Die Anzahl an zugelassenden Fachanwälten für Transport- und Speditionsrecht ist sehr gering. Insgesamt gibt es lediglich 150 Fachanwälte, die sich in diesem Bereich spezialisiert haben. Ein Grund für diese geringe Anzahl könnte sein, dass erst seit 2006 die Möglichkeit für Rechtsanwälte besteht einen Fachanwaltstitel in dem Rechtsgebiet zu erlangen.
Das Transport- und Speditionsrecht ist ein Zusammenschluss von vielen verschiedenen Regelungen. In erster Linie gehören zum Rechtsgebiet haftungsrechtliche, versicherungsrechtliche und handelsrechtliche Vorschriften, die vor allem die Beförderung und die Lagerung von Waren zum Gegenstand haben. So beschäftigt sich das Transport- und Speditionsrecht mit Produkten, die auf vielseitige Weise von einem an einem anderen Ort gebracht werden kann.
Wer als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht zugelassen werden möchte, der muss einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Er stellt die Weichen, um in der Praxis das nötige Fachwissen zu besitzen damit auftretende Rechtsprobleme gelöst werden können. Der Kurs lehrt den Teilnehmern das gesamte Rechtsgebiet. Dazu gehört insbesondere das Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports, einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen. Auch das Seehandelsrecht und das Lagerrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Fachanwaltslehrganges. Neben den materiellen Themen gehört auch ein prozessualer Teil zum Lehrgang. So werden den Teilnehmern die wichtigsten prozessualen Besonderheiten des Transport- und Speditionsrecht aufgezeigt.
Nach Abschluss des Fachanwaltslehrganges müssen noch weitere Leistungen erbracht werden. Die Fachanwaltsordnung schreibt vor, dass ein Rechtsanwalt mindestens 80 Rechtsfälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet haben muss. Außerdem ist erforderlich, dass 20 Fälle von den vorgeschrieben Fällen gerichtliche- oder Schiedsverfahren gewesen sind. Können diese Nachweise mithilfe von sogenannten Falllisten erbracht werden, dann wird dem Rechtsanwalt der Fachanwaltstitel für Transport- und Speditionsrecht verliehen.
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Jetzt Profil anlegenDas Landgericht Frankfurt am Main hat in jüngster Zeit mehrere wegweisende Urteile im Reiserecht gefällt, die für Reisende und Reiseveranstalter von großer Bedeutung sind. Die Entscheidungen betreffen eine Vielzahl von Problemen, von unvorhergesehenen Änderungen im Reiseverlauf bis hin zu Fehlinformationen durch Fluggesellschaften und Sicherheitsfragen in Hotels. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Urteile und deren Konsequenzen. 1. Schiffsreise in Schottland: Anspruch auf Reisepreisminderung bei Wegfall wesentlicher Programmpunkte In einem aufsehenerregenden Fall (Az.: 2-24 O 564/23) entschied die Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main zugunsten eines Ehepaars, das eine elftägige Schiffsreise „Das Herz der schottischen Highlands“ für rund 13.000 Euro gebucht hatte....
weiter lesenDer für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt gekündigt werden darf, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausgefallen sind. Der Kläger buchte über ein Reisebüro der Beklagten für sich und seine Ehefrau eine Karibikkreuzfahrt, die von der am Verfahren beteiligten Streithelferin veranstaltet wurde und am 19. April 2010 in Fort Lauderdale/USA beginnen sollte. Die Hin- und Rückflüge sowie weitere Leistungen buchte er gesondert. Im April 2010 wurde aufgrund der von dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull ausgestoßenen Aschewolke ein Flugverbot...
weiter lesenDüsseldorf/Hannover (jur). Reiseveranstalter dürfen die zugesagten Flugzeiten nicht ohne wichtigen Grund einseitig ändern. Das haben die Landgerichte Düsseldorf (Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11) und Hannover (Az.: 18 O 79/11) entschieden, wie am Donnerstag, 9. August 2012, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mitteilte. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach den vom vzbv auch im Volltext veröffentlichten Urteilen kippte das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 4. Juli 2012 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter Schauinsland-Reisen und Alltours. Das Landgericht Hannover verwarf bereits am 13. März 2012 eine entsprechende Regelung bei TUI. Nach übereinstimmender Auffassung beider Gerichte sind die in den...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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