Rechtsanwalt Ginter ist Experte im Bankrecht! Aufgrund meiner Insolvenz hat mir die Bank die Kredite gekündigt und mein Haus befand sich in der Zwangsversteigerung. Herr Ginter konnte die Zwangsversteigerung abwenden und mit der Bank einen super Vergleich aushandeln. Ich kann jetzt in meinem Haus bleiben und zahle monatlich weniger als vorher, so dass ich über die Runden kommen kann. Vielen Dank!

Leonid Ginter





GS Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Hamm (Westf.). Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen rechtlichen und tatsächlichen Belangen im Bereich des Bankrechts und Kapitalmarktrechts (durch einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarkrecht), des Strafrechts und Verkehrsrechts, des Arbeitsrechts sowie des Vertragsrechts, Schadensersatzrechts und Wirtschaftsrechts. Zu unserer Tätigkeit gehört auch die rechtliche Beratung und Abwicklung von Unternehmenskäufen oder Unternehmensverkäufen sowie die rechtliche Begleitung und Absicherung von Immobiliengeschäften und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus sog. Schrottimmobiliengeschäften.
Schwerpunkt unserer Tätigkeiten ist die Entwicklung von optimalen Strategien, deren Durchsetzung in Prozessen und Umsetzung in der Praxis mit dem Ziel einen messbaren Mehrwert für unsere Mandanten zu erreichen.
Sprechen Sie uns an. Wir schaffen für Sie maßgeschneiderte Lösungen - in jedem Fall.
Spezialisierungen
- Bank & Kapitalmarktrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Grundstücksrecht
- Immobilienrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Strafrecht & Strafverteidigung - bundesweit
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Aktien
- Anlageberatung
- Anlagebetrug
- Anlegeranwalt
- Anlegerrecht
- Anleihe
- BaFin
- Bankaufsichtsrecht
- Bankeinzug
- Bankentgelterecht
- Bankrecht
- Bankrechtliche AGB
- Bankvertragsrecht
- Börsenrecht
- Bürgschaft
- Dahrlehen
- Datenschutzrecht
- Depotgeschäft
- Dispokredit
- EC-Kartenrecht
- Electronic-Banking-Recht
- Emissionsgeschäfte
- Factoring
- Finanzkommissionsgeschäft
- Fonds
- Fusionskontolle
- Garantiegeschäft
- Geldanlage
- Geldwäsche
- Gemeinschaftskonto
- Internet-Banking-Recht
- Investmenfonds
- Investmentgeschäft
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Kartenverlust
- Konsortialgeschäft
- Kontorecht
- Kreditkartenrecht
- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Lastschriftrecht
- Leasing
- Lohnpfändung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Online-Banking
- Pfandbriefgeschäft
- Rücklastschrift
- Scheckrecht
- Schiffsfonds
- Schrottimmobilien
- Schufa
- Überweisungsrecht
- Verbraucherkreditrecht
- Vermögensverwahrungsrecht
- Vermögensverwaltungsrecht
- Wechselrecht
- Wertpapierhandelsrecht
- Zahlungsverkehrsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Russisch
- Englisch
Mitgliedschaften
Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Kanzlei Impressum
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Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Otto-Krafft-Platz 24 • 59065 Hamm • Telefon 02381 - 49 10 696 • Telefax 02381 - 49 10 694
info@gs-rechtsanwälte.de • www.gs-rechtsanwaelte.de
Geschäftsführende Gesellschafter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter und Rechtsanwalt Nils Schiering
St.-Nr. 322/5803/1229 | USt-IDNr. DE309549662 | Registergericht AG Essen, Registernummer PR 4164
Berufsständische Kammer:
Rechtsanwaltskammer Hamm • Ostenallee 18, 59063 Hamm, zugleich Aufsichtsbehörde
Telefon 0 23 81/98 50 00 • Telefax 0 23 81/98 50 50 • info@rak-hamm.de • www.rak-hamm.de
Die Berufungsbezeichnungen "Rechtsanwalt" und "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" sind in Deutschland verliehen worden. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
· der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
· dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
· sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
· und der Fachanwaltsordnung (FAO)
· Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
· sowie der EURAG – Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft
· Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
· Berufsrechtliche Informationspflichte
Die aktuellen Fassungen der Gesetze finden Sie unter: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei einer Verbraucherschlichtungsstelle, der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO), oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Die Sozietät Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Markel International Insurance Company Limited (MIICL), Sophienstraße 26, 80333 München, +49 (0)89 8908316 - 50, Fax: +49 (0)89 8908316 - 99, info@markel.de, www.markel.de. Die Versicherungssumme beträgt 2,5 Mio. EUR.
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Rechtsanwalt Ginter ist Experte im Bankrecht! Aufgrund meiner Insolvenz hat mir die Bank die Kredite gekündigt und mein Haus befand sich in der Zwangsversteigerung. Herr Ginter konnte die Zwangsversteigerung abwenden und mit der Bank einen super Vergleich aushandeln. Ich kann jetzt in meinem Haus bleiben und zahle monatlich weniger als vorher, so dass ich über die Runden kommen kann. Vielen Dank!

























Rechtsanwalt Ginter ist Experte im Bankrecht! Aufgrund meiner Insolvenz hat mir die Bank die Kredite gekündigt und mein Haus befand sich in der Zwangsversteigerung. Herr Ginter konnte die Zwangsversteigerung abwenden und mit der Bank einen super Vergleich aushandeln. Ich kann jetzt in meinem Haus bleiben und zahle monatlich weniger als vorher, so dass ich über die Runden kommen kann. Vielen Dank!

























Freundlich und kompetent! Herr Rechtsanwalt Ginter hat mit der Bank verhandelt und konnte so die bevorstehende Zwangsvollstreckung meines Hauses verhindern. Jetzt ist wieder alles gut!





















Verbraucherschutz gestärkt – EuGH Urteil Widerrufsbelehrung Entscheidung gegen Sparkasse EuGH Urteil Kreditvertrag C-66/19: praktisch neue Rechtslage Das Landgericht Saarbrücken hat dem EuGH einen Rechtsstreit wegen Darlehenswiderruf gegen die Sparkasse Saarlouis vorgelegt. Durch das EuGH Urteil wurde entschieden: Es kann fast jeder seit dem 11.06.2020 geschlossene Kreditvertrag widerrufen werden. Der sog. Widerrufsjoker lebt wieder auf! Nach dem Widerrufsjoker, mit dem Bankkunden in den vergangenen Jahren viel Geld von Banken und Sparkassen zurückbekommen und durch neue und sehr viel günstigere Kreditverträge viel Geld sparen konnten, steht diese Möglichkeit nach dem EuGH Urteil vom 26.03.2020, Aktenzeichen C-66/19, vielen ...
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällt eine Sensations-Urteil zum Widerrufsrecht: Aufgrund einer unklaren Formulierung, die sich in fast allen Kreditverträgen oder Darlehensverträgen findet, sind Millionen von Verträgen widerrufbar. Es können nicht nur Kreditverträge oder Darlehensverträge, sondern auch Leasingverträge widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass diese nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind. Auch neue Darlehensverträge oder Leasingverträge sind widerrufbar, da diese ebenso die vom EuGH beanstandete unklare Formulierung enthalten. Es sind fast alle Verbraucherverträge betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich im Einzelfall um eine Belehrung über das Widerrufsrecht oder eine sog. Widerrufsinformation handelt, da ...
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Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung. Schufa-Eintrag löschen lassen Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine ...
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