Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer vom Jahr gibt es 2.163 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht in Deutschland. Damit hat sich die Anzahl der Fachanwälte in dem Gebiet, seit der Gründung der Fachanwaltschaft im Jahr 2006, verfünffacht. Von diesen 2. 163 Fachanwälten sind es insgesamt 256 Rechtsanwältinnen.
Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr komplexes Feld. Vor allem das deutsche Baurecht lässt sich in einen öffentlichen- und einen privaten Teil gliedern. Das öffentliche Baurecht enthält Vorschriften, die das Bauvorhaben als solches betreffen. Dazu gehört unter anderem die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Behörde. Das private Baurecht hingegen beschäftigt sich vornehmlich mit dem Zustandekommen und der Durchführung von Bauverträgen.
Aufgrund der Fachanwaltsordnung müssen Rechtsanwälte, um den Fachanwaltstitel zu bekommen, einen Fachanwaltslehrgang absolvieren. Der Lehrgang soll den Teilnehmer das Recht der Architekten und Ingenieure und das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen näher bringen. Zudem werden im Lehrgang das Bauchrecht, insbesondere das öffentliche Baurecht und das Verfahrensrecht vertieft. An dieser Stelle sollen den Kursteilnehmern die speziellen Verfahrens- und Prozessführungsunterschiede im Baurecht bekannt gemacht werden.
Neben dem Fachanwaltslehrgang sind für einen Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht praktische Kenntnisse nötig. So muss der Rechtsanwalt innerhalb einer festgelegten Frist insgesamt 80 Rechtsfälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet haben. Von diesen 80 Fällen müssen 40 gerichtliche Verfahren dabei gewesen sein. Durch diese Anforderungen soll sichergestellt werden, dass der Rechtsanwalt die theoretischen Kenntnisse in der Praxis umsetzen kann.
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Jetzt Profil anlegenDer Fall: Der Auftraggeber beauftragt den beklagten Auftragnehmer (AN) mit Zimmerer-, Dachdecker- und Wärmedämmarbeiten am Dach seines Anwesens. In der Folgezeit kommt es zu Feuchte- und Zuglufterscheinungen im Bereich der Dachgauben. Als Ursache für die Mängel ergeben sich mangelhafte Anschlüsse an Fenstern und Gauben. Der AN wendet ein, die Ausbildung der Anschlüsse der Dämmung an Fenstern und Gauben sei von ihm nicht geschuldet. Die Entscheidung: Gemäß Auslegung des Werkvertrages durch das OLG haben dem AN die Anschlüsse zwischen Dämmung und den Hölzern an Dachstuhl und Gauben oblegen. Dass die übernommene Ausführung der Dachstuhl-, Gauben- und Dämmarbeiten neben diesen Leistungen auch die...
weiter lesenWird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel: Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...
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