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Hartmut Göddecke
GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
UDI Energie FESTZINS IV und VII – Insolvenzgericht jetzt aktiv geworden
Das weitere Schicksal von zwei weiteren UDI-Gesellschaften steht offensichtlich auf wackligen Beinen. Das Insolvenzgericht in Leipzig musste aktiv werden.
Vielleicht geht jetzt alles ganz schnell – UDI Insolvenzen schon am Horizont?
Jeweils mit Beschluss vom 21.05.2021 hat das zuständige Insolvenzgericht Leipzig die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen nachfolgender UDI-Fonds verfügt:
UDI Energie FESTZINS IV GmbH & Co. KG (Az. 401 IE 971/21)
UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG (Az. 401 IE 991/21)
UDI Energie Mix FESTZINS GmbH & Co. KG (Az. 401 IE 1001/21)
Mit einer solchen Maßnahme wird die Einstellung der Zwangsvollstreckung bereits in den Zeitraum vor der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
UDI Energie III und VII-BaFin ordnet Rückabwicklung an und empfiehlt anwaltliche Beratung!
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) räumt weiter auf. Mit Bescheid jeweils vom 10. Mai 2021 hat die BaFin die Einstellung des ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäftes und die unverzügliche und vollständige Rückzahlung der Anlegergelder für die Fonds
UDI Energie FESTZINS III GmbH & Co. KG und
UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG
angeordnet.
Fallen jetzt die Dominosteine?
Nachdem die Anleger des UDI Energie FESTZINS VI GmbH & Co. KG kalt von der Insolvenz überrascht wurden und andere Anleger der UDI-Unternehmensgruppe Post bekommen haben, wonach sie durch einen Schuldenschnitt auf einen großen Teil ihres Kapitals verzichten sollen, kommt nun die nächste ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
UDI-Unternehmensgruppe: Anleger sollen Schuldenschnitt unterschreiben – Vorsicht ist geboten!
Ein Brief an UDI-Anleger
Anleger verschiedener Fonds der UDI-Unternehmensgruppe erhalten in diesen Tagen unschöne Post. Den Anlegern wird mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an den Verträgen der Nachrangdarlehen ernste Bedenken hat.
Die BaFin hat massiv vorgelegt: Es gibt eine Rückabwicklungsverfügung für einen vergleichbaren Fonds mit Nachrangdarlehen. Den Anlegern soll das Geld vom Fonds zurückgegeben werden. Da die Kasse nahezu leer sein dürfte, ist die Folge: Insolvenz!
Nachrangdarlehen bringen Sorgen bei UDI-Fonds
Es besteht nach Auffassung der BaFin ein akutes, hohes Verlustrisiko für die Anleger. Daher solle nach dem Willen des Managements doch ein Schuldenschnitt ... weiter lesen