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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Martin Heinzelmann

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Über mich
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  • Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG. Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
  • Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
  • LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart & Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt a.M.).
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Spezialisierungen

  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kreditrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Strafrecht
  • GmbH-Recht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Handelsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Bankrecht / Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

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    Meine Fachanwaltschaften

    • Bank- und Kapitalmarktrecht

    Mitgliedschaften

    • Alumni Universität Tübingen
    • Alumni Squire Sanders LLP
    • Juristische Gesellschaft Tübingen
    • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (DAV)
    • DAZ (Deutsch-Amerikanisches Zentrum)
    • MIT Stuttgart (Mittelstandsvereinigung)
    • manager lounge
    • Business Club Stuttgart und IAC (International Associate Clubs)

    Weitere Standorte

    Niederlassung Stuttgart

    Remstalstraße 21
    70374 Stuttgart
    Deutschland

    Telefon: 0711 91288762
    Telefax: 0711 93595545

    E-Mail:

    Kanzlei Impressum

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    Angaben gemäß § 5 TMG:
    MPH Legal Services
    Rechtsanwaltskanzlei
    Dr. Martin P. Heinzelmann
    Kontakt

    Remstalstraße 21
    D-70374 Stuttgart-Bad Cannstatt

    FON: 0711 91288762 I 0711 93595545
    MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)

    E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu

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    Verantwortlich für den Internetauftritt:

    Dr. Martin P. Heinzelmann

    USt-IdNr.: DE287290898

    Dr. Martin P. Heinzelmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die auch zuständige Aufsichtbehörde ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.

    Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:

    Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    Fachanwaltsordnung (FAO)
    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    Rechtsawaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

    Die Einzelheiten können Sie nachlesen unter: www.brak.de unter dem Menüpunkt „Berufsrecht“.

    Jede Verwendung von Texten, Bildern, Grafiken und Programmcodes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
    Berufsbezeichnung:

    Dr. Martin Heinzelmann ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Rechtsanwaltskammer Stuttgart: www.rak-stuttgart.de
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    Wir weisen jedoch an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin, soweit eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. Dies ergibt sich aus dem § 37 Absatz 1 und 2 VSBG.
    Streitbeilegungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. Website: https://www.verbraucher-schlichter.de

    Die Plattform zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/i … how&lng=DE

    Fachanwalt Dr. Martin Heinzelmann ist gelistet unter Rechtsanwalt Frankfurt am Main und Anwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Frankfurt am Main.
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    Bewertungen von Fachanwalt Dr. Martin Heinzelmann

    Bewertung auf fachanwalt.de
    SternSternSternSternStern53 Bewertungen
    4.8 von 5.0 •
    Stand: 15.01.2025
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    5.0 von 5.0 •
    Stand: 08.01.2021
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    4.8 von 5.0 •
    Stand: 27.02.2019

    SternSternSternSternSternBewertung von M. B. • 07.11.2024
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Wir hatten über 6 Monate Probleme mit der DSL Bank/Deutsche Bank. Als wir nicht weiterkamen, suchten wir einen Anwalt für Bankenrecht – gar nicht so einfach. Zufällig fanden wir Herr Dr. Heinzelmann im Internet und nach kurzem tel. Gespräch bekamen wir kurzfristig einen Termin zu einem persönlichen Gespräch. Er übernahm das Mandat und die restliche Konversation fand dann per Email statt – verständlich, da er das vereinbarte schriftlich haben wollte.
    Nach Schreiben mit Fristsetzung und Klageandro

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    SternSternSternSternSternHonorar/Leistung
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    SternSternSternSternSternBewertung von M. G. • 01.08.2024
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Problem Postbank gelöst
    Für die zuverlässige Arbeit und die stets bemerkenswert schnelle Reaktion bedanke ich mich herzlich bei Herrn Dr. Heinzelmann. Bei etwaigen weiteren Problemen mit der Postbank werde ich gerne wieder auf ihn zurückkommen.

    Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann weiter.
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    SternSternSternSternSternBewertung von S. B. • 24.07.2024
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Herr Dr. Heinzelmann war jederzeit sehr kompetent und hat uns gut beraten! Wir haben einen 70% Vergleich erreicht und sind zufrieden mit dem Ergebnis. Er hat uns stets auf dem Laufenden gehalten und immer zügig geantwortet. Vielen Dank für alles, Dr. Heinzelmann!

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    DSL-Bank - Grundschuldfreigabe und Abtretung einer Lebensversicherung erst nach Klage!
    SternSternSternSternStern (2 Bewertungen) 22.12.2024 Dr. Martin Heinzelmann
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    DSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht! Klagewelle gegen die DSL-Bank, eine Niederlassung der Deutsche Bank AG. Unsere Kanzlei initiiert Klagewelle gegen die DSL-Bank! Diese ist nun schon zum wiederholten Male Aufforderungen von Darlehensnehmern und anschlussfinanzierenden Banken zur Erteilung der Freigabeerklärungen nicht nachgekommen. Unsere Kanzlei hat die DSL-Bank nun schon zum wiederholten Male außergerichtlich zur Abgabe der Freigabeerklärung hinsichtlich der eingetragenen Grundschulden aufgefordert und vor dem LG Bonn verklagte (u.a. in dem Verfahren 17 O 34/24). Auch in diesem Verfahren erklärte die DSL-Bank kurz nach Klageeinreichung - unter Übernahme der Kosten - die Angelegenheit für erledigt. Sowohl die vorgerichtlichen wie auch die ...

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    Angriff auf Targobank-Konto/Guthaben abverfügt - Targobank AG erstattet Kontoinhaber Schaden!
    24.11.2024 Dr. Martin Heinzelmann
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    In einem von unseren Kanzlei begleiteten Mandat wurden unserem Mandanten von seinem Girokonto bei der Targo Bank insgesamt € 9.000,00.- auf ein italienisches Konto ohne Autorisierung unseres Mandanten durch einen Straftäter abverfügt. Zufällig entdeckte unser Mandant den Schaden im Online-Banking, meldete den Schaden und erstattete Strafanzeige. Nachdem die Targobank AG seinem Erstattungsverlangen nicht nachkam, wurde die Bank von uns anwaltlich zur Schadensregulierung aufgefordert. Diese erstatte unserem Mandanten den gesamten Betrag! Wir freuen uns über dieses Ergebnis. Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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    Geldwäscheverdacht? Brief von Polizei oder Staatsanwaltschaft?
    11.09.2024 Dr. Martin Heinzelmann
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    Stellen Sie sich vor Sie erhalten eine E-Mail von Ihrer (vermeintlichen) Bank, in der Sie aufgefordert werden, Ihre Kontodaten dringend zu aktualisieren. Oder Sie bekommen ein - auf den ersten Blick seriöses - Jobangebot (meinst als Nebentätigkeit), indem Sie als Testperson pro forma/testweise Konten eröffnen sollen ohne Ihren Auftraggeber jemals gesehen zu haben. Es klingt einfach und lukrativ. Sie handeln schnell und unüberlegt – und plötzlich sind Sie entweder Opfer eines Betrugs oder sogar im Visier der Staatsanwaltschaft, weil inkriminierte Geldbeträge von Betrugsopfern anderer Banken/Konten auf diesem Konto verbucht werden, auf welches Sie meist schon  gar keinen Zugriff bekamen. In beiden Fällen stellt sich die Frage: Sind Sie nun Opfer oder Täter? Was viele nicht ...

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