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Dr. Artur Kühnel
VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Arbeitsrecht
E-Mail:
Jungfernstieg 4020354 Hamburg

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Über Mich
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Herr Dr. Kühnel berät und vertritt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich insbesondere in folgenden arbeitsrechtlichen Fragen:
- arbeitsrechtliche Begleitung von Trennungs-/Veränderungsprozessen,
- Kündigungen und sonstige Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere verhaltensbedingte Kündigungen,
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen,
- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsänderungen inkl. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und Massenentlassungen,
- Wettbewerbsverbote inkl. Prozessführung bei Wettbewerbsverstößen,
- Fragen des Arbeitszeitrechts inkl. Neu-/Umgestaltung von Arbeitszeitmodellen,
- Vertragsgestaltung (inkl. Betriebsvereinbarungen),
- Vergütungsfragen inkl. Bonuszahlungen u.ä.,
- Beschäftigtendatenschutz sowie betriebliche Datenschutzbeauftragte,
- Arbeitsgerichtsprozesse,
- Einigungsstellenverhandlungen,
- Arbeit(srecht) 4.0
- tarifrechtliche Prüfungen,
- betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten,
- Gestaltung von Anstellungsverträgen mit Organmitgliedern (insbes. GmbH-Geschäftsführer) und deren Beendigung.
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Arbeitgeber
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mutterschutz
- Probezeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
VERÖFFENTLICHUNGEN
Bücher, Handbücher, Online-Werke:
- Mitautor im Personallexikon des beck-personal-portal unter www.beck-personal-portal.de von Minn/Stück/Braun (Hrsg.), Verlag C.H. Beck, zu den Stichworten inkl. Unterstichworten „Pflichtverletzung“, „Vertragsverletzung“, „Fälligkeit“, „Vorschuss“, „Provision/Tantieme“, "Arbeitsvertrag“, "Änderungsvorbehalt", "Anrechnungsvorbehalt", "Teilkündigung", "Beweislastklausel" sowie "Zugangsfiktion"
- Autor des Kapitels „Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen in Krisenzeiten“ im Buch Klaffke (Hrsg.), Strategisches Management von Personalrisiken (Gabler Verlag, 2009)
- Autor des Buches „Zeitliche Grenzen der gemäß § 3 Abs. 3 TVG fortbestehenden Tarifgebundenheit beim Verbandsaustritt des Arbeitgebers“ (Diss., Peter Lang Verlag, 2008; zitiert u.a. in BAG, Urteil vom 1.7.2009, 4 AZR 261/08, sowie BGH, Urteil vom 29.7.2014, II ZR 243/13)
- Mitautor im Pauly/Osnabrügge (Hrsg.), Handbuch Kündigungsrecht (Deutscher Anwaltverlag, 5. Aufl. 2017) zu den sozialversicherungsrechtlichen Themen „Arbeitslosengeld I“ sowie „Sperrzeittatbestände und Ruhen“
Aufsätze in Fachzeitschriften etc.:
- Mitautor des Aufsatzes „Entgeltansprüche von Betriebsratsmitgliedern bei streitiger Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit“ in Der Arbeitsrechtsberater (ArbRB) 2015, 151 (mit Ursel Kappelhoff)
- Mitautor des Aufsatzes „Der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG aus Betriebsratssicht“ in Der Arbeitsrechtsberater (ArbRB) 2014, 179 (mit Ursel Kappelhoff)
- Diverse Besprechungen arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen, vor allem in "Der Arbeitsrechtsberater" (ArbRB) - Auflistung siehe unter www.vahlekuehnelbecker.de/kuehnel
- Verschiedene arbeitsrechtliche Beiträge für das Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR) - Auflistung siehe unter https://efarbeitsrecht.net/author/artur-kuehnel/
- Diverse Blogbeiträge in "Arbeitsrecht FreshUp" - Der Blog der Kanzlei VAHLE KÜHNEL BECKER Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB - Auflistung siehe unter https://www.vahlekuehnelbecker.de/blog
Interviews:
- Interview in ZEIT Online am 14.5.2019 „Jetzt wird klar, wie viel die Leute arbeiten“ (zu EuGH, Urteil vom 14.5.2019, C-55/18)
- Radiointerview bei MDR Aktuell am 15.5.2019 "Arbeitszeit-Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmern" (zu EuGH, Urteil vom 14.5.2019, C-55/18; Moderation:"Über dieses Urteil wird diskutiert. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Unternehmen künftig ganz genau protokollieren müssen, wie lange ihre Angestellten arbeiten. Nur so könne man sicherstellen, dass sich ein Arbeitgeber an die Vorschriften hält. Was wird sich durch dieses Urteil ändern, schließlich gibt es in Deutschland das Arbeitszeitgesetz, dass sehr detailliert das alles schon regelt? Darüber haben wir mit dem Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Artur Kühnel gesprochen. So eine große Überraschung ist das Urteil nicht, oder?")
