertreterverträgen;
  • dem Provisionsanspruch des Handelsvertreters;
  • Fragen zum Buchauszug des Handelsvertreters;
  • dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b HGB sowie
  • Fragen zum Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters.

Prozessführung im Handelsrecht

Die Schwerpunkte meiner gerichtlichen Tätigkeiten im Handelsrecht sind:

  • die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen des Handelsvertreter,
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen nach § 89b HGB sowie
  • die Durchsetzung oder Abwehr von sonstigen Ansprüchen aus einem Handelsvertretervertrag.

Ständige, intensive Fortbildung im Rahmen der Fachanwaltschaft sowie im Rahmen meiner Mitgliedschaften bei der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht im deutschen Anwaltsverein und bei der Centrale für GmbH  garantieren einen stets aktuellen Wissensstand, den Sie auch in meinen zahlreichen Rechtstipps wiederfinden.

Gerne höre ich von Ihnen.

Hinweis:

Damit Sie in meinem Büro in Kaufbeuren keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer. Vielen Dank!

Weitere – umfassende - Informationen finden Sie unter: www.streichert.de

Spezialisierungen Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Firmenverkauf
  • GbR
  • Geschäftsführerhaftung
  • Geschäftsführervertrag
  • Gesellschafter
  • Gesellschaftsform
  • Gesellschaftsgründung
  • Gesellschaftsrecht
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH-Recht
  • Kapitalgesellschaften
  • Kapitalgesellschaftsrecht
  • KG
  • Personengesellschaften
  • Personengesellschaftsrecht
  • Umwandlungsrecht
  • Unternehmensgründung
  • Unternehmenskaufrecht
  • Unternehmensrecht
  • Verbundene Unternehmen
Diesen Fachanwalt bewerten
Meine Fachanwaltschaften
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
Korrespondenzsprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Mitgliedschaften

RAK München

DAV Deutscher Anwaltsverei, Anwaltsverein Kaufbeuren

ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht

ARGE Erbrecht

ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht

GmbH-Centrale

Diesen Fachanwalt bewerten

Kanzlei-Impressum
Datenschutzhinweis im Profil

Fachanwalt Jörg Streichert ist gelistet unter Rechtsanwalt Kaufbeuren und Anwalt Handels- und Gesellschaftsrecht Kaufbeuren.
Impressionen zur Kanzlei
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Gesellschafterstreit - Einziehung von Geschäftsanteilen aus wichtigem Grund
06.01.2019
Spannungen zwischen GmbH-Gesellschaftern sind nicht gerade selten, insbesondere bei Gesellschaften, die inhabergeführt sind, und bei denen die persönliche Leistung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Oft eskalieren die Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern . Ein gemeinsames Gespräch zwischen den Parteien ist nicht mehr möglich. Beleidigungen, Vorhaltungen, Drohungen sind an der Tagesordnung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich nur noch über die Anwälte. Schon aus Selbstschutz und im Interesse der Gesellschaft selbst sollte eine außergerichtliche Lösung gefunden werden, da bei Gericht ausgetragene Streitigkeiten meist sehr erbittert geführt werden und es letztlich keinen Sieger geben wird. Von besonderer Bedeutung ist die Kostenverteilung in einem ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht GmbH-Geschäftsführer in Krise und Insolvenz - Aktuelle BGH-Rechtsprechung
09.12.2018
GmbH-Geschäftsführer in Krise und Insolvenz - Aktuelle BGH-Rechtsprechung Für die Tätigkeiten eines GmbH-Geschäftsführers bestehen zahlreiche Pflichten (vgl. nur §§ 39 ff. GmbHG). Bei Verletzung einer ihm obliegenden Pflicht droht dem Geschäftsführer eine persönliche Inanspruchnahme (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Diese Haftung wird für einen Geschäftsführer in der Krise der GmbH häufig existenzbedrohend . Stellt der Geschäftsführer den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu spät , haftet er wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich (§ 15a Abs. 4 InsO) und zivilrechtlich – insbesondere den Gesellschaftsgläubigern – auf Schadensersatz. Stellt der ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Die Liquidation der GmbH – Einleitung, Abwicklung und Beendigung
24.11.2018
Die Liquidation der GmbH – Einleitung, Abwicklung und Beendigung Jährlich wird eine große Zahl von GmbHs liquidiert. Das Statistische Bundesamt weist z. B. für das Jahr 2017 ca. 50.000 vollständige Betriebsaufgaben von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH aus. Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es erforderlich werden, eine alteingesessene GmbH zu beenden, sei es wegen Strukturwandel oder weil die Erben an der Fortführung des Unternehmens kein Interesse haben. Als letzter Ausweg bleibt oft nur die Liquidation der GmbH. Gesellschafter und Liquidatoren haben dabei eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, ehe es zur Löschung der GmbH im Handelsregister kommt. Die Auflösung einer GmbH wirft daneben zahlreiche praktische und rechtliche Fragen ... weiter lesen