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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Martin Heinzelmann

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Über mich
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  • Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG. Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
  • Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
  • LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart & Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt a.M.).
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Spezialisierungen

  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Kreditrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Strafrecht
  • GmbH-Recht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Handelsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Bankrecht / Kapitalmarktrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

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    Meine Fachanwaltschaften

    • Bank- und Kapitalmarktrecht

    Mitgliedschaften

    • Alumni Universität Tübingen
    • Alumni Squire Sanders LLP
    • Juristische Gesellschaft Tübingen
    • Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht (DAV)
    • DAZ (Deutsch-Amerikanisches Zentrum)
    • MIT Stuttgart (Mittelstandsvereinigung)
    • manager lounge
    • Business Club Stuttgart und IAC (International Associate Clubs)

    Weitere Standorte

    Niederlassung Stuttgart

    Remstalstraße 21
    70374 Stuttgart
    Deutschland

    Telefon: 0711 91288762
    Telefax: 0711 93595545

    E-Mail:

    Kanzlei Impressum

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    Angaben gemäß § 5 TMG:
    MPH Legal Services
    Rechtsanwaltskanzlei
    Dr. Martin P. Heinzelmann
    Kontakt

    Remstalstraße 21
    D-70374 Stuttgart-Bad Cannstatt

    FON: 0711 91288762 I 0711 93595545
    MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)

    E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu

    Bilderrechte/Copyright-Hinweis
    Verantwortlich für den Internetauftritt:

    Dr. Martin P. Heinzelmann

    USt-IdNr.: DE287290898

    Dr. Martin P. Heinzelmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die auch zuständige Aufsichtbehörde ist. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.

    Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Vorschriften:

    Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    Fachanwaltsordnung (FAO)
    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    Rechtsawaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

    Die Einzelheiten können Sie nachlesen unter: www.brak.de unter dem Menüpunkt „Berufsrecht“.

    Jede Verwendung von Texten, Bildern, Grafiken und Programmcodes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
    Berufsbezeichnung:

    Dr. Martin Heinzelmann ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Rechtsanwaltskammer Stuttgart: www.rak-stuttgart.de
    Haftungsausschluss:

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    Wir weisen jedoch an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin, soweit eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht beigelegt werden konnte. Dies ergibt sich aus dem § 37 Absatz 1 und 2 VSBG.
    Streitbeilegungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. Website: https://www.verbraucher-schlichter.de

    Die Plattform zur Online-Streitbeilegung finden Sie hier: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/i … how&lng=DE

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    Bewertungen von Fachanwalt Dr. Martin Heinzelmann

    Bewertung auf fachanwalt.de
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    4.8 von 5.0 •
    Stand: 09.02.2026
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    Stand: 08.01.2021
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    Stand: 27.02.2019

    SternSternSternSternSternBewertung von N. O. • 30.12.2025
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Sehr empfehlenswerter Anwalt! Nach einem ersten Telefonat mit Herrn Heinzelmann habe ich schnell einen Termin erhalten. Auch dass ich mein Kind mitbringen musste, war überhaupt kein Problem - äußerst kinderfreundlich. Herr Heinzelmann hat sehr zügig und zuverlässig gearbeitet, sogar am Wochenende, und dabei sehr gute Erfolge erzielt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Klare Weiterempfehlung!

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    SternSternSternSternSternBewertung von S. M. • 12.12.2025
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Unglaublich schnelle und effektive Hilfe bei Ärger mit der Bank

    Dr. Heinzelmann hat mir bei einem Konflikt mit meiner Bank unglaublich schnell geholfen. Nach unserem Treffen am Freitag ging schon am Samstag sein Schreiben raus, und am Montagmorgen hatte ich mein Geld zurück. Eine absolute Empfehlung für jeden, der kompetente und zügige Hilfe im Bankrecht braucht!

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    SternSternSternSternSternBewertung von L. G. • 11.10.2025
    Bankrecht und Kapitalmarktrecht

    Ich habe mich während des gesamten Verfahrens gut beraten und vertreten gefühlt. Schnelle Rückmeldungen und klare Kommunikation. Absolut empfehlenswert!

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    OLG Karlsruhe/Phishing-Fall: Sparkasse Karlsruhe muss Kunden über € 42.000,00.- erstatten! Sieg für unsere Kanzlei!
    23.12.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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    Böse Bescherung kurz vor Weihnachten für die Sparkasse Karlsruhe.  Nicht hinreichende Vergleichsbereitschaft stellte sich für die Sparkasse als fatal heraus:  OLG Karlsruhe/17. Zivilsenat  weist Berufung der Beklagten zurück und gibt unserer Klage vollumfänglich Recht! Unser Mandant ist überglücklich! Dieser Fall hat Signalwirkung! Wir berichteten bereits im Jahr 2023 nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils (Landgericht Karlsruhe) wie folgt:  Herbe Niederlage für die  Sparkasse Karlsruhe  vor dem  Landgericht Karlsruhe  (Urt. v. 23.11.2023, 2 O 312/22, nicht rechtskräftig)! Dem betroffenen Sparkassenkunden wurde durch  122 (!) Belastungsbuchungen  im Raum Bonn das Konto leergeräumt. Die Sparkasse Karlsruhe wurde ...

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    Betrugsfall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-!
    07.11.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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    Postbankkunden aufgepasst! Phishing-Fall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-! Sie sind Opfer eines  Phishing-Angriffs  und Kundengelder wurden von Ihrem  Postbankkonto  abverfügt! Gute Nachricht:  In einem von uns betreuten Fall erstattete die Postbank unserem Mandanten des gesamten Schaden in Höhe von  € 69.000,00.- ! Unserem Mandanten war im Zuge einer verlustig gegangenen Zahlungskarte der Postbank, einhergehender Sperrung und Neubestellung einer solchen durch strafrechtlich relevante Handlungen per 06.10.2025 ein Schaden in Höhe von € 69.000,00.- (€ 4.000,00.- (Barabhebung) und per Überweisung: € 35.000,00.-/€ 30.000,00.-) im Zuge von drei  nicht autorisierten Transaktionen auf Drittkonten  ...

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    Konto leergeräumt oder Kreditkarte missbraucht? Haftet Ihre Bank?
    SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 03.11.2025 Dr. Martin Heinzelmann
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    Konto leergeräumt oder Kreditkarte missbraucht? Haftet Ihre Bank? Sie wurden quasi über Nacht um Ihr Vermögen gebracht oder relevante Geldbeträge wurden gegen Ihren Willen abverfügt und auf Drittkonten transferiert? Dann sollten Sie an eine Inanspruchnahme Ihrer Bank/Ihres Zahlungsdienstleisters denken! Hintergrund: Bei fehlender Autorisierung eines Zahlungsvorgangs haben Sie einen  Anspruch gegen Ihre Bank auf Kontowiederherstellung  - § 675 u S. 2 BGB.  Dies hat seitens Ihrer Bank unverzüglich zu geschehen". Sie haben den Schaden mitverursacht?  Selbst dies schadet in der Regel nicht, wenn Ihre Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat (sog.  2-Faktor-Authentifizierung )!  Diese ist nur gegeben, wenn Ihnen im ...

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