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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Arbeitsrecht • Fachanwältin für Sozialrecht • Mediatorin

Cornelia Oster

Kanzlei Breiter
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Über mich
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Die Kanzleigründerin Frau Cornelia Oster, geb. Breiter studierte in Konstanz und absolvierte ihren Vorbereitungsdienst in Oldenburg (Oldg), Bielefeld und Wien, Österreich.

Frau Oster ist seit dem 01.03.2005 zur Anwaltschaft zugelassen und ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Kanzlei Breiter

Spezialisierungen

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2012
  • Mediatorin seit 2012
  • Fachanwältin für Sozialrecht seit 2008

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Altersteilzeit
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitskampfrecht
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives ArbR
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Personalvertretungsrecht
  • Probezeit
  • Schwarzarbeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifrecht
  • Tarifvertrag
  • Tarifvertragsrecht
  • Urlaubsanspruch
  • Vorstellungsgespräch
  • Zeugniskorrektur
  • Arbeitsförderungsrecht (im SozialR)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Ausbildungsförderungsrecht
  • Behindertenrecht
  • Demenz
  • Eingliederungsrecht
  • Elterngeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Erziehungsgeld
  • Erziehungsrente
  • Existenzminimum
  • Familienlastenausgleichsrecht
  • Heimrecht
  • Kindergeld
  • Krankenversicherungsrecht
  • Pflegegutachten
  • Pflegeheim
  • Pflegekasse
  • Pflegeversicherung Einstufung
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Rentenrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Seniorenrecht
  • Sozialhilfe
  • Sozialhilferecht
  • Sozialrecht
  • Sozialverfahrensrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht (im SozialR)
  • Waisenrente
  • Wegeunfall
  • Witwenrente
  • Wohngeld
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Meine Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Ausbildungen

  • Mediator

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Anwaltsverein Heidelberg e.V. im DAV
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Anwaltsverein Heidelberg e.V.

Weitere Standorte

Niederlassung Altrip

Dalbergstr. 20
67122 Altrip
Deutschland

Telefon: 06236 5004912
Telefax: 06222 93558820

E-Mail:

Kanzlei Impressum


Impressum
Anschrift

Kanzlei Breiter
Ringstraße 21
69168 Wiesloch
Tel: 06222 / 93 55 88-0
Fax: 06222 / 93 55 88-20
E-Mail: mail@kanzlei-breiter.de
Berufsbezeichnungen

Unsere Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin“ sowie „Fachanwalt/Fachanwältin“ wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer

Die für unsere Rechtsanwälte zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Reinhold-Frank-Str. 72
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/25340
Fax: 0721/26627
Email: info@rak-karlsruhe.de
Gebühren- und Berufsordnungen

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 09.März 2000 (BGBI. I S. 1 82)
Der Volltext der betreffenden Vorschriften ist über folgenden Link abrufbar; Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter „Angaben gemäß § 5 TMG“: http://www.brak.de/seiten/06.php.

Hinweis gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Berufshaftpflichtversicherung wird bei HDI unterhalten.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Büros oder Kanzleien, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und der Tätigkeit des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
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Frau Rechtsanwältin Oster, Ringstr. 21, 69168 Wiesoch, ist Anbieterin, Autorin und Verwantwortliche für den Inhalt des Internetauftritts www.kanzlei-breiter.de.
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Bewertungen von Fachanwältin Cornelia Oster

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SternSternSternSternStern3 Bewertungen
3.7 von 5.0 •
Stand: 21.05.2025
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5.0 von 5.0 •
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4.0 von 5.0 •
Stand: 08.01.2021

SternSternSternSternSternBewertung von N. H. • 11.02.2025
Arbeitsrecht

Frau Oster ist eine außergewöhnliche Rechtsanwältin, die mich durch ihre fachliche Expertise und gleichzeitig warmherzige Betreuung überzeugt hat. In der Auseinandersetzung mit meinem ehemaligen Arbeitgeber stand sie mir stets zur Seite und erreichte genau das Ergebnis, das ich mir erhofft hatte. Besonders beeindruckt hat mich ihre ruhige, verständnisvolle Art gepaart mit ihrem umfassenden juristischen Fachwissen. Eine Anwältin, die nicht nur rechtlich versiert ist, sondern auch mensch

Ja, ich empfehle Rechtsanwältin Cornelia Oster weiter.
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SternSternSternSternSternBewertung von W. L. • 15.05.2024
Arbeitsrecht

Fachwissen im Bereich Arbeitsrecht, das ich erwartet habe, ist nicht vorhanden. Die Klage wurde aus formellen Gründen abgewiesen. Das erfolgreiche Einreichen einer Klage ist Basiswissen. Letztendlich hat mich der Vorgang über drei Jahre beschäftigt und nur Geld und Nerven gekostet. Wenn es Negativ-Sterne geben würde, wäre das jetzt angebracht. Mein Eindruck nach der Zusammenarbeit mit Frau Oster ist, dass die vielen positiven Bewertungen "fake" sind.

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SternSternSternSternSternBewertung von K. T. • 15.11.2022
Sozialrecht

Frau O. hat eine sehr schnelle Auffassungsgabe ist sehr versiert auf dem Themengebiet was Rentenrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht angeht. Mögliche Optionen und Strategien wurden umgehend aufgezeigt.

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Rechtstipps von Cornelia Oster auf fachanwalt.de

Notfall-Kinderzuschlag ab April 2020
SternSternSternSternStern (1 Bewertung) 09.04.2020 Cornelia Oster
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Das Bundesfamilienministerium unterstützt ab April 2020 Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen. Alleinerziehende und einkommensschwache Familien haben in der Corona-Krise große Probleme. Organisatorische Probleme, wenn aufgrund von Schulschließung die Versorgung nicht gesichtert ist, aber dennoch sämtliche Kosten weiterlaufen.  Dann kann der Notfall-Kinderzuschlag sehr hilfreich sein. Dieses erhält man, bei Vorliegen folgender Voraussetzungen: Wird Kindergeld bezogen? Liegt das Bruttoeinkommen an der Mindesteinkommensgrenze, für Elternpaare 900,- € brutto und Alleinerziehende 600,- € brutto ? Wohnen Kinder im Haushalt, die jünger als 25 Jahre sind? Die Kinder sind nicht verheiratet? Fällt nur eine dieser ...

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