Guido Lenné
Anwaltskanzlei Lenné
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail:
Max-Delbrück-Str. 1851377 Leverkusen

Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Über Mich
Kontakt
- Bankrecht, Kapitalmarktrecht
- Internetrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Aktien
- Anlageberatung
- Anlagebetrug
- Anlegeranwalt
- Anlegerrecht
- Anleihe
- BaFin
- Bankaufsichtsrecht
- Bankeinzug
- Bankentgelterecht
- Bankrecht
- Bankrechtliche AGB
- Bankvertragsrecht
- Börsenrecht
- Bürgschaft
- Dahrlehen
- Datenschutzrecht
- Depotgeschäft
- Dispokredit
- EC-Kartenrecht
- Electronic-Banking-Recht
- Emissionsgeschäfte
- Factoring
- Finanzkommissionsgeschäft
- Fonds
- Fusionskontolle
- Garantiegeschäft
- Geldanlage
- Geldwäsche
- Gemeinschaftskonto
- Internet-Banking-Recht
- Investmenfonds
- Investmentgeschäft
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Kartenverlust
- Konsortialgeschäft
- Kontorecht
- Kreditkartenrecht
- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Lastschriftrecht
- Leasing
- Lohnpfändung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Online-Banking
- Pfandbriefgeschäft
- Rücklastschrift
- Scheckrecht
- Schiffsfonds
- Schrottimmobilien
- Schufa
- Überweisungsrecht
- Verbraucherkreditrecht
- Vermögensverwahrungsrecht
- Vermögensverwaltungsrecht
- Wechselrecht
- Wertpapierhandelsrecht
- Zahlungsverkehrsrecht
Meine Fachanwaltschaften
Mitgliedschaften
Kanzlei-Impressum
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Deutscher Anwaltverein
- Kölner Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
- Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
- Wirtschaftsjunioren Leverkusen e.V.


Fachanwalt Guido Lenné ist gelistet unter Rechtsanwalt Leverkusen und Anwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Leverkusen.
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
BGH: Online-Glücksspielverbot verstößt nicht gegen EU-Recht
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Erfolgsaussichten von Spielern, die Geld in illegalen Online-Casinos verloren haben: Dieser hat jetzt bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Online-Casinobetreiber können sich daher vor Gericht nicht mehr auf das Argument des Rechtsverstoßes berufen.
Der BGH-Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot laut § 4 Abs. 4 GlüstV mit europäischem Recht vereinbar ist. Eine Vorlage vor den EuGH hält das oberste deutsche Gericht nicht für notwendig, denn der hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass die Prüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor den nationalen Gerichten zu überlassen sei. ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Guido Lenné in der WDR Servicezeit zum fragwürdigen neuen Glücksspielstaatsvertrag
Im Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft und es wird befürchtet, dass dadurch das Risiko der krankhaften Spielsucht steigen könnte. Guido Lenné, der schon vielen geschädigten Spielern geholfen hat, ihr Geld zurückzubekommen, gibt in der WDR Servicezeit seine Einschätzung als Experte ab. Er blickt den neuen Regelungen skeptisch entgegen.
Unzählige Existenzen wurden bereits durch illegales Glücksspiel ruiniert. Es ist ein schmaler Grat zwischen „ein bisschen zocken“ und krankhafter Spielsucht. Mindestens 200.000 Menschen gelten bundesweit als krankhaft glücksspielsüchtig. Das extrem breite Angebot illegalen Online-Glücksspiels macht es gefährdeten Spielern leicht, in die Spielsucht zu rutschen. Dabei wissen viele nicht, dass ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Neue vollautomatische Kfz-Schadenregulierung: zu gut, um wahr zu sein?
Wenn es geknallt hat, gibt es sofort Geld – so lautet das Versprechen der neuen vollautomatischen Schadensteuerung der Kfz-Versicherer. Die digitale Abwicklung soll vor allem durch Schnelligkeit beeindrucken. Doch steht zu befürchten, dass die Versicherungskonzerne die Leistungen für die Versicherten – insbesondere bei Haftpflichtschäden – dadurch weiter kürzen.
Präsentiert wurde die neue digitale Schadenregulierung von der R+V Allgemeine Versicherung AG. Geworben wird u. a. damit, dass Unfallgeschädigte mit nur einem Klick entscheiden können, ob sie Geld oder eine Reparatur wünschen. Wird die finanzielle Entschädigung gewählt, soll die Zahlung schon nach ein paar Stunden erfolgen. Geschädigte, die sich für eine Reparatur entscheiden, sollen die ... weiter lesen