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Leonid Ginter
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Moritz-Bacharach-Straße 559071 Hamm
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
EuGH Urteil: Kreditvertrag widerrufen!
Verbraucherschutz gestärkt – EuGH Urteil Widerrufsbelehrung
Entscheidung gegen Sparkasse
EuGH Urteil Kreditvertrag C-66/19: praktisch neue Rechtslage
Das Landgericht Saarbrücken hat dem EuGH einen Rechtsstreit wegen Darlehenswiderruf gegen die Sparkasse Saarlouis vorgelegt.
Durch das EuGH Urteil wurde entschieden: Es kann fast jeder seit dem 11.06.2020 geschlossene Kreditvertrag widerrufen werden.
Der sog. Widerrufsjoker lebt wieder auf!
Nach dem Widerrufsjoker, mit dem Bankkunden in den vergangenen Jahren viel Geld von Banken und Sparkassen zurückbekommen und durch neue und sehr viel günstigere Kreditverträge viel Geld sparen konnten, steht diese Möglichkeit nach dem EuGH Urteil vom 26.03.2020, Aktenzeichen C-66/19, vielen ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
EuGH-Urteil: Millionen Kreditverträge widerrufbar!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt eine Sensations-Urteil zum Widerrufsrecht: Aufgrund einer unklaren Formulierung, die sich in fast allen Kreditverträgen oder Darlehensverträgen findet, sind Millionen von Verträgen widerrufbar. Es können nicht nur Kreditverträge oder Darlehensverträge, sondern auch Leasingverträge widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass diese nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind.
Auch neue Darlehensverträge oder Leasingverträge sind widerrufbar, da diese ebenso die vom EuGH beanstandete unklare Formulierung enthalten. Es sind fast alle Verbraucherverträge betroffen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich im Einzelfall um eine Belehrung über das Widerrufsrecht oder eine sog. Widerrufsinformation handelt, da ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Schufa-Eintrag mit Hilfe der DSGVO löschen lassen
Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung.
Schufa-Eintrag löschen lassen
Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine ... weiter lesen