Zugelassene Rechtsanwälte haben seit 2006 die Möglichkeit Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu werden. Der Fachanwaltschaft ist bei den Anwälten sehr beliebt, sodass es inzwischen 2.441 Fachanwälte in dem Rechtsgebiet gibt. 625 Fachanwälte davon sind Rechtsanwältinnen, Tendenz steigend.
Das Mietrecht ist ein Teilbereich des allgemeinen Zivilrechts und dementsprechend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Rechtsgebiet kommt immer dann zur Anwendung, wenn juristische- oder natürliche Personen einen Miet- oder Pachtvertrag über einen Wohnraum oder eine andere Räumlichkeit abschließen. Je nachdem, um welche Art von Räumlichkeit es sich handelt, sind verschiedene Formvorschriften an die Wirksamkeit des Vertrages zu stellen. Dementsprechend sind im Mietrecht zahlreiche Regelungen zu finden. Auch die verschiedenen Kündigungsfristen sind Bestandteil des Rechtsgebietes.
Möchte ein Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht werden, dann muss er einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Inhaltlich wird er in diesem Lehrgang, in das Recht der Wohnraummietverhältnisse, Gewerberaumverhältnisse und im Prachtrecht eingewiesen. So besitzt der Rechtsanwalt mit Abschluss des Fachanwaltslehrgangs das nötige Fachwissen, um spätere rechtliche Probleme der Mandanten lösen zu können. Ebenfalls erfährt der Teilnehmer des Kurses die Grundzüge des Immobilienrechts.
Nach Abschluss des Fachanwaltslehrganges muss der Rechtsanwalt, um den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen, noch praktische Nachweise erbringen. Nach der Fachanwaltsordnung ist erforderlich, dass der zukünftige Fachanwalt mindestens 120 Fälle in dem Rechtsgebiet bearbeitet hat. Davon müssen jedoch insgesamt 60 gerichtliche Verfahren gewesen sein. Kann der Rechtsanwalt die praktischen Nachweise erbringen, dann wird er als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen.
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Jetzt Profil anlegenMieter können eine Mietminderung unter Umständen auch rückwirkend gegenüber ihrem Vermieter geltend machen. Wann dies möglich ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Viele Mieter ärgern sich, wenn in ihrer Wohnung plötzlich ein Mietmangel auftritt, wie etwa Schimmel an den Wänden oder die im Winter ausgefallene Heizung. Sie fragen sich dann, ob sie die Mietminderung sofort geltend machen müssen, um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. Denn eine Mietminderung kann gewöhnlich auch rückwirkend geltend gemacht werden. Dies geht allerdings normalerweise erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Mangel Ihrem Vermieter angezeigt haben. Dies ergibt sich aus § 536c BGB. Normalerweise Mängelanzeige an Vermieter...
weiter lesenDer Fall: Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft führten ohne Beteiligung des Verwalters eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch. Im Beschluss wurde der Verwalter aufgefordert, einem Bauunternehmen bestimmte Anweisungen zu erteilen und die Änderung einer Baugenehmigung zu veranlassen. Der Beschluss wurde von allen bis auf einen Eigentümer unterschrieben und durch Aushang bekannt gegeben. Nach Kenntniserlangung über den Beschluss erhob der Verwalter Anfechtungsklage; hilfsweise hat er die Feststellung beantragt, dass der Beschluss nicht zu Stande gekommen sei; der Verwalter machte geltend, dass es an der Zustimmung sämtlicher Eigentümer fehle. Die Wohnungseigentümer bezweifeln eine Anfechtungsbefugnis des Verwalters; dagegen müsse die WEG-Verwaltung...
weiter lesenKoblenz (jur). Beim Auszug aus einem Mehrfamilienhaus empfiehlt sich ein schonender Umgang mit dem Aufzug. Denn für die Beseitigung von zwei Kratzern können 13.550 Euro fällig werden, wie das Landgericht Koblenz in einem am Donnerstag, 25. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 O 98/21). Im konkreten Fall war die Fahrstuhlkabine innen mit Edelstahl verkleidet. Als der Mieter im November 2019 auszog, entstanden beim Ein- und Ausräumen der Möbel zwei Kratzer an der Rückwand und der linken Seitenwand. Dafür verlangte der Hauseigentümer 13.550 Euro. Die Kratzer könnten nur durch einen kompletten Austausch der beiden Wandbleche beseitigt werden. Die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlte außergerichtlich 5.000 Euro. Darüber hinausgehende Forderungen seien mit Blick auf den...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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