Die Anzahl an zugelassenden Fachanwälten für Transport- und Speditionsrecht ist sehr gering. Insgesamt gibt es lediglich 150 Fachanwälte, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben. Ein Grund für diese geringe Anzahl könnte sein, dass erst seit 2006 die Möglichkeit für Rechtsanwälte besteht einen Fachanwaltstitel in dem Rechtsgebiet zu erlangen.
Das Transport- und Speditionsrecht ist ein Zusammenschluss von vielen verschiedenen Regelungen. In erster Linie gehören zum Rechtsgebiet haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und handelsrechtliche Vorschriften, die vor allem die Beförderung und die Lagerung von Waren zum Gegenstand haben. So beschäftigt sich das Transport- und Speditionsrecht mit Produkten, die auf vielseitige Weise von einem an einem anderen Ort gebracht werden kann.
Wer als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht zugelassen werden möchte, der muss einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Er stellt die Weichen, um in der Praxis das nötige Fachwissen zu besitzen damit auftretende Rechtsprobleme gelöst werden können. Der Kurs lehrt den Teilnehmern das gesamte Rechtsgebiet. Dazu gehört insbesondere das Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports, einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen. Auch das Seehandelsrecht und das Lagerrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Fachanwaltslehrganges. Neben den materiellen Themen gehört auch ein prozessualer Teil zum Lehrgang. So werden den Teilnehmern die wichtigsten prozessualen Besonderheiten des Transport- und Speditionsrecht aufgezeigt.
Nach Abschluss des Fachanwaltslehrganges müssen noch weitere Leistungen erbracht werden. Die Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass ein Rechtsanwalt mindestens 80 Rechtsfälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet haben muss. Außerdem ist erforderlich, dass 20 Fälle von den vorgeschrieben Fällen gerichtliche- oder Schiedsverfahren gewesen sind. Können diese Nachweise mithilfe von sogenannten Falllisten erbracht werden, dann wird dem Rechtsanwalt der Fachanwaltstitel für Transport- und Speditionsrecht verliehen.
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Jetzt Profil anlegenHannover (jur). Fluggäste können sich bei einer Verspätung des Fliegers nicht auf Kosten der Fluggesellschaft mit alkoholhaltigen Getränken „erfrischen“. Im Falle einer Annullierung oder großen Verspätung können Reisende zwar „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ von dem Luftfahrtunternehmen erwarten, nicht aber alkoholhaltige Getränke wie „Aperol Spritz“, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Freitag, 14. April 2023 bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 513 C 8538/22). Die Kläger hatten einen Hinflug von Hannover über London nach Miami und einen Rückflug von Miami über New York und London nach Hannover gebucht. Bereits mit dem Hinflug erreichten die Kläger ihr Ziel erst mit einer über dreistündigen Verspätung. Der Rückflug wurde sogar...
weiter lesenDer Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. In ihren in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielt sich die Beklagte die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vor, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird, und wurde die Abtretung von Ansprüchen gegen die Beklagte, die auf Leistungsstörungen beruhen, ausgeschlossen. Der Rückflug wurde am Vortag auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr...
weiter lesenDas Landgericht Frankfurt am Main hat in jüngster Zeit mehrere wegweisende Urteile im Reiserecht gefällt, die für Reisende und Reiseveranstalter von großer Bedeutung sind. Die Entscheidungen betreffen eine Vielzahl von Problemen, von unvorhergesehenen Änderungen im Reiseverlauf bis hin zu Fehlinformationen durch Fluggesellschaften und Sicherheitsfragen in Hotels. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Urteile und deren Konsequenzen. 1. Schiffsreise in Schottland: Anspruch auf Reisepreisminderung bei Wegfall wesentlicher Programmpunkte In einem aufsehenerregenden Fall (Az.: 2-24 O 564/23) entschied die Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main zugunsten eines Ehepaars, das eine elftägige Schiffsreise „Das Herz der schottischen Highlands“ für rund 13.000 Euro gebucht hatte....
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