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Hartmut Göddecke
GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
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Fachanwalt für Steuerrecht
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Versicherungsrecht
Kunden der Gothaer Lebensversicherung können mehr erhalten
Mit Widerspruch bei Lebensversicherung Ertrag optimieren
Gothaer Lebensversicherung muss eigene Nutzungen herausgeben
Mehr Geld in kürzerer Zeit durch Widerspruch bekommen
Mehr von einer Versicherung erhalten, als man ursprünglich angenommen hat, ist ein Grund zur Freude. So ging es Kunden der Gothaer Lebensversicherung AG. Denn sie erhielten nach ihren Widerrufen alle Versicherungsprämien ersetzt und auch noch Erträge überwiesen, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet hat. Insgesamt ein sehr deutliches Plus gegenüber den eingezahlten Beträgen von über 30 %.
Am Ende konnten sich die von GÖDDECKE RECHSANWÄLTE, Siegburg, vertretenen Versicherungsnehmer der Gothaer Lebensversicherung AG über einen schönen Mehrbetrag ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Verjährungsverzicht und Vergleich im Video kurz erklärt
Anleger der deutschen P&R-Gesellschaften erhalten Post von den Insolvenzverwaltern. Der bloße Umfang schreckt bereits ab. Aber nicht nur der Umfang ist für normale Anleger abschreckend, auch der Inhalt ist inhaltlich schwere Kost.
Im Kern geht es um zwei Punkte: Zum einen sollen mittels eines Vergleiches neue Forderungsanmeldungen vorgenommen werden. Des Weiteren sollen die Anleger einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären, der sich auf die in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen und eine darauf gerichtete Anfechtung – also die Geltendmachung der Rückzahlung durch die Insolvenzverwalter - bezieht.
Im Rahmen des Vergleiches sollen die Anleger erklären, dass sie keine Ansprüche gegen die übrigen deutschen P&R-Gesellschaften und die in der Schweiz ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
P&R – Gesellschaften: Insolvenzanfechtung wird ernst – Anleger sollen Erklärung abgeben, Vorsicht ist angebracht
Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Zahlungen an Anleger, die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit anfechtbar sind, zurückzufordern. Nun wird es ernst – Anleger sollen bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichten. Dieses großzügige Angebot hat aber einen gravierenden Haken. Anleger sollten vorsichtig sein.
Insolvenzverwalter meldet sich zu Wort
Die Insolvenzverwalter der P&R-Unternehmensgruppe werden nach eigenen Angaben die Anleger bzw. Käufer von Containern in der nächsten Zeit anschreiben. Dabei geht es im Grunde um zwei völlig voneinander losgelöst zu betrachtende Umstände.
Auf der einen Seite wird den Anlegern ein Angebot unterbreitet, in welcher Höhe sie ... weiter lesen