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Was ist das Lebensmittelrecht?

Das Gebiet des Lebensmittelrechts wird teilweise dem Agrarrecht zugeordnet. Es überschneidet sich jedoch auch mit dem Gewerberecht und weist Bezüge zum Verbraucherschutz auf. 

 

Womit beschäftigt sich das Lebensmittelrecht?

Das Lebensmittelrecht hat zum Ziel,

 

  • Lebensmittelkrisen (z.B. durch Knappheit oder Kontamination mit Schadstoffen bzw. gefährlichen Keimen) zu vermeiden,
  • die Funktionsfähigkeit der Lebensmittelindustrie (z.B. durch gesunden Wettbewerb und einheitliche Qualitätsanforderungen) zu gewährleisten.

 

Gesetzliche Grundlage

Das wichtigste Gesetz des Lebensmittelrechts ist in Deutschland das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) von 2005. Dieses Gesetz wurde eingeführt, um verschiedenen EU-Regelungen Rechnung zu tragen. Das LFGB gibt der Lebensmittelsicherheit höchste Priorität. Es gilt für

 

  • Lebensmittel,
  • Futtermittel,
  • Bedarfsgegenstände (z.B. Spielzeuge, Verpackungen für Kosmetikartikel, Bekleidung, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder – insbesondere alles, was längere Zeit mit dem Körper in Berührung kommt),
  • Kosmetik.

 

Das Gesetz enthält verschiedene Pflichten hinsichtlich der Qualitätssicherung für Hersteller, Händler oder andere Inverkehrbringer der jeweiligen Ware. Landwirtschaftlich hergestellte Produkte müssen auf allen Produktionsstufen zurückverfolgbar sein. Das LFGB entstand unter dem Eindruck verschiedener Lebensmittelskandale, die ihren Ursprung im verwendeten Tierfutter hatten. 

 

Eine wichtige Grundregel enthält § 5 LFGB:

Danach ist es verboten, Lebensmittel für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass ihr Verzehr gesundheitsschädlich ist. Verboten ist außerdem

 

  • Stoffe, die keine Lebensmittel sind und deren Verzehr gesundheitsschädlich ist, als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen,
  • mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte für andere herzustellen, zu behandeln oder in den Verkehr zu bringen.

.

Das Gesetz enthält auch Verbote und Ermächtigungen für Lebensmittelzusatzstoffe sowie ein Verbot für Bestrahlungen von Lebensmitteln (hier können jedoch Ausnahmen zugelassen werden). Auch Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mehr an Lebensmitteln vorhanden sein, wenn diese in den Verkauf gebracht werden – zulässig ist dies jedoch im Rahmen bestimmter Grenzwerte. Gleiches gilt für das Fleisch von Tieren, die Medikamente bekommen haben. 

 

Das Gesetz enthält außerdem verschiedene Täuschungsverbote; so ist es z.B. nach § 11 verboten, Lebensmittel unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.

 

Das Lebensmittelrecht enthält eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Vorschriften, z.B.:

 

- Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV,

- Lebensmittelbestrahlungsverordnung – LMBestrV,

- Lebensmittelkontrolleur-Verordnung – LKonV,

- Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung – NLV,

- Nährwert-Kennzeichnungsverordnung – NKV,

- EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchFG,

- Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel – TLMV,

- Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV,

- Lebensmittelspezialitätenverordnung – LSpV,

- Lebensmittelspezialitätengesetz – LSpG,

- Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel – VitLMV,

- Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung – LMStrV.

 

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