Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein. Typische fehlerhafte Widerrufsinformationen u.a. Vertragsfehler bei verbundenen Auