Guido Lenné
Anwaltskanzlei Lenné
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail:
Max-Delbrück-Str. 1851377 Leverkusen

Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Über Mich
Kontakt
- Bankrecht, Kapitalmarktrecht
- Internetrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Aktien
- Anlageberatung
- Anlagebetrug
- Anlegeranwalt
- Anlegerrecht
- Anleihe
- BaFin
- Bankaufsichtsrecht
- Bankeinzug
- Bankentgelterecht
- Bankrecht
- Bankrechtliche AGB
- Bankvertragsrecht
- Börsenrecht
- Bürgschaft
- Dahrlehen
- Datenschutzrecht
- Depotgeschäft
- Dispokredit
- EC-Kartenrecht
- Electronic-Banking-Recht
- Emissionsgeschäfte
- Factoring
- Finanzkommissionsgeschäft
- Fonds
- Fusionskontolle
- Garantiegeschäft
- Geldanlage
- Geldwäsche
- Gemeinschaftskonto
- Internet-Banking-Recht
- Investmenfonds
- Investmentgeschäft
- Kapitalanlagerecht
- Kapitalmarktrecht
- Kartenverlust
- Konsortialgeschäft
- Kontorecht
- Kreditkartenrecht
- Kreditrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Lastschriftrecht
- Leasing
- Lohnpfändung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Online-Banking
- Pfandbriefgeschäft
- Rücklastschrift
- Scheckrecht
- Schiffsfonds
- Schrottimmobilien
- Schufa
- Überweisungsrecht
- Verbraucherkreditrecht
- Vermögensverwahrungsrecht
- Vermögensverwaltungsrecht
- Wechselrecht
- Wertpapierhandelsrecht
- Zahlungsverkehrsrecht
Meine Fachanwaltschaften
Mitgliedschaften
Kanzlei-Impressum
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Deutscher Anwaltverein
- Kölner Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
- Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.
- Wirtschaftsjunioren Leverkusen e.V.


Fachanwalt Guido Lenné ist gelistet unter Rechtsanwalt Leverkusen und Anwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Leverkusen.
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Versicherungsrecht
Kostentreiber Restschuldversicherung: Welche Alternativen gibt es?
Wer bei der Bank einen Kredit abschließt, dem wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten, die im Falle von unvorhergesehenen Umständen die Ratenzahlungen absichern soll. Doch unterschiedlichste Ausschlussklauseln, lange Wartezeiten und hohe Kosten machen die Versicherung eher zu einem Kostentreiber.
Tatsächlich gibt es für Kreditnehmer noch andere Möglichkeiten, die Ratenzahlungen abzusichern. Bei kleineren Ratenkrediten gilt allerdings, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen sollte, ob eine Absicherung der Raten überhaupt nötig ist. Denn meistens übersteigen hier die Kosten und das Risiko durch zahlreiche Ausschlussklauseln in den Versicherungspolicen den Nutzen bei Weitem.
Große Kredite mit Risikolebensversicherung absichern
Bei großen ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Mögliches Schneeballsystem bei insolventer GPG
Eine sichere Geldanlage mit hohen Renditen hatte das Anlagemodell der German Property Group (GPG) versprochen, in welches auch zahllose deutsche wie internationale Anleger investierten. Doch seit der Insolvenz 2020 häufen sich die Vorwürfe des vorsätzlichen Anlagebetrugs.
Mit einem Anlagemodell, das die Investition in denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland vorsah, hatte die German Property Group (GPG) Renditen von 10 bis 15 Prozent in Aussicht gestellt und damit Investoren aus verschiedenen Ländern überzeugt. Mit den Geldern sollten Altbauten zu günstigen Steuerkonditionen erworben, saniert und schließlich vermietet werden. Zunächst brachte das Konzept tatsächlich hohe Zinsen ein, doch im Jahr 2018 blieben die Zahlungen an die Investoren zum ersten Mal aus.
Im ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Widerruf oder Kündigung: Wie komme ich aus der Restschuldversicherung raus?
Häufig müssen Kreditnehmer, die beim Abschluss eines Darlehens auch gleich eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, feststellen, dass sich diese wegen langer Karenz- und Wartezeiten, hoher Kosten und verschiedenen Ausschlussklauseln eher zum Kostentreiber entwickelt. Vor allem bei kleineren Ratenkrediten ist deshalb der Abschluss einer solchen Versicherung häufig nicht ratsam. Wie kommt man aber als Kreditnehmer aus der Versicherung wieder raus? In manchen Fällen kann die Versicherung tatsächlich noch widerrufen werden. Ansonsten bleibt nur noch die Kündigung.
Wenn möglich: widerrufen
Handeln die Versicherungsnehmer schnell, können sie die Ratenschutzversicherung noch widerrufen – und zwar bis zu 30 Tage nach Abschluss. Doch Vorsicht: Abhängig davon, welche ... weiter lesen