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Rechtsanwalt Norbert Monschau
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 Norbert  Monschau

Norbert Monschau

Kooperation der Anwaltskanzleien Schneider | Monschau
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Markt 19
50374 Erftstadt

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Die Immobilie im Blick!

Wir beraten und vertreten seit Jahren in allen Rechtsgebieten „rund um die Immobilie“ und liefern zielgerichtete Lösungen. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere öffentliche und private Vermieter, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Haus- und Grundeigentümer, Makler, Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen.

Spezialisierungen
  • Wohn- u. Gewerberaummiete
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Immobilienrecht
  • Bauträgerrecht
  • Privates Baurecht
  • Nachlass-Immobilien
  • Scheidungs-Immobilien u. sonstige Vermögensauseinandersetzungen
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Adoption
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Eherecht
  • Ehevertrag
  • Eingetragene Lebensgemeinschaft
  • Einvernehmliche Scheidung
  • Familienrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Pflegschaft
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Unterhaltsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Versorgungsausgleich
  • Vormundschaft
  • Abrechnungsspitze
  • Beschlussfassung
  • Betriebskosten
  • Eigenbedarf
  • Eigentümerversammlung
  • Eigentumswohnung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Gewerberaummietrecht
  • Gewerberaummietvertrag
  • Grundbuch
  • Hausgeld
  • Hausordnung
  • Immobilienrecht
  • Immobilienwirtschaft
  • Jahresabrechnung
  • Kautionsdarlehen
  • Maklerrecht
  • Mieterhöhung
  • Mietkaution
  • Mietkosten
  • Mietkündigung
  • Mietminderung
  • Mietrecht
  • Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
  • Mietspiegel
  • Mietvertrag
  • Mietwucher
  • Modernisierung
  • Nachbarrecht
  • Nebenkosten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Pachtrecht
  • Renovierungspflicht
  • Rückzahlung
  • Schönheitsreparaturen
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  • Umlaufbeschluss
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  • Verwalter
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  • Vollstreckungsrecht
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  • WEG-Recht
  • Wirtschaftsplan
  • Wohnraummietrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
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Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Keine Entlastung des Verwalters ohne ordnungsmäßigen Vermögensbericht
04.02.2024
Hat der Verwalter keinen ordnungsmäßigen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht ein Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Jahresabrechnung mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht nicht aus (Landgericht Frankfurt am Main v. 09.11.2023 - 2-13 S 3/23) Der Fall : Es ging um die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses, mit dem Argument, der Verwalter habe keinen Vermögensbericht vorgelegt. Der Verwalter verweist auf umfangreiche Abrechnungsunterlagen und eine nachträglich vorgelegte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Entlastung hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses (§ 397 Abs. 2 BGB) und es werden zumindest Ansprüche, die der Eigentümergemeinschaft bekannt waren, ausgeschlossen (Bundesgerichtshof v. 04.03.2011 - V ZR 156/10). Daher ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Psychisch kranker Mieter: Fristlose Kündigung sorgfältig vorbereiten
26.11.2023
Beleidigungen und der unberechtigte Vorwurf strafbaren Verhaltens rechtfertigen es bei psychisch kranken Mietern nicht ohne Weiteres, ihnen nach § 543 Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen (LG Krefeld v. 01.03.2023 - 2 S 27/22) Das Mietverhältnis bestand seit 1984 und verlief bis 2020 störungsfrei. Nachdem die Vermieter dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung vorlegten, reagierte dieser schriftlich mit erheblichen Vorwürfen: Die Vermieter hätten ihn und andere Mieter mittels gefälschter Belege betrogen und Gelder veruntreut. Da die Vermieter sich hierdurch beleidigt fühlten, kündigten sie das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß. Später erfolgte eine zweite Kündigung: Der Mieter störe den Hausfrieden nachhaltig, weil er gegenüber Mitmietern ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentum: Unter welchen Voraussetzungen kann eine Hundehaltung verboten werden?
16.04.2023
Ein Beschluss über ein Verbot der Hundehaltung, der neben einer Ausnahme für in der Anlage vorhandene Tiere vorsieht, dass im Einzelfall die Gemeinschaft durch Beschluss die Hundehaltung gestatten kann, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Dabei ist nicht erforderlich, dass in dem Beschluss bereits die Kriterien angeführt werden, unter denen in Zukunft im Einzelfall die Hundehaltung genehmigt wird (LG Frankfurt a. M. v. 09.03.2023 - 2-13 S 89/21). Der Fall : In einer aus drei Personen bestehenden Eigentümergemeinschaft gab es Streit um ein beschlossenes Hundehaltungsverbot. Eine Eigentümerin hält einen Hund und gibt an, sich ein Leben ohne Hunde nicht vorstellen zu können. Kontakt des Hundes zur Gemeinschaft bestehe nicht, sie trage ihn stets durch das Treppenhaus. ... weiter lesen