Was ist das Forstrecht?
Das Forstrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Rechts und reguliert den Bereich der Forstwirtschaft. Zu unterscheiden ist es von den – allerdings eng verwandten – Bereichen des Jagdrechts und des Agrarrechts.
Womit beschäftigt sich das Forstrecht im Einzelnen?
Das Forstrecht beschäftigt sich mit dem Umgang mit Waldgebieten. Diese können auf unterschiedliche Weise genutzt werden – zur Holzgewinnung, aber auch zur Erholung. Sie sind ferner unverzichtbar für Klima, Wasserhaushalt, Luftreinhaltung etc. Das Forstrecht regelt daher
Gesetzliche Grundlage:
Das Forstrecht ist im bundesweit wirksamen Waldgesetz (BWaldG) geregelt. Die einzelnen Bundesländer haben jedoch in der Regel eigene Waldgesetze verabschiedet.
Erhaltung und Bewirtschaftung
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes sowie Erstaufforstung sollen durch die Vorschriften der §§ 9 bis 14 BWaldG sicher gestellt werden. Zur Erhaltung bestimmt das Gesetz, dass der Wald nur mit Genehmigung der landesrechtlich zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden darf. Eine solche Umwandlung kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Diese muss bei der Entscheidung Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen des Waldbesitzers und die Belange der Allgemeinheit gegeneinander abwägen. Die Genehmigung wird verweigert, wenn
Schutzwald
Ein Wald kann zum sogenannten Schutzwald erklärt werden. Diese Maßnahme wird behördlicherseits ergriffen, wenn dies notwendig ist, um Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit durch Forstmaßnahmen abzuwehren und zu verhüten. Solche Gefahren können sein:
Erholungswald
Ein Wald kann auch zu einem Erholungswald erklärt werden. Dazu kommt es in der Regel, wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert, Waldflächen für Erholungszwecke zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Alles Nähere haben die Länder durch eigene Waldgesetze zu bestimmen. Sie können z.B. Vorschriften erlassen über
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Betreten erlaubt
Eine wichtige Grundregel enthält § 14 BWaldG: Danach ist das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung generell erlaubt. Radfahren, Reiten und das Fahren mit Krankenfahrstühlen müssen sich auf die Wege und Straßen im Wald beschränken. Die Waldbenutzung erfolgt für Erholungssuchende auf eigene Gefahr.
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Die Energiekrise treibt die Heizkosten nach oben. Immer mehr Menschen suchen daher nach günstigeren Lösungen. Das Heizen mit Holz aus dem Wald wird in dem Zusammenhang immer attraktiver. Aber darf man überhaupt Holz sammeln im Wald? Die rechtlichen Besonderheiten zu dieser Frage werden im Folgenden erläutert. Brennholz gegen die Energiekrise Mit steigenden Heizkosten werden günstige Alternativen zu Gas und Öl immer attraktiver. Das Heizen mit Holz ist aufgrund der Gas- und Stromkrise die günstigste Variante. Wer dann noch selber sammelt, anstatt Holz einzukaufen, spart nochmal mehr. Gewitter aus dem Spätsommer und Herbststürme sorgen oft dafür, dass im Wald viel Holz auf dem Boden zu finden ist: Abgebrochene Äste, umgekippte Bäume – das Sammeln scheint sich zu lohnen. Leider ist das Sammeln von Holz...
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