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Rechtsanwalt Dr. Holger Traub
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Dr. Holger Traub

Rechtsanwalt Dr. Traub
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Hölderlinplatz 5
70193 Stuttgart

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Über Mich Kontakt Bewertungen

Als Rechtsanwalt, Problemlöser und „Full-Service-Dienstleister“ berät Herr Rechtsanwalt Dr. Traub seit über 10 Jahren international Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

Durch das Studium der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft an den Universitäten Tübingen und Lausanne verfügt Herr Rechtsanwalt Dr. Traub über den notwendigen „360°-Blick“, um Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter generalistisch, umfassend und interessengerecht beraten und vertreten zu können.

Die Fachanwaltstitel

  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie der
  • Fachanwalt für Steuerrecht

attestieren Ihnen die erworbene fachliche und praktische Kompetenz in mehreren hunderten Mandatsbearbeitungen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Traub ist Partner in der Kanzlei Koslowski & Traub Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sowie als Einzelanwalt tätig.

Spezialisierungen
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Steuerstreit und Steuerstrafrecht
  • Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Absonderung
  • Antrag Insolvenz
  • Aussonderung
  • Entschuldung
  • Firmeninsolvenz
  • Gläubiger
  • Insolvenzanfechtung
  • Insolvenzantrag
  • Insolvenzeröffnungsverfahren
  • Insolvenzgläubiger
  • Insolvenzgründe
  • Insolvenzplan
  • Insolvenzrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Insolvenzverschleppung
  • Insolvenzverwalter
  • Internationales InsolvenzR
  • Liqudition
  • Liquidation
  • Planverfahren
  • Privatinsolvenz
  • Privatinsolvenzverfahren
  • Rechnungslegung Insolvenz
  • Regelinsolvenz
  • Regelverfahren
  • Restschuldbefreiung
  • Restschuldbefreiungsverfahren
  • Sanierung
  • Schulden
  • Schuldensanierung
  • Schuldnerberatung
  • Sicherung der Masse
  • Sonderinsolvenzen
  • Überschuldung
  • Umschuldung
  • Unternehmensinsolvenz
  • Unternehmenskonkurs
  • Verbraucherinsolvenz
  • Verfahrenseröffnung Insolvenz
  • Verwaltung der Masse
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Abgabenrecht
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  • Ausländische Quellensteuer
  • Bewertungsrecht
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  • Erbschaftsteuerrecht
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Insolvenzrecht Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die hierdurch ausgelösten Rechtsfolgen.
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1. Was ist ein "vorläufiges Insolvenzverfahren" und warum wird ein solches angeordnet? Nach Eingang eines Insolvenzantrages ordnet das Insolvenzgericht von Amts wegen oder auf Anregung eines zuvor bestellten Sachverständigen ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners bzw. Unternehmens an.  Ein vorläufiges Insolvenzverfahren hat primär die Funktion, eine potentiell vorhandene Insolvenzmasse zu sichern, Sanierungschancen zu wahren und eine drohende Vertiefung einer eingetretenden Insolvenzreife zu verhindern. Bei einem vorläufigen Insolvenzverfahren handelt es sich noch nicht um ein Insolvenzverfahren.  Das vorläufige Insolvenzverfahren stellt vielmehr einen Sammelbegriff für eine Vielzahl an gerichtlichen ... weiter lesen
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04.11.2023
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Die "hochriskante" selbstschuldnerische Bürgschaft.
04.11.2023
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine „riskante“ Form der Bürgschaft, welche dem Bürgschaftsgläubiger hohe Sicherheit bietet und für den Bürgen im Gegenzug ein hohes Risiko bedeutet. Sofern die Thematik „selbstschuldnerische“ Bürgschaft daher im Raum steht, sind die Konditionen der Bürgschaftserteilung, des Auslösungsfalls und die Sicherungsbedingungen klar zu regeln.   1. Anwendungsbereich der selbstschuldnerischen Bürgschaft Trotz dem weit höheren Risiko für den Bürgen bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, im Vergleich zu einer Ausfallbürgschaft, wird die selbstschuldnerische Bürgschaft mittlerweile primär im Rechtsverkehr gefordert. Dies gilt sowohl in dem Bereich von Kredit- ... weiter lesen