Ich wurde von Herrn Buerger in einer Kündigungsschutzklage vertreten. Er wurde mir von einer Freundin wärmstens empfohlen und sie hatte vollkommen recht. Ich fühle mich als Mandantin Kompetent beraten, empfand ihn total nett, und er sagt auch ehrlich seine Meinung, was ich sehr schätze. Meine Klage wurde erfolgreich, sehr schnell und unkompliziert beendet.Ich kann Herrn Buerger wirklich wärmstens weiter empfehlen.
Ralf Buerger
1988 Abi Theodor-Heuss Gymnasium Hagen
1988-1990 Zivildienst Ausbildung Rettungssanitäter
1990-1996 Studium Rechtswissenschaft Westfälische Wilhelms-Universität Münster
1. Staatsexamen
1996-1998 Referendariat Arnsberg
2. Staatsexamen
1998 Zulassung als Rechtsanwalt und seitdem als selbständiger, unabhängiger Rechtsanwalt tätig
2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht
2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht (erloschen 2019)
2011 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
2019 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
2020 Bestellung zum Notar
Spezialisierungen
- Arbeitsrecht Hagen
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
- Widerruf Darlehen
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Ausbildungen
- Notar
Mitgliedschaften
- ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
- DAV
- Anwaltsverein Hagen
Kanzlei Impressum
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben
(gemäß § 5 TMG und § 2 DL-InfoV )
Ralf Buerger, Rechsanwalt und Notar
Untere Lindenstr. 4, D-58089 Hagen
Zweigstelle:
Von-der-Recke-Str. 3
58300 Wetter-Volmarstein
Ralf Buerger
Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz in Hagen)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Gütestelle gem. § 794 I Nr. 1 ZPO
Hagen (Hauptsitz):
Tel: +49(0)2331 961600
Fax: +49(0)2331 961601
eMail: mail@ra-ralf-buerger.de
Internet: www.ra-ralf-buerger.de
Wetter-Volmarstein (Zweigstelle)
Tel: +49(0)2335 971222
Fax: +49(0)2331 961601 (zentral)
Rechtsanwalt (RA) und Notar Ralf Buerger versichert bei der Allianz Versicherung AG, 10900 Berlin.
Mitarbeiter RA Christian Dreier versichert bei der AXA Versicherung AG, Willstätterstr. 62, 40549 Düsseldorf.
Mitarbeiter RA Bastian Veller versichert bei der Continentale Sachversicherung AG, Ruhralle 92, 44139 Dortmund
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Ebenso sind Notare gemäß der Bundesnotarordnung verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19a BNotO.
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Kammerzugehörigkeit und zuständige Aufsichtsbehörden
Der Notar gehört der Westfälischen Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon: +49 2381 969590, Telefax: +49 2381 9695951, E-Mail: info@westfaelische-notarkammer.de, Homepage: www.westfaelische-notarkammer.de an und ist ausschließlich in Deutschland zugelassen.
Die Notarkammer ist Mitglied der Bundesnotarkammer.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei gehören der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (Aufsichtsbehörde), Ostenallee 18, 59063 Hamm, Tel.: 02381 / 985000, http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de an.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer
Sämtlichen Berufsträgern unserer Kanzlei wurde die gesetzliche Berufsbezeichnung "Notar/Rechtsanwalt/Fachanwalt" in Deutschland verliehen.
Maßgebliche berufliche Regelungen
Recht und Notar
Rechtsanwälte unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland EuRAG)
- der Fachanwaltsordnung (FAO)
- dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG)
Die jeweils aktuellen Texte können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer http://www.brak.de abgerufen werden.
Notare unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- der Bundesnotarordnung (BNotO)
- der Dienstordnung für Notare (DONot)
- dem Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- der Kostenordnung (KostO)
- den Richtlinien der Notarkammern
- dem Europäischen Standeskodex
- dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG)
Die vollständigen Texte der Vorschriften erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de).
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) besteht für den Fall von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern die Möglichkeit, ein Verfahren zur außergerichtlichen Vermittlung bzw. Streitschlichtung einzuleiten. Es besteht die Wahlfreiheit zwischen der Durchführung eines Verfahrens vor der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm,
E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet ist,
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Internet: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist zugleich nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000,00 €.
Ihre Anschrift lautet:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 84 44 17-0
Telefax: 0 30 / 2 84 44 17-2
Als weitere Möglichkeit zur alternativen Streitbeilegung gibt es nach der EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung [Online Dispute Resolution]) die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegunghttp://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung Eine betriebsbedingte Kündigung kann bereits nach § 102 BetrVG rechtsunwirksam sein. Gem. § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung zu hören. Die Anhörung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung für jede Kündigung durch den Arbeitgeber, wenn ein Betriebsrat besteht. Nach ständiger Rechtsprechung führt auch eine nicht ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates setzt gem. § 102 Abs. 1, Satz 1 und 2 voraus, dass der Arbeitgeber dem ...
WeiterlesenDie betriebsbedingte Kündigung Aktuell reden alle vom Stellenabbau und der betriebsbedingten Kündigung. Nicht nur die Großkonzern in der Stahlindustrie, wie Thyssenkrupp oder in der Luftfahrt, wie Lufthansa, reduzieren Stellen. Weltweit werden die Märkte neu strukturiert, um konkurrenzfähig zu bleiben. Es trifft aber nicht nur die Großkonzerne. Auch kleine und mittelständische Betriebe kämpfen mit Auftrags- und Umsatzrückgängen und wollen sich von Mitarbeitern trennen. Es gibt durchaus betriebsbedingte Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen können. Die betriebsbedingte Kündigung, welche dann dem jeweiligen Mitarbeiter ausgesprochen wurde, ist innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist mit der Kündigungsschutzklage gerichtlich ...
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