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Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
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 Michael Staudenmayer
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Michael Staudenmayer

Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Möhringer Landstraße 11
70563 Stuttgart

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Über Mich Kontakt

Häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Türschild eigentlich verbirgt. Deshalb - aber auch, um Ihnen meine fachliche Kompetenz näherzubringen - möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind seit 1997 das Immobilienrecht (mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen), das Steuerrecht und das Kapitalanlagerecht. Außerdem werden solche Mandate auch mit den Bezügen zum Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, sowie mit internationalen Bezügen betreut.

Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Gründer und kleine Firmen werden auch im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handels-, Vertriebs- und Markenrecht beraten, und es wird die laufende steuerliche Betreuung übernommen. Über diese Kernkompetenzen hinaus erfolgt die Zusammenarbeit mit Spezialisten über verschiedene Anwaltsorganisationen in allen relevanten Rechtsgebieten und Ländern. Ziel ist es, prompte und zielführende Unterstützung zu bieten.

Die Mandantschaft setzt sich aus Privatklientel, Freiberuflern und kleinen Firmen zusammen. Rechtsanwalt Michael Staudenmayer steht den Mandanten auf dem Hintergrund seiner vielseitigen Berufserfahrung nicht nur als einmaliger Interessenvertreter sondern auch als langjähriger Rechtsberater oder steuerlicher Vertreter zur Verfügung.

Sollte Ihr Anliegen nicht zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören werden wir Sie an entsprechend spezialisierte Kollegen verweisen.

Spezialisierungen
  • Immobilienrecht
  • Steuerrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Vertragsrecht
  • Handelsrecht
  • Vertriebsrecht
  • Markenrecht

Ergänzende Schwerpunkte:

  • Abgasskandal
  • Bank- und Kreditrecht
  • Darlehenswiderruf
  • Dieselskandal
  • geschlossene Fonds
  • Lebensversicherung
  • Widerruf von Darlehen ("Widerrufsjoker")
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Abgabenrecht
  • Altersvorsorge
  • Ausländische Quellensteuer
  • Bewertungsrecht
  • Bilanzsteuerrecht
  • Bilanzwesen
  • Buchführung
  • Einkommenssteuer
  • Einkommensteuer
  • Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Gewerbesteuer
  • Grunderwerbssteuerrecht
  • Grunderwerbsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Jahresabschluss
  • Körperschaftssteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Schenkungssteuerrecht
  • Schenkungsteuerrecht
  • Steuerklasse
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerverfahrensrecht
  • Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuerrecht
  • Verbrauchssteuerrecht
  • Verbrauchsteuerrecht
  • Zollrecht (im SteuerR)
  • Aktien
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Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein. Der EuGH stellte klar, dass die Angaben zum Verzugszins und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer klar und verständlich sein müssen, damit der Verbraucher weiß, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er mit der Zahlung der Raten hinterherhinkt oder wenn er das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Liegt -wie bei fast allen Autofinanzierungen- ein sog. verbundener Kreditvertrag vor, muss darauf klar und prägnant hingewiesen werden. Ferner müssen ... weiter lesen