Was ist das Lebensmittelrecht?
Das Gebiet des Lebensmittelrechts wird teilweise dem Agrarrecht zugeordnet. Es überschneidet sich jedoch auch mit dem Gewerberecht und weist Bezüge zum Verbraucherschutz auf.
Womit beschäftigt sich das Lebensmittelrecht?
Das Lebensmittelrecht hat zum Ziel,
Gesetzliche Grundlage
Das wichtigste Gesetz des Lebensmittelrechts ist in Deutschland das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) von 2005. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um verschiedenen EU-Regelungen Rechnung zu tragen. Das LFGB gibt der Lebensmittelsicherheit höchste Priorität. Es gilt für
Das Gesetz enthält verschiedene Pflichten hinsichtlich der Qualitätssicherung für Hersteller, Händler oder andere Inverkehrbringer der jeweiligen Ware. Landwirtschaftlich hergestellte Produkte müssen auf allen Produktionsstufen zurückverfolgbar sein. Das LFGB entstand unter dem Eindruck verschiedener Lebensmittelskandale, die ihren Ursprung im verwendeten Tierfutter hatten.
Eine wichtige Grundregel enthält § 5 LFGB:
Danach ist es verboten, Lebensmittel für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass ihr Verzehr gesundheitsschädlich ist. Verboten ist außerdem
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Das Gesetz enthält auch Verbote und Ermächtigungen für Lebensmittelzusatzstoffe sowie ein Verbot für Bestrahlungen von Lebensmitteln (hier können jedoch Ausnahmen zugelassen werden). Auch Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr an Lebensmitteln vorhanden sein, wenn diese in den Verkauf gebracht werden – zulässig ist dies jedoch im Rahmen bestimmter Grenzwerte. Gleiches gilt für das Fleisch von Tieren, die Medikamente bekommen haben.
Das Gesetz enthält außerdem verschiedene Täuschungsverbote; so ist es z.B. nach § 11 verboten, Lebensmittel unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.
Das Lebensmittelrecht enthält eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Vorschriften, z.B.:
- Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV,
- Lebensmittelbestrahlungsverordnung – LMBestrV,
- Lebensmittelkontrolleur-Verordnung – LKonV,
- Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung – NLV,
- Nährwert-Kennzeichnungsverordnung – NKV,
- EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchFG,
- Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel – TLMV,
- Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV,
- Lebensmittelspezialitätenverordnung – LSpV,
- Lebensmittelspezialitätengesetz – LSpG,
- Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel – VitLMV,
- Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung – LMStrV.
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