Sehr kompetente und professionelle Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Traub. Gerne wieder
Dr. Holger Traub
Als Rechtsanwalt, Problemlöser und „Full-Service-Dienstleister“ berät Herr Rechtsanwalt Dr. Traub seit über 10 Jahren international Unternehmer, Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
Durch das Studium der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft an den Universitäten Tübingen und Lausanne verfügt Herr Rechtsanwalt Dr. Traub über den notwendigen „360°-Blick“, um Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter generalistisch, umfassend und interessengerecht beraten und vertreten zu können.
Die Fachanwaltstitel
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie der
- Fachanwalt für Steuerrecht
attestieren Ihnen die erworbene fachliche und praktische Kompetenz in mehreren hunderten Mandatsbearbeitungen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Traub ist Partner in der Kanzlei Koslowski & Traub Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sowie als Einzelanwalt tätig.
Spezialisierungen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Steuerstreit und Steuerstrafrecht
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Absonderung
- Antrag Insolvenz
- Aussonderung
- Entschuldung
- Firmeninsolvenz
- Gläubiger
- Insolvenzanfechtung
- Insolvenzantrag
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzgründe
- Insolvenzplan
- Insolvenzrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverfahren
- Insolvenzverschleppung
- Insolvenzverwalter
- Internationales InsolvenzR
- Liqudition
- Liquidation
- Planverfahren
- Privatinsolvenz
- Privatinsolvenzverfahren
- Rechnungslegung Insolvenz
- Regelinsolvenz
- Regelverfahren
- Restschuldbefreiung
- Restschuldbefreiungsverfahren
- Sanierung
- Schulden
- Schuldensanierung
- Schuldnerberatung
- Sicherung der Masse
- Sonderinsolvenzen
- Überschuldung
- Umschuldung
- Unternehmensinsolvenz
- Unternehmenskonkurs
- Verbraucherinsolvenz
- Verfahrenseröffnung Insolvenz
- Verwaltung der Masse
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Zahlungsunfähigkeit
- Abgabenrecht
- Altersvorsorge
- Ausländische Quellensteuer
- Bewertungsrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Bilanzwesen
- Buchführung
- Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
- Erbfolge
- Erbschaftssteuer
- Erbschaftssteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbssteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Jahresabschluss
- Körperschaftssteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Schenkungssteuerrecht
- Schenkungsteuerrecht
- Steuerklasse
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrecht
- Verbrauchssteuerrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Zollrecht (im SteuerR)
- AG
- Aktiengesellschaft
- Aktiengesellschaftsrecht
- Bilanzrecht
- Dienstvertrag
- Europäische Aktiengesellschaft
- Europäisches GesellschaftsR
- Existenzgründung
- Firmeninvestor
- Firmenverkauf
- Franchiserecht
- GbR
- Genossenschaftsrecht
- Geschäftsführerhaftung
- Geschäftsführervertrag
- Gesellschafter
- Gesellschaftsform
- Gesellschaftsgründung
- Gesellschaftsrecht
- GmbH & Co. KG
- GmbH-Recht
- Handelsgeschäfterecht
- Handelsrecht
- Handelstandesrecht
- Handelsvertreter
- Handelsvertreterrecht
- Internationales GesellschaftsR
- Internationales HandelsR.
- Internationales Kaufrecht
- Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaftsrecht
- KG
- Konzernrecht
- Mitbestimmungsrecht
- Personengesellschaften
- Personengesellschaftsrecht
- Seehandelsrecht
- Steuerbelastungsvergleich
- Steueroptimierung
- Stiftungsrecht
- Umwandlungsrecht
- UN-Kaufrecht
- Unternehmensgründung
- Unternehmenskaufrecht
- Unternehmensrecht
- Verbandsrecht
- Verbundene Unternehmen
- Vereinsrecht
- Vertriebsrecht
- Werkvertrag
Meine Fachanwaltschaften
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Steuerrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Kanzlei Impressum
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub
Kontakt:
Albstraße 45
73249 Wernau
E-Mail: info@dr-traub.legal
Hölderlinplatz 5
70193 Stuttgart
Kollwitzstraße 1
73728 Esslingen
Rosengasse 5
89073 Ulm
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-ID: DE 294858599
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwalt Holger Traub ist in Deutschland zugelassen und unterliegen der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart.
Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
Fachanwaltsordnungen (FAO)
Informationen zu diesen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Schlichtung/Streitbeilegung:
Zuständige Schlichtungsstelle im Sinne von § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung (VSBG) ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstrasse 17, 10179 Berlin (siehe www.s-d-r.org). Die Onlinestreitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission, u.a. für Online-Dienstverträge, ist erreichbar unter www.ec.europa.eu/consumer/odr
Rechtsanwalt Holger Traub nimmt nicht an einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer oder der Bundesrechtsanwaltkammer oder einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
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Steuerstreit und Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt.
Unterstützung bei einem Gesellschafterstreit. Top Rechtsanwalt. Vielen Dank.
1. Was ist ein "vorläufiges Insolvenzverfahren" und warum wird ein solches angeordnet? Nach Eingang eines Insolvenzantrages ordnet das Insolvenzgericht von Amts wegen oder auf Anregung eines zuvor bestellten Sachverständigen ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners bzw. Unternehmens an. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren hat primär die Funktion, eine potentiell vorhandene Insolvenzmasse zu sichern, Sanierungschancen zu wahren und eine drohende Vertiefung einer eingetretenden Insolvenzreife zu verhindern. Bei einem vorläufigen Insolvenzverfahren handelt es sich noch nicht um ein Insolvenzverfahren. Das vorläufige Insolvenzverfahren stellt vielmehr einen Sammelbegriff für eine Vielzahl an gerichtlichen ...
WeiterlesenDie Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar. Die GbR ist ein auf Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Personen beruhender Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks , den zu fördern sich alle Gesellschafter verpflichtet haben (§§ 705, 706 BGB). Eine GbR ist gegründet bzw. entsteht ( auch ohne Vertrag und Willen der Beteiligten ), wenn zwei Gesellschafter sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Je nach verfolgtem gemeinschaftlichen Zweck kann sich eine GbR in eine offene Handelsgesellschaft (oHG) wandeln, wenn der verfolgte Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes liegt, vgl. § 105 HGB. 1. Vorteile eine GbR ...
WeiterlesenEine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine „riskante“ Form der Bürgschaft, welche dem Bürgschaftsgläubiger hohe Sicherheit bietet und für den Bürgen im Gegenzug ein hohes Risiko bedeutet. Sofern die Thematik „selbstschuldnerische“ Bürgschaft daher im Raum steht, sind die Konditionen der Bürgschaftserteilung, des Auslösungsfalls und die Sicherungsbedingungen klar zu regeln. 1. Anwendungsbereich der selbstschuldnerischen Bürgschaft Trotz dem weit höheren Risiko für den Bürgen bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, im Vergleich zu einer Ausfallbürgschaft, wird die selbstschuldnerische Bürgschaft mittlerweile primär im Rechtsverkehr gefordert. Dies gilt sowohl in dem Bereich von Kredit- ...
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