Rechtsanwälte besitzen seit 2007 die Möglichkeit Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu werden. Laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer von 2011 sind momentan insgesamt 515 Fachanwälte in dem Rechtsgebiet zugelassen. Aus der Statistik wird deutlich, dass in naher Zukunft damit zu rechnen ist, dass die Anzahl an zugelassen Fachanwälten stark zunehmen wird. Im Vergleich zum Jahr 2007 sind derzeit schon über 500 Fachanwälte mehr vorhanden.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sehr breites und schnelllebiges Rechtsgebiet. Insbesondere das Kapitalmarktrecht lebt von der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung. Es beschäftigt sich zum einen mit der Vermögensverwaltung in Bezug auf den Wertpapierhandel und enthält zum anderen wichtige allgemeine Vorschriften zu den geregelten und nicht geregelten Finanzmärkten. Das Bankrecht ist im Vergleich dazu etwas klassischer und beschäftigt sich insbesondere mit den rechtlichen Beziehungen der Bank und seinen Geschäftspartner bzw. Kunden.
Rechtsanwälte müssen für den Fachanwaltstitel einen Fachanwaltslehrgang absolvieren. Der Fachanwaltslehrgang im Bank- und Kapitalmarktrecht bringt den Teilnehmern die wesentlichen Vorschriften des Rechtsgebietes nahe. Dazu gehören insbesondere das Factoring und Leasing, das Wertpapierhandelsrecht, Regelungen zum Finanzmarktzugang und wichtigsten Vorschriften zum Zahlungsverkehr zwischen der Bank und den Kunden.
Daneben müssen zusätzlich praktische Nachweise von den Rechtsanwälten erbracht werden. Nach § 5 s) der Fachanwaltsordnung müssen insgesamt 60 Fälle im Bank- oder Kapitalmarktecht bearbeitet worden sein. Dabei ist wichtig, dass mindestens 30 Fälle, rechtsförmliche Verfahren gewesen sind.
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