In Deutschland gibt es laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer insgesamt 244 zugelassende Fachanwälte für Informationstechnologierecht. Damit ist die Fachanwaltschaft die viert kleinste in der Bundesrepublik. Von den 244 Fachanwälten sind es 30 Fachanwältinnen.
Das Informationstechnologierecht wird häufig als IT-Recht abgekürzt und ist das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Das Rechtsgebiet besitzt kein eigenständiges Gesetz oder ähnliches. Vielmehr ist es ein Zusammenschluss aus Vorschriften und Regelungen. Das IT-Recht ist immer im Zusammenhang mit dem deutschen Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz zu sehen und stellt damit ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar.
Möchte ein Rechtsanwalt Fachanwalt werden, dann muss er auf der einen Seite einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Der Fachanwaltslehrgang dient in erster Linie dazu, dass die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über das gesamte Rechtsgebiet bekommen und das erforderliche Fachwissen erhalten. Aus § 14 k) der Fachanwaltsordnung geht hervor, dass die der Kurs sich inhaltlich mit dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen Nutzungsbedingungen beschäftigt. Daneben gehört das Vertragsrecht, als solches auch zum Lehrgang. Im Vertragsrecht wird insbesondere auf die Besonderheiten des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs eingegangen.
Nach Abschluss des Lehrgangs müssen die Teilnehmer auf der anderen Seite, praktische Nachweise erbringen. § 5 r) der Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass der Rechtsanwalt insgesamt 50 Fälle im Informationstechnologierecht bearbeitet haben muss. Ferner müssen 10 von diesen Rechtsfällen rechtsförmliche Verfahren gewesen sein. Werden diese praktischen Voraussetzungen erfüllt, dann wird dem Rechtsanwalt der Fachanwaltstitel verliehen.
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