In einer aktuellen Entscheidung hat sich das BAG mit einer sehr typischen Konstellation befasst, nämlich der in einem zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Vergleich auch vereinbarten Regelung, dass Urlaubsansprüche bereits gewährt worden sind. Das BAG setzt dieser Gestaltung Grenzen. Der Fall Der Arbeitnehmer war zum 30.4.2023 ausgeschieden und machte Urlaubsabgeltung für 7 Tage aus 2023 geltend. Aber : Ziffer 7. des im Streitfall vorher zwischen den Parteien abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs vom 31.3.2023 lautete: „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt.“ Der Arbeitnehmer war jedoch von Beginn des Jahres 2023 durchgehend bis zum 30.4.2023 arbeitsunfähig erkrankt und nicht in der Lage, Urlaub zu nehmen. Das BAG gab ...
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Deutschlandweite Beratung und Vertretung zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen, so etwa zur Arbeitszeitgestaltung, zu personellen Umstrukturierungen inkl. betriebsbedingten Kündigungen, zur Vorbereitung und Durchführung oder aber Abwehr von verhaltensbedingten Kündigungen sowie umfassend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.
Zur Person:
- 3.2019 Ausbildung zum Datenschutzbeuftragten DSB-TÜV
- seit 9.2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2004 - 2008 Promotion im Tarifvertragsrecht bei Prof. Dr. Hartmut Oetker (siehe dazu auch unter Publitaktionen)
- seit 4.2004 Gründungspartner der Kanzlei VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB
- 10.2004 Zulassung als Rechtsanwalt
- 6.2004 – 3.2005 Knowledge Management Assistant im Hamburger Büro einer international tätigen Großkanzlei in der Praxisgruppe Arbeitsrecht, Pensionen, Vergütungssysteme
- 2002 - 2004 Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein (Stationen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin und Warschau/Polen) – 2. Juristisches Staatsexamen mit Prädikat
- 2002 - 2003 frühzeitige Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht
- 7.2001 – 3.2004 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Hamburger Kanzlei für Arbeitsrecht mit mehr als fünf Rechtsanwälten
- 1996 - 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg – 1. Juristisches Staatsexamen mit Prädikat
Spezialisierungen
Herr Dr. Kühnel berät und vertritt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich insbesondere in folgenden arbeitsrechtlichen Fragen:
- arbeitsrechtliche Begleitung von Trennungs-/Veränderungsprozessen,
- Kündigungen und sonstige Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere verhaltensbedingte Kündigungen,
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen,
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsänderungen inkl. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und Massenentlassungen,
- Wettbewerbsverbote inkl. Prozessführung bei Wettbewerbsverstößen,
- Fragen des Arbeitszeitrechts inkl. Neu-/Umgestaltung von Arbeitszeitmodellen,
- Vertragsgestaltung (inkl. Betriebsvereinbarungen),
- Vergütungsfragen inkl. Bonuszahlungen u.ä.,
- Beschäftigtendatenschutz sowie betriebliche Datenschutzbeauftragte,
- Arbeitsgerichtsprozesse,
- Einigungsstellenverhandlungen,
- Arbeit(srecht) 4.0
- tarifrechtliche Prüfungen,
- betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten,
- Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Organmitgliedern (insbes. GmbH-Geschäftsführer) und deren Beendigung.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Arbeitgeber
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mutterschutz
- Probezeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Polnisch
Mitgliedschaften
- seit 2020 ehrenamtlich im Vorstand des Vereins für Behindertenhilfe e.V. in Hamburg
- seit 2009 Mitglied in der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung
- seit 2008 Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband
- seit 2005 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- seit 2004 Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein/Deutschen Anwaltverein
Publikationen
VERÖFFENTLICHUNGEN
Bücher, Handbücher, Online-Werke:
- Mitautor im Personallexikon des beck-personal-portal unter www.beck-personal-portal.de von Minn/Stück/Braun (Hrsg.), Verlag C.H. Beck, zu den Stichworten inkl. Unterstichworten „Pflichtverletzung“, „Vertragsverletzung“, „Fälligkeit“, „Vorschuss“, „Provision/Tantieme“, "Arbeitsvertrag“, "Änderungsvorbehalt", "Anrechnungsvorbehalt", "Teilkündigung", "Beweislastklausel" sowie "Zugangsfiktion"
- Autor des Kapitels „Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen in Krisenzeiten“ im Buch Klaffke (Hrsg.), Strategisches Management von Personalrisiken (Gabler Verlag, 2009)
- Autor des Buches „Zeitliche Grenzen der gemäß § 3 Abs. 3 TVG fortbestehenden Tarifgebundenheit beim Verbandsaustritt des Arbeitgebers“ (Diss., Peter Lang Verlag, 2008; zitiert u.a. in BAG, Urteil vom 1.7.2009, 4 AZR 261/08, sowie BGH, Urteil vom 29.7.2014, II ZR 243/13)
