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Dr. Holger Traub
Rechtsanwalt Dr. Traub
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Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Insolvenzrecht
Der Insolvenzplan als vorbeugende Maßnahme und/oder „schneller“ Ausweg aus der Unternehmensinsolvenz!?
Ein Insolvenzplan ist ein Sanierungsplan , der dazu dient, ein Unternehmen während des Insolvenzverfahrens zu erhalten . Dies kann u. a. dann von Relevanz sein, wenn der Rechtsmantel einer GmbH erhalten bleiben muss.
Über einen Insolvenzplan kann einem Unternehmen ein zielführendes Instrument an die Hand gegeben werden, sich kurzfristig zu sanieren und einen Neustart in alter oder neuer Rechtsform zu ermöglichen. Diese Zielsetzung kann durch einen Insolvenzplan an sich oder in Kombination mit einem Schutzschirmverfahren und der Eigenverwaltung erreicht werden.
Rechtlich entspricht ein Insolvenzplan einem "Vergleichsvertrag" über Teilzahlungsvereinbarungen und Details darüber, wie die Unternehmenssanierung im Einzelnen auszusehen hat und welche Quoten zur Befriedigung der ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Entlastung des GmbH-Geschäftsführers.
1. Einführung
Aufgrund diverser Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers (in diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beiträge " Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers und Maßnahmen zu deren Einschränkung " und " 6 Haftungsfallen, die jeder Unternehmer und Geschäftsführer kennen muss ") ist die Entlastung für ein vergangenes Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr ein wesentliches Ziel und eine wesentliche Intention eines jeden Geschäftsführers ggü. den Gesellschaftern.
Obwohl es keine gesetzliche Vorschrift darüber gibt, wann und ob überhaupt ein Geschäftsführer entlastet werden sollte, ist es in der Unternehmenspraxis üblich, dass die Geschäftsleitung einer GmbH entlastet wird, wenn es bzgl. des durchlaufenen ... weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers und Maßnahmen zu deren Einschränkung.
Die Geschäftsführerhaftung ist ein Teilgebiet des Gesellschaftsrechts, das sich mit den Rechten und Pflichten von Geschäftsführern befasst.
So kurz und prägnant dies in einem Satz zusammengefasst werden kann, so ausufernd und weitreichend können die Haftungsszenarien für Geschäftsführer in der Praxis sein.
Als Geschäftsführer ist dies daher ein wesentlicher, wenn nicht der wesentliche Punkt, sich vorausblickend und absichernd zu informieren und beraten zu lassen.
1. Definition der Geschäftsführerhaftung
Die Geschäftsführerhaftung bezeichnet die Haftung eines Geschäftsführers für Schäden , die durch seine Geschäftstätigkeit entstanden sind. Diese Haftung kann sowohl auf vertraglicher als auch auf ... weiter lesen