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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Martin Heinzelmann

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Über mich
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  • Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG. Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
  • Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
  • LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart & Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt a.M.).
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Spezialisierungen

  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kreditrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Strafrecht
  • GmbH-Recht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Handelsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Bankrecht / Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

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    Meine Fachanwaltschaften

    • Bank- und Kapitalmarktrecht

    Mitgliedschaften

    • Alumni Universität Tübingen
    • Alumni Squire Sanders LLP
    • Juristische Gesellschaft Tübingen
    • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (DAV)
    • DAZ (Deutsch-Amerikanisches Zentrum)
    • MIT Stuttgart (Mittelstandsvereinigung)
    • manager lounge
    • Business Club Stuttgart und IAC (International Associate Clubs)

    Weitere Standorte

    Niederlassung Stuttgart

    Remstalstraße 21
    70374 Stuttgart
    Deutschland

    Telefon: 0711 91288762
    Telefax: 0711 93595545

    E-Mail:

    Kanzlei Impressum

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    Angaben gemäß § 5 TMG:
    MPH Legal Services
    Rechtsanwaltskanzlei
    Dr. Martin P. Heinzelmann
    Kontakt

    Remstalstraße 21
    D-70374 Stuttgart-Bad Cannstatt

    FON: 0711 91288762 I 0711 93595545
    MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)

    E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu

    Bilderrechte/Copyright-Hinweis
    Verantwortlich für den Internetauftritt:

    Dr. Martin P. Heinzelmann

    USt-IdNr.: DE287290898

    Dr. Martin P. Heinzelmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die auch zuständige Aufsichtbehörde ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.

    Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:

    Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    Fachanwaltsordnung (FAO)
    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    Rechtsawaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

    Die Einzelheiten können Sie nachlesen unter: www.brak.de unter dem Menüpunkt „Berufsrecht“.

    Jede Verwendung von Texten, Bildern, Grafiken und Programmcodes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
    Berufsbezeichnung:

    Dr. Martin Heinzelmann ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Rechtsanwaltskammer Stuttgart: www.rak-stuttgart.de
    Haftungsausschluss:

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    Informationspflicht nach § 36 und §37 VSBG Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG
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    Streitbeilegungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. Website: https://www.verbraucher-schlichter.de

    Die Plattform zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/i … how&lng=DE

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    Bewertungen von Fachanwalt Dr. Martin Heinzelmann

    Bewertung auf fachanwalt.de
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    4.8 von 5.0 •
    Stand: 09.10.2026
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    Stand: 08.01.2021
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    Stand: 27.02.2019

    SternSternSternSternSternBewertung von N. K. • 29.08.2026
    Arbeitsrecht

    Ich habe super schnell eine tolle und kompetente Beratung bekommen und auch die Betreuung war wirklich klasse.
    Sobald etwas ist, werde ich nur noch zum Herrn Heizelmann gehen.

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    SternSternSternSternSternBewertung von W. R. • 21.07.2026
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Herr Dr. Heinzelmann hat mich in einer Bankangelegenheit vertreten, die zu meinen Gunsten gerichtlich entschieden wurde. Die Zusammenarbeit war von Anfang an vollkommen unkompliziert. Besonders hervorzuheben ist die fantastische Erreichbarkeit: Telefonisch war Herr Dr. Heinzelmann stets erreichbar und auf E-Mails wurde extrem schnell geantwortet. Ein kompetenter und verlässlicher Rechtsanwalt!

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    SternSternSternSternSternBewertung von B. M. • 14.04.2026
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Ich bin sehr froh, dass ich mich für diesen Anwalt entschieden habe. Mein Fall schien anfangs aussichtslos, doch er hat sich mit großem Einsatz darum gekümmert und mir neue Hoffnung gegeben.Besonders beeindruckt hat mich seine ständige Erreichbarkeit, egal ob abends oder am Wochenende, er war immer für mich da und hat mich zuverlässig unterstützt.Am Ende konnte der Fall erfolgreich abgeschlossen werden. Für seine Hilfe und sein Engagement bin ich ihm sehr dankbar und kann ihn nur weiterempfelen.

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    Bank kündigte Ihr Darlehen? Darf sie das?
    09.09.2026 • Dr. Martin Heinzelmann
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    Kündigung eines Verbraucherdarlehens durch eine Bank – Ordentliche und außerordentliche Kündigung – Voraussetzungen   Ausgangspunkt Für die Kündigung durch die Bank ist zunächst zu unterscheiden, ob der Verbraucherdarlehensvertrag eine bestimmte Laufzeit hat, ob eine Zeit für die Rückzahlung überhaupt bestimmt ist und ob es sich um einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag handelt. Daneben ist zu prüfen, ob eine Zahlungsverletzung vorliegt oder ein sonstiger wichtiger Grund die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Die zentralen gesetzlichen Anknüpfpunkte sind insbesondere §§ 488 III, 490, 498, 499 BGB. Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs enthält § 498 BGB für Verbraucherdarlehen besondere, ...

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    Schufa-Eintrag löschen lassen!
    05.09.2026 • Dr. Martin Heinzelmann
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    SCHUFA-Einträge – Datenrechtliche Grundlagen nach DSGVO und BDSG I. Einleitung Die SCHUFA-Holding AG ist eine private Wirtschaftsauskunftei, die personenbezogene Daten von beispielsweise Banken, Versandunternehmen und sonstigen Vertragsparteien bearbeitet und daraus Bonitätsinformationen für berechtigte Anfragen zusammenstellt. Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und § 31 Bundesdatenschutzgesetz. Bei negativen Zahlungsinformationen sind zusätzliche Voraussetzungen zu beachten, weil solche Daten die wirtschaftliche Handlungsfreiheit einer betroffenen Person erheblich beeinflussen können.   II. Zustandekommen eines SCHUFA-Eintrages Grundsätzlich können bei einer Auskunftei sowohl sogenannte Positivdaten als auch ...

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    Schufa-Eintrag raus!
    31.07.2026 • Dr. Martin Heinzelmann
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    Schufa Die SCHUFA Holding AG ist als private Wirtschaftsauskunftei Teil eines kreditwirtschaftlichen Frühwarnsystems. Ihre Tätigkeit besteht in der Speicherung und Übermittlung bonitätsrelevanter Daten, die Grundlage von Scoring-Verfahren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen sind, (LG Karlsruhe, 02.08.2019, Az.: 8 O 26/19). Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist primär die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), insbesondere Art. 5 und Art. 6 DSGVO, ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (§ 31 BDSG), sowie branchenspezifische Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO, (BGH, 18.12.2025, Az.: I ZR 97/25). I. Rechtsgrundlagen und Grundvoraussetzungen des SCHUFA-Vorgangseintrags Ein SCHUFA-Vorgangseintrag ist rechtlich eine Verarbeitung ...

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