In aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen zum Beispiel bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind zum Beispiel Wasserschäden durch Überschwemmungen oder einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Die Versicherer tragen die Kosten für eine Leckageortung (die oft durch eine Spezialfirma durchgeführt werden muss), für die Trocknung und Sanierung des Gebäudes und die Reparatur der festen Installationen im Haus. Der Fall: Das LG Lübeck (v. 05.06.2024 - 4 O 345/22) hatte sich mit dem Fall einer Frau befasst, in deren Haus es zu einem Leitungswasserschaden gekommen war. Dabei war das Parkett teilweise beschädigt worden. Die Wohngebäudeversicherung wollte nur die beschädigten ...
WeiterlesenNorbert Monschau
Die Immobilie im Blick!
Wir beraten und vertreten seit Jahren in allen Rechtsgebieten „rund um die Immobilie“ und liefern zielgerichtete Lösungen. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere öffentliche und private Vermieter, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Haus- und Grundeigentümer, Makler, Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen.
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Kanzlei Impressum
Rechtsanwalt Norbert Monschau
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Kanzlei-Hauptsitz
Markt 19
50374 Erftstadt
Tel.: (02235) 922122
Fax: (02235) 922123
E-Mail: norbert.monschau@anwaltkooperation.de
USt.-Identifikationsnummer: DE 226826382
Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufshaftpflicht-Versicherung besteht bei der
Allianz Deutschland AG
Königinstr. 28
80802 München
Telefon: 08 00.4 10 01 16
Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsträger unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ Berufsordnung (BORA)
§ Fachanwaltsordnung (FAO)
§ Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) – Geltung bis Juni 2004, ab dann Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
§ Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren
§ General principles of German lawyers’ fees
§ BGBl. I, S. 718 ff. – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
§ Gebührentabelle (pdf)
§ Anwaltsvergütung – Ein kurzer Leitfaden (pdf)
§ Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Der Text der Regelungen kann auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ (Bundesrechtsanwaltskammer) eingesehen werden und ist im Buchhandel erhältlich.
Berufsständische Körperschaft (Aufsicht):
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon 0221/97 30 10-0
Telefax 0221/97 30 10-50 (od. -55)
E-Mail: rechtsanwaltskammer-koeln@t-online.de
Internet: www.rak-koeln.de
Inhaltliche Verantwortung:
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht Norbert Monschau
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Wohnungseigentümer haften für Schäden durch verweigerte Instandsetzungsmaßnahmen nur, wenn sie nicht für die Maßnahme gestimmt, sich enthalten oder nicht an der Eigentümerversammlung teilgenommen haben. Ein pflichtwidriges Abstimmungsverhalten ist nur dann zu vertreten, wenn die Eigentümer über den Instandsetzungsbedarf und die Auswirkungen auf das Sondereigentum informiert wurden (LG München I v. 14.03.2024 - 1 S 8212/23). Ein Sondereigentümer klagte auf Beschlussersetzung hinsichtlich Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und an seinem Sondereigentum sowie auf Ersatz von Mietausfallschäden, außergerichtlichen Sachverständigenkosten und sonstigen Kosten wegen neuer Vermietungen aufgrund unterlassener Instandsetzungsmaßnahmen. Vor ...
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Wird in einer Nachbarwohnung eines Mietshauses eine Legionellenkonzentration von zwar über 100 aber unter 1.000 KbE je 100 ml festgestellt, besteht kein Recht zur Mietminderung. Ein Mietmangel liegt dann nicht vor (AG Langen, Urt. v. 27.03.2024 - 55 C 72/23). Der Fall: In einem Miethaus wurden in zwei Wohnungen eine Legionellenkonzentration von zwar über 100 aber unter 1.000 KbE je 100 ml festgestellt. Die Mieter einer nicht von den Untersuchungen betroffenen Wohnung in dem Gebäudekomplex minderten ihre Miete wegen des Legionellenbefalls um 25 %. Da die Vermieterin dies nicht akzeptierte, kam der Fall vor das Gericht. Die Gerichtsentscheidung: Das AG gab der Vermieterin Recht. Ein Mietminderungsrecht bestehe nicht. Zum einen sei die Wohnung der Mieter nicht betroffen, so dass kein Mietmangel ihrer ...
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