Die Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht ist zusammen mit der Fachanwaltschaft Steuerrecht die ältestes Fachanwaltschaft in Deutschland. Sie existiert seit 1960 und seitdem haben Rechtsanwälte die Möglichkeit Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu werden. Im Jahr 1960 gab es 75 Fachanwälte in dem Rechtsgebiet. Mittlerweile sind es laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer 1.416, wobei davon 196 Frauen sind. Die Tendenz an zukünftigen Fachanwälten für Verwaltungsrecht ist steigend.
Das Verwaltungsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Rechts. Das Rechtsgebiet stellt die Exekutive der Bundesrepublik dar und lässt sich in einen allgemeinen- und einen besonderen Teil gliedern. Der allgemeine Teil des Verwaltungsrechts regelt die Grundlage der Verwaltung, die insbesondere im besonderen Teil von entscheidender Bedeutung sind. Der besondere Teil des Verwaltungsrechts beinhaltet Vorschriften, die einzelne Tätigkeit der Behörde regeln und zu einem bestimmten Verhalten ermächtigen.
Ein Rechtsanwalt muss für einen Fachanwaltstitel im Verwaltungsrecht einen Fachanwaltslehrgang absolvieren. Der Lehrgang dient dazu, theoretische Kenntnisse im Verwaltungsrecht zu bekommen. Insbesondere stehen das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verfahrensrecht im Vordergrund des Fachanwaltslehrgangs. Daneben ist es zwingend notwendig, dass der Teilnehmer zusätzlich zwei weitere Bereiche auswählt und vertiefte Kenntnisse erlernt. Zur Auswahl stehen das öffentliche Baurecht, das Dienstrecht, das Abgabenrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, sowie das Umweltrecht.
Neben dem Fachanwaltslehrgang sind für den Fachanwaltstitel ebenfalls praktische Nachweise erforderlich. Der Rechtsanwalt muss gemäß der Fachanwaltsordnung mindestens 80 Fälle im Verwaltungsrecht bearbeitet haben. Daneben müssen 60 Rechtsfälle sich mit dem besonderen Verwaltungsrecht beschäftigt haben. Kann der Rechtsanwalt diese praktischen Nachweise erbringen, dann wird ihm der Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht verliehen.
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Jetzt Profil anlegenMünster (jur). Hängebauchschweine sind keine „Kleintiere“ und haben damit nichts in einem Wohngebiet zu suchen. Ob der Schweineduft das Geruchsempfinden der Nachbarn beeinträchtigt, ist dabei unerheblich, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom Mittwoch, 2. November 2022 (Az.: 10 B 1092/22). Im konkreten Fall hielt eine Grundstückseigentümerin in ihrem Garten in Recklinghausen zwei Hängebauchschweine. Die Nachbarn waren über deren tierische Ausdünstungen nicht erfreut. Die Stadt Recklinghausen verbot daraufhin wegen der Geruchsbelästigung die Haltung der Hängebauchschweine. Die Schweineliebhaberin wollte dies im Eilverfahren wieder kippen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte jedoch die Entscheidung der Stadt. Das...
weiter lesenLüneburg (jur). Eine Stadt kann Parteien nur ihr zur Verfügung stehende öffentliche Einrichtungen zur Durchführung ihrer Parteitage überlassen. Hat sie eine kommunale Veranstaltungshalle an eine private Betreibergesellschaft verpachtet, besteht für die Stadt regelmäßig keine Einflussmöglichkeit mehr, dass Parteien ihre Veranstaltungen dort stattfinden lassen können, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen-Bremen in einem am Freitag, 27. Mai 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 ME 71/22). Die Lüneburger Richter wiesen damit den niedersächsischen Landesverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) auf Überlassung der Sparkassen-Arena in Aurich ab, die dort ihren Landesparteitag veranstalten wollte. Gerichtlich wollte der AfD-Landesverband die Stadt Aurich verpflichten, dass diese...
weiter lesenLeipzig (jur). Auch Beamte können Anspruch auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) haben, um ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Dieses Verfahren hat allerdings keinen Vorrang vor einer Versetzung in den Ruhestand, urteilte am Donnerstag, 5. Juni 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 22.13). Das BEM wurde 2004 eingeführt. Es ist den Arbeitgebern gesetzlich vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind. Dabei sollen verschiedene Maßnahmen gebündelt werden, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und dauerhaft zu erhalten – beispielsweise durch technische Hilfen, Teilzeitbeschäftigung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Ohne einen solchen Wiedereingliederungsversuch...
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