Robert Joachim Wussow
Rechtsanwälte Dr. Wussow
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Versicherungsrecht
E-Mail: info@dr-wussow.de
Klaus-Groth-Strasse 3460320 Frankfurt am Main
Nachricht Zur Webseite Diesen Rechtsanwalt bewerten
Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Über Mich
Kontakt
- Versicherungsrecht
- Haftpflichtrecht
- Arzthaftungsrecht
- privates Baurecht
- Bauwesenversicherungsrecht
- Berufshaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
- Betriebliches Haftpflichtversicherungsrecht
- Brandschutzversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherungsrecht
- Fahrzeugversicherungsrecht
- Feuerversicherungsrecht
- Gebäudeversicherungsrecht
- Gliedertaxe
- Haftpflichtversicherungsrecht
- Hapftpflichtversicherung
- Hausratversicherungsrecht
- Internationales Versicherungsrecht
- Kraftfahrzeugversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenversicherungsrecht (im VersR)
- Kreditversicherungsrecht
- Lebensversicherung
- Lebensversicherungsrecht
- Personenversicherungsrecht
- Pflichtversicherungsrecht
- Private Krankenversicherung
- Private Unfallversicherung
- Produkthaftpflichtrecht
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Reisegepäckversicherungsrecht
- Reiserücktrittsversicherungsrecht
- Rückkaufsrecht
- Sachversicherung
- Sachversicherungsrecht
- Schadensregulierung
- Speditionsversicherungsrecht
- Transportversicherungsrecht (im VersR)
- Umwelthaftpflichtrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Versicherungsfall Eintritt
- Versicherungspolice
- Versicherungsrecht
- Versicherungsschaden
- Versicherungsvertragsrecht
- Vertrauensschadensrecht
Meine Fachanwaltschaften
Kanzlei-Impressum
- Versicherungsrecht
Fachanwalt Robert Joachim Wussow ist gelistet unter Rechtsanwalt Frankfurt am Main und Anwalt Versicherungsrecht Frankfurt am Main.
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Versicherungsrecht
Beweisanforderungen an den Versicherer im Nachprüfungsverfahren bei behaupteter Besserung einer psychischen Erkrankung - Behandlungsobliegenheit des Versicherten
Nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat der Berufsunfähigkeitsversicherer im so genannten Nachprüfungsverfahren das Recht das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad zu überprüfen. Diese Überprüfung kann sowohl die medizinischen Grundlagen der Berufsunfähigkeit, als auch die Frage umfassen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausüben kann, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Versicherten, dessen Anspruch der Versicherer anerkannt hat, davor zu schützen, dass der Versicherer plötzlich seine Leistungen einstellt, weil er der Meinung ist, der Versicherte sei nicht mehr berufsunfähig.
Will der Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungen ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Zur Verkehrssicherungspflicht in Verbraucher- und Supermärkten im Hinblick auf Sturzgefahren.
In Verbraucher- und Supermärkten werden regelmäßig hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht gestellt. Zur Begründung wird im Wesentlichen auf den Umfang der Kundenzahl abgestellt. Bei Bodenbelägen ist sowohl auf deren Auswahl, als auch auf deren Unterhaltung zu achten. Von besonderer Bedeutung sind auch Niveauunterschiede, Rutschfestigkeit bei Feuchtigkeit sowie eine regelmäßige Reinigung des Bodenbelags (vgl. etwa BGH, NJW 1986, 2757; OLG Köln, NJW-RR 2001, 457; BGH, NJW 1994, 6217; OLG Köln, NJW 1972, 1950; OLG München, VersR 1974, 269; 1976, 1000; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 158).
Je nach Lage des Einzelfalles kann gerade im Eingangsbereich derartiger Märkte eine große Rolle spielen, ob sich die Kunden des Marktes im Hinblick auf Sturzgefahren in ... weiter lesen