- Mitautor im Pauly/Osnabrügge (Hrsg.), Handbuch Kündigungsrecht (Deutscher Anwaltverlag, 5. Aufl. 2017) zu den sozialversicherungsrechtlichen Themen „Arbeitslosengeld I“ sowie „Sperrzeittatbestände und Ruhen“
Aufsätze in Fachzeitschriften etc.:
- Mitautor des Aufsatzes „Entgeltansprüche von Betriebsratsmitgliedern bei streitiger Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit“ in Der Arbeitsrechtsberater (ArbRB) 2015, 151 (mit Ursel Kappelhoff)
- Mitautor des Aufsatzes „Der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG aus Betriebsratssicht“ in Der Arbeitsrechtsberater (ArbRB) 2014, 179 (mit Ursel Kappelhoff)
- Diverse Besprechungen arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen, vor allem in "Der Arbeitsrechtsberater" (ArbRB) - Auflistung siehe unter www.vahlekuehnelbecker.de/kuehnel
- Verschiedene arbeitsrechtliche Beiträge für das Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR) - Auflistung siehe unter https://efarbeitsrecht.net/author/artur-kuehnel/
- Diverse Blogbeiträge in "Arbeitsrecht FreshUp" - Der Blog der Kanzlei VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB - Auflistung siehe unter https://www.vahlekuehnelbecker.de/blog
Interviews:
- Interview in ZEIT Online am 14.5.2019 „Jetzt wird klar, wie viel die Leute arbeiten“ (zu EuGH, Urteil vom 14.5.2019, C-55/18)
- Radiointerview bei MDR Aktuell am 15.5.2019 "Arbeitszeit-Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmern" (zu EuGH, Urteil vom 14.5.2019, C-55/18; Moderation:"Über dieses Urteil wird diskutiert. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen künftig ganz genau protokollieren müssen, wie lange ihre Angestellten arbeiten. Nur so könne man sicherstellen, dass sich ein Arbeitgeber an die Vorschriften hält. Was wird sich durch dieses Urteil ändern, schließlich gibt es in Deutschland das Arbeitszeitgesetz, dass sehr detailliert das alles schon regelt? Darüber haben wir mit dem Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Artur Kühnel gesprochen. So eine große Überraschung ist das Urteil nicht, oder?")
DOZENTENTÄTIGKEIT, SEMINARE UND VORTRÄGE
Dozententätigkeit:
- seit 11.2017 Dozent für Arbeitsrecht im Rahmen des IHK-Zertifikatslehrgangs "Geprüfte Technische Betriebswirte" bei der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- 2.2012 bis 11.2018 Dozent für verschiedene gewerbliche Seminaranbieter u.a. zu den Themen: Grundlagen Arbeitsrecht, Grundlagen Betriebsverfassungsrecht, Vertiefung Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitgestaltung, Aktuelle Rechtsprechung, bisher ca. 30 in der Regel halbwöchige Seminare
- 9.2009 bis 11.2016 Dozent des selbst mitkonzeptionierten IHK-Zertifikatslehrgangs „Arbeitsrecht im Unternehmen“ der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- seit 3.2009 bis 3.2012 Dozent an der staatlich anerkannten privaten Hochschule HSBA HAMBURG SCHOOL OF BUSINESS ADMINISTRATION für das Fach Arbeitsrecht
- 10.2006 - 3.2007 Dozent für das Zentrum für Aus- und Fortbildung des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg, „Einführung in das neue Tarifrecht (TV-L)“, 14 halb- bzw. ganztätige Seminare
Sonstige Seminare und Vorträge:
- 2021 Arbeitsrechtlicher Vortrag „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - wird sie kommen oder ist sie schon da?“ im Rahmen einer Fachtagung eines gewerblichen Seminaranbieters in Hamburg
- 2019 und 2020 Arbeitsrechtliche Vorträge „Der EuGH und die Zeiterfassung“ sowie „Die neue Brückenteilzeit – eine Brücke wohin?“ im Rahmen einer Fachtagung eines gewerblichen Seminaranbieters in Hamburg
- 2019 Arbeitsrechtlicher Vortrag „Brückenteilzeit & Co. – Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen“ für die KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung in Hamburg
- 2016 Arbeitsrechtlicher Vortrag „Arbeit(srecht) 4.0“ im Rahmen einer Fachtagung eines gewerblichen Seminaranbieters in Hamburg
- 2016 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag „Compliance: Grundlagen und Auswirkungen im Arbeitsrecht“ im Rahmen einer Mandantenveranstaltung
- 2015 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag „Regelaltersgrenze erreicht: Chancen und Risiken einer Anschlussbefristung“ im Rahmen einer Mandantenveranstaltung
- 2012 Arbeitsrechtliches Inhouse-Seminar „Elternzeit – eine arbeitsrechtliche Einführung für Arbeitgeber“ bei einem Unternehmen in Hamburg
- 2012 Arbeitsrechtliches Inhouse-Seminar „Betriebsänderung“ in Frankfurt (Oder) im Betrieb eines Solar-Unternehmens
- 2012 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag zum Thema „Arbeitsrecht und Pflegepraxis: Familienpflegezeit & Co vs. eigene betriebliche Lösungen“ in Hamburg für die KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung
- 2012 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag zum Thema „E–Mail und Internet im Arbeitsrecht“ beim Lounge-Abend der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- 2011 Arbeitsrechtliches Inhouse-Seminar „Allgemeinverbindliche Tarifverträge für das Bäckerhandwerk: Zwingende Arbeitsbedingungen für alle Betriebe“ in Rellingen für eine Innung aus dem Lebensmittelbereich (einer von zwei Vortragenden)
