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Rechtsanwältin Simone Baiker
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 Simone Baiker

Simone Baiker

Baiker& Richter Rechtsanwälte
Rechtsanwältin • Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Kaiserswerther Str. 263
40474 Düsseldorf

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Über Mich Kontakt

Unsere Kanzlei wurde im Jahre 2005 gegründet und ist bundesweit tätig. 

Wann immer Sie Rat in rechtlichen Fragen suchen, stehen wir für Sie als kompetentes und freundliches Team bereit. Fundierte Rechtskenntnisse, wirtschaftliches Verständnis und konsequente Weiterbildung sind die Grundlagen um unser gemeinsames Ziel zu verfolgen: Ihren Erfolg.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Öffentliche Recht. Öffentliches Recht regelt, im Gegensatz zum Privatrecht, die Beziehungen des einzelnen Bürgers/des Unternehmens zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger öffentlicher Gewalt zueinander. Aufgrund des sehr weit gefassten Begriffs des öffentlichen Rechts sind wir nur in ausgewählten verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten tätig. Diese Begrenzung auf die vorgenannte Rechtsmaterie hat sich aufgrund langjähriger Berufspraxis herauskristallisiert. Unser eigener Anspruch an die Qualität unserer Arbeit erfordert diese Spezialisierung. 

Unsere Mandanten sind gewerbliche und industrielle Unternehmen aller Größenordnungen, Privatpersonen, Verbände und Köperschaften des Öffentlichen Rechts. Wir engagieren uns in der Ausbildung von Rechtsreferendaren und Rechtsanwaltsfachangestellten, veröffentlichen Aufsätze und halten Vorträge in den von uns vertretenen Rechtsgebieten. 

Spezialisierungen

In folgenden Bereichen des Verwaltungsrechts sind wir für Sie tätig:

  • Aufenthaltsrecht
  • Baurecht
  • Beamtenrecht
  • Gewerberecht
  • Handwerksrecht
  • Hochschulrecht
  • Prüfungsrecht
  • Schulrecht
  • Soldatenrecht
  • Einbürgerung
  • Subventionsrecht
  • Umweltrecht
  • Wasserrecht
  • Wehrpflichtrecht (- 2011)
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Abfallrecht
  • Gaststättenrecht
  • Gemeinderecht
  • Gewerbeerlaubnis
  • Gewerberecht
  • Handwerksrecht
  • Öffentlich-rechtlicher-Vertrag
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Organisationsrecht
  • Personenstands-/Namensrecht
  • Soldatenrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Subventionsrecht
  • Umweltrecht (im VerwR)
  • Verwaltungsakt
  • Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Wasserrecht
  • Wirtschaftsförderungsrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
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Meine Fachanwaltschaften
  • Verwaltungsrecht
Korrespondenzsprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Mitgliedschaften
  • Düsseldorfer Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein
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Verwaltungsrecht Handwerksrecht: Zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe und im stehenden Gewerbe
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1. Einleitung Sowohl im Reisegewerbe als auch im stehenden Gewerbe können zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden. „Zulassungspflichtig“ bedeutet, dass es sich um ein Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung wie z.B. Maler und Lackierer, Dachdecker, Tischler, Fliesenleger, usw. handelt, bei dem im stehenden Gewerbe eine Eintragung in die Handwerksrolle vorausgesetzt wird. Sowohl bei einer Tätigkeit im Reisegewerbe als auch bei der Ausübung zulassungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle ergeben sich aus dem Wettbewerbsrecht Konsequenzen in Bezug auf die Werbemöglichkeiten für diese Tätigkeiten. 2. Unlauterer Wettbewerb Nach den §§ 3 Abs. 1, 3a UWG sind unlautere geschäftliche ... weiter lesen
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