Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer vom Jahr gibt es 2.163 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht in Deutschland. Damit hat sich die Anzahl der Fachanwälte in dem Gebiet, seit der Gründung der Fachanwaltschaft im Jahr 2006, verfünffacht. Von diesen 2. 163 Fachanwälten sind es insgesamt 256 Rechtsanwältinnen.
Das Bau- und Architektenrecht ist ein sehr komplexes Feld. Vor allem das deutsche Baurecht lässt sich in einen öffentlichen- und einen privaten Teil gliedern. Das öffentliche Baurecht enthält Vorschriften, die das Bauvorhaben als solches betreffen. Dazu gehört unter anderem die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Behörde. Das private Baurecht hingegen beschäftigt sich vornehmlich mit dem Zustandekommen und der Durchführung von Bauverträgen.
Aufgrund der Fachanwaltsordnung müssen Rechtsanwälte, um den Fachanwaltstitel zu bekommen, einen Fachanwaltslehrgang absolvieren. Der Lehrgang soll den Teilnehmer das Recht der Architekten und Ingenieure und das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen näher bringen. Zudem werden im Lehrgang das Bauchrecht, insbesondere das öffentliche Baurecht und das Verfahrensrecht vertieft. An dieser Stelle sollen den Kursteilnehmern die speziellen Verfahrens- und Prozessführungsunterschiede im Baurecht bekannt gemacht werden.
Neben dem Fachanwaltslehrgang sind für einen Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht praktische Kenntnisse nötig. So muss der Rechtsanwalt innerhalb einer festgelegten Frist insgesamt 80 Rechtsfälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet haben. Von diesen 80 Fällen müssen 40 gerichtliche Verfahren dabei gewesen sein. Durch diese Anforderungen soll sichergestellt werden, dass der Rechtsanwalt die theoretischen Kenntnisse in der Praxis umsetzen kann.
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Jetzt Profil anlegenDer Fall: In einem Architektenvertrag über eine Vollarchitektur (Formularvertrag) findet sich eine Klausel zur Schadensbeseitigung: „ Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadenersatz in Anspruch genommen, kann er vom Bauherrn verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird.“ Nach Fertigstellung rügt der Bauherr Schallmängel der Immobilie und verkündet dem Architekten den Streit. Der Gerichtssachverständige bestätigt die Mängel. Der Trockenbauer wird zur Mangelbeseitigung gegen Kostenbeteiligung in Höhe von 15.000 € wegen Planungsmängeln verpflichtet. Er beseitigt den Mangel nicht. Der Bauherr nimmt nun den Architekten auf Schadenersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten in Anspruch. Der Architekt beruft sich...
weiter lesenDer Fall: In einem Verfahren auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek streiten die Parteien über die „Glaubhaftmachung“ eines Werklohnanspruches. Der Auftragnehmer behauptet vom „Bau-Soll“ nicht gedeckte Ergänzungsleistungen. Im Einheitspreisvertrag ist vereinbart, „dass die Vertragsleistung alle Leistungen und Lieferungen umfasst, die erforderlich sind, um das vorgenannte Gewerk funktionsfähig herzustellen " sowie „dass Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche dahin aufzulösen sind, dass eine den übrigen Vorschriften dieses Vertrages entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird". Die Entscheidung: Das OLG versagt einen Anspruch des AN! Er...
weiter lesenDer Fall: Der Bauherr lässt ein Bauvorhaben errichten, für das der Berater einen fehlerhaften Energieeinsparnachweis (EnEV-Nachweis) erstellt. Der Bauherr hat auf Grundlage des EnEV-Nachweises eine nicht ausreichende Wärmepumpen-Heizung eingebaut; die Anlage wird durch Elektro-Heizungen ergänzt. Der Bauherr macht geltend, er müsse die Heizung umbauen und zusätzlich einen Kaminofen einbauen; den notwendigen Betrag beziffert er mit circa 10.000 €, den er als „Vorschuss“ geltend macht. Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht verfolgt der Bauherr seinen Anspruch in der Berufung weiter. Die Entscheidung: Das OLG Frankfurt verneint eine zurechenbare Verursachung des Schadens durch den Berater! Zweifellos hatte der Berater einen fehlerhaften...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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