- 2011 Arbeitsrechtliche Seminare „Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz“ sowie Seminar „Elternzeit – eine arbeitsrechtliche Einführung für Arbeitgeber“ bei der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- 2009 Arbeitsrechtliches Seminar „Abfindungen bei Kündigungen – Vermeidungs- und Verhandlungsstrategien für Arbeitgeber“ bei der IHK Stade
- 2009 Arbeitsrechtliches Seminar „Hamburger Industrie: Erfolgreich in der Krise (1) – Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen“ in Hamburg (Veranstalter: Handelskammer Hamburg und Industrieverband Hamburg; einer von zwei Vortragenden)
- 2006/2007 Arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ im Generalkonsulat der Republik Polen in Hamburg (auf Polnisch), in Düsseldorf für einen Mandanten mit Sitz in Flensburg (Küchenleitertagung) sowie in Rellingen für eine Innung aus dem Lebensmittelbereich
Kanzlei Impressum
IMPRESSUM / Angaben nach DL-InfoV und § 5 TMG
VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB
Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg
Tel.: +49 40 34 80 99 0 | Fax: +49 40 34 80 99 22
E-Mail: mail@vahlekuehnelbecker.de | Web: www.vahlekuehnelbecker.de
Rechtsform:
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) mit Sitz in Hamburg
Gesellschafter:
Dr. Oliver Vahle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carolin Postel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. Artur Kühnel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Susanne A. Becker, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin
Registereintrag:
Eintragung im Partnerschaftsregister
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Register-Nr. PR 883
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE242361261
Zulassung:
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und gehören der Rechtsanwaltskammer Hamburg an.
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg
Tel.: 040 - 35 74 41 – 0, Fax: 040 - 35 74 41 – 41
E-Mail: info@rak-hamburg.de, Web: www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften sind:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Diese berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik „Berufsrecht“.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist den Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb (mittels eines entsprechenden EDV-Programms) immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
Postfach 21 27, 30021 Hannover
www.hdi.de
Als in der Rechtsform einer PartG mbB tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 2.500.000,00 zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 51a BRAO.
Räumlicher Gestaltungsbereich (AVB WSR 558):
Deutschland
Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete und unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO; siehe Kontaktdaten oben unter „Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde“) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de; dort in der Navigationsleiste oben unter „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“). Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft:
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Tel.: 030 / 2844417 – 0, Fax: 030 / 2844417 – 12
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
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(1 Bewertung) • 08.06.2025 • Dr. Artur KühnelIn einer aktuellen Entscheidung hat sich das BAG nach längerer Zeit erneut zum Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens äußern können. Es hat dabei die Inhaltskontrolle eines vereinbarten Widerrufsvorbehalts und auch die Ausübungskontrolle des Widerrufs behandelt. Das BAG bestätigt seine Rechtsprechung und konkretisiert sie in einzelnen Punkten auch. Anm.: Dieser Blogbeitrag ist in leicht abgewandelter Form auch als Beitrag im Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) erschie nen: BAG-Update zum Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens Dienstwagen als ggf. widerrufbarer Vergütungsbestandteil Die Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug i.S.d. § 107 ...
WeiterlesenWird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). In einer aktuellen Entscheidung hat sich das BAG erstmalig hierzu geäußert. Zudem hat sich das BAG auch dazu geäußert, welche Folgen eine unangemessen lange Probezeit hat. Regelung relativ neu und unbestimmt § 15 Abs. 3 TzBfG in der aktuellen Fassung ist zum 1.8.2022 in Kraft getreten und setzt die Vorgabe im entsprechend formulierten Art. 8 Abs. 2 S. 1 der Arbeitsbedingungen-Richtlinie ((EU) 2019/1152) um. In Erwägungsgrund 28 der Arbeitsbedingungen-Richtlinie heißt es dazu u.a.: „Zahlreiche Mitgliedstaaten haben eine generelle Höchstdauer der ...
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