DOZENTENTÄTIGKEIT, SEMINARE UND VORTRÄGE
Dozententätigkeit:
- seit 11.2017 Dozent für Arbeitsrecht im Rahmen des IHK-Zertifikatslehrgangs "Geprüfte Technische Betriebswirte" bei der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- 2.2012 bis 11.2018 Dozent für verschiedene gewerbliche Seminaranbieter u.a. zu den Themen: Grundlagen Arbeitsrecht, Grundlagen Betriebsverfassungsrecht, Vertiefung Betriebsverfassungsrecht, Arbeitszeitgestaltung, Aktuelle Rechtsprechung, bisher ca. 30 in der Regel halbwöchige Seminare
- 9.2009 bis 11.2016 Dozent des selbst mitkonzeptionierten IHK-Zertifikatslehrgangs „Arbeitsrecht im Unternehmen“ der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- seit 3.2009 bis 3.2012 Dozent an der staatlich anerkannten privaten Hochschule HSBA HAMBURG SCHOOL OF BUSINESS ADMINISTRATION für das Fach Arbeitsrecht
- 10.2006 - 3.2007 Dozent für das Zentrum für Aus- und Fortbildung des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg, „Einführung in das neue Tarifrecht (TV-L)“, 14 halb- bzw. ganztätige Seminare
Sonstige Seminare und Vorträge:
- 2021 Arbeitsrechtlicher Vortrag „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - wird sie kommen oder ist sie schon da?“ im Rahmen einer Fachtagung eines gewerblichen Seminaranbieters in Hamburg
- 2019 und 2020 Arbeitsrechtliche Vorträge „Der EuGH und die Zeiterfassung“ sowie „Die neue Brückenteilzeit – eine Brücke wohin?“ im Rahmen einer Fachtagung eines gewerblichen Seminaranbieters in Hamburg
- 2019 Arbeitsrechtlicher Vortrag „Brückenteilzeit & Co. – Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen“ für die KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung in Hamburg
- 2016 Arbeitsrechtlicher Vortrag „Arbeit(srecht) 4.0“ im Rahmen einer Fachtagung eines gewerblichen Seminaranbieters in Hamburg
- 2016 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag „Compliance: Grundlagen und Auswirkungen im Arbeitsrecht“ im Rahmen einer Mandantenveranstaltung
- 2015 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag „Regelaltersgrenze erreicht: Chancen und Risiken einer Anschlussbefristung“ im Rahmen einer Mandantenveranstaltung
- 2012 Arbeitsrechtliches Inhouse-Seminar „Elternzeit – eine arbeitsrechtliche Einführung für Arbeitgeber“ bei einem Unternehmen in Hamburg
- 2012 Arbeitsrechtliches Inhouse-Seminar „Betriebsänderung“ in Frankfurt (Oder) im Betrieb eines Solar-Unternehmens
- 2012 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag zum Thema „Arbeitsrecht und Pflegepraxis: Familienpflegezeit & Co vs. eigene betriebliche Lösungen“ in Hamburg für die KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung
- 2012 Arbeitsrechtlicher Kurzvortrag zum Thema „E–Mail und Internet im Arbeitsrecht“ beim Lounge-Abend der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- 2011 Arbeitsrechtliches Inhouse-Seminar „Allgemeinverbindliche Tarifverträge für das Bäckerhandwerk: Zwingende Arbeitsbedingungen für alle Betriebe“ in Rellingen für eine Innung aus dem Lebensmittelbereich (einer von zwei Vortragenden)
- 2011 Arbeitsrechtliche Seminare „Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz“ sowie Seminar „Elternzeit – eine arbeitsrechtliche Einführung für Arbeitgeber“ bei der HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gGmbH
- 2009 Arbeitsrechtliches Seminar „Abfindungen bei Kündigungen – Vermeidungs- und Verhandlungsstrategien für Arbeitgeber“ bei der IHK Stade
- 2009 Arbeitsrechtliches Seminar „Hamburger Industrie: Erfolgreich in der Krise (1) – Arbeitsrechtliche Handlungsoptionen“ in Hamburg (Veranstalter: Handelskammer Hamburg und Industrieverband Hamburg; einer von zwei Vortragenden)
- 2006/2007 Arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ im Generalkonsulat der Republik Polen in Hamburg (auf Polnisch), in Düsseldorf für einen Mandanten mit Sitz in Flensburg (Küchenleitertagung) sowie in Rellingen für eine Innung aus dem Lebensmittelbereich
Meine Fachanwaltschaften
Korrespondenzsprachen
Mitgliedschaften
Kanzlei-Impressum
- Arbeitsrecht
- Deutsch
- Polnisch
- seit 2020 ehrenamtlich im Vorstand des Vereins für Behindertenhilfe e.V. in Hamburg
- seit 2009 Mitglied in der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung
- seit 2008 Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband
- seit 2005 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- seit 2004 Mitglied im Hamburgischen Anwaltverein/Deutschen Anwaltverein


Fachanwalt Dr. Artur Kühnel ist gelistet unter Rechtsanwalt Hamburg und Anwalt Arbeitsrecht Hamburg.
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Arbeitsrecht
Annahmeverzugslohn: Ein Update zur Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt, hat Letzterer trotz Nichtarbeit häufig Anspruch auf Annahmeverzugslohn (§§ 615 Satz 1, 293 ff. BGB). Dies gilt vor allem im Anschluss an eine unwirksame Arbeitgeberkündigung. Wenn der Arbeitnehmer Annahmeverzugslohn geltend macht, muss er sich aber etwa anrechnen lassen, was er durch anderweitige Arbeit verdient hat (§ 11 Nr. 1 KSchG bzw. § 615 Satz 2 BGB). Anrechnen lassen muss er sich vor allem aber auch, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen (§ 11 Nr. 2 KSchG bzw. § 615 Satz 2 BGB).
Diese Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes erfährt in den letzten Jahren eine gewisse Neujustierung in der ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Vertrauensarbeitszeit: Was ist das eigentlich?
Vertrauensarbeitszeit: Was ist das eigentlich? Und vor allem: Was ist es nicht? Und welche Folgen hat das zutreffende Verständnis von Vertrauensarbeitszeit (oder kann es jdf. haben)?
Nachfolgend ein kurzer Überblick dazu:
Mancher meint:
Vertrauensarbeitszeit bedeutet nach einem zum teilweise anzutreffenden Verständnis angeblich:
Es ist keine Dauer der Arbeitszeit vereinbart.
Beschäftigte entscheiden selbst, wie viel sie arbeiten.
Die Arbeit muss eben nur erledigt werden.
Das ist falsch !
Richtig ist:
Vertrauensarbeitszeit bedeutet vielmehr: Der Arbeitgeber ...
verzichtet auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
und er vertraut darauf, dass die Beschäftigten die vereinbarte Dauer der Arbeitspflicht auch ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Verdachtsanhörung: dreiwöchige Fristverlängerung wegen behaupteter Überlastung des Arbeitnehmeranwalts?
Bei einer sog. Verdachtskündigung ist Kündigungsgrund nicht die erwiesene Pflichtverletzung, sondern "nur" der dringende Verdacht. Deswegen stellt die Rechtsprechung besondere Voraussetzungen für die Verdachtskündigung auf. U.a. ist zwingend eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers durchzuführen. Der Beitrag geht der Frage nach, wie Arbeitgeber auf ein im Rahmen der Verdachtsanhörung gestelltes Fristverlängerungsersuchen des Arbeitnehmers reagieren können/sollten, das nur mit der behaupteten Arbeitsüberlastung seines Rechtsanwalts begründet wird.
Typischer Fall
Auf Arbeitgeberseite entsteht der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer in den Vorwochen seine Arbeitszeit diverse Male falsch aufgezeichnet hat. Es wird umgehend begonnen, den ... weiter lesen