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Aktuelle Rechtstipps zum Thema International vereinheitlichtes Handelsrecht


EuGH-Urteil: Neue Haftungsregeln für Hersteller und Lieferanten
23.01.2025Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht
EuGH-Urteil: Neue Haftungsregeln für Hersteller und Lieferanten

Am 19. Dezember 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein richtungsweisendes Urteil in der Rechtssache - Person(en), die sich als Hersteller ausgeben - das weitreichende Konsequenzen für Unternehmer und Selbstständige hat. Im Mittelpunkt steht die Auslegung des Begriffs "Hersteller" in der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Dieses Urteil erweitert die Verantwortlichkeit von Lieferanten und zwingt Unternehmen, ihre Risikomanagementstrategien anzupassen. Was besagt das EuGH-Urteil zur Haftung von Herstellern? Der EuGH  legt in seinem Urteil ( C-157/23 ) fest, dass ein Lieferant als Hersteller gilt, wenn er das Produkt unter seinem Namen , seiner Marke oder einem anderen Erkennungszeichen in den Verkehr bringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Lieferant selbst an der...

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EuGH-Urteil: Notar darf Immobilienkauf einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft beurkunden
26.09.2024Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht
EuGH-Urteil: Notar darf Immobilienkauf einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft beurkunden

Am 5. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache  C-109/23 eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Sanktionsvorgaben gegen Russland getroffen. In dem Urteil wurde festgestellt, dass ein Notar nicht gegen die Sanktionen verstößt, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht auf der Sanktionsliste stehenden russischen Gesellschaft gehört. Der Notar handelt in diesem Zusammenhang unabhängig und unparteiisch, ohne dabei Rechtsberatung zu erteilen. Hintergrund des Urteils Der Fall betraf einen in Deutschland ansässigen Notar, der den Kauf einer Immobilie beurkunden sollte, die im  Besitz einer russischen Gesellschaft war. Diese Gesellschaft stand  nicht auf der von der EU geführten Sanktionsliste. Der Notar hatte jedoch Bedenken geäußert, dass die...

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CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - neue Anforderungen ab 2025
11.09.2024Redaktion fachanwalt.deInternationales Wirtschaftsrecht
CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - neue Anforderungen ab 2025

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) trat am 5. Januar 2023 in Kraft und musste bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine einheitliche und verbindliche Basis zu stellen. Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich der Berichterstattungspflichten deutlich. Mitvollständigem Inkrafttreten stehen Unternehmen ab 1. Januar 2025 vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung anzupassen. Wichtige Eckpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattunggemäß CSRD Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur  große Unternehmen , sondern auch  mittelständische Firmen , die in bestimmten Branchen tätig sind. Im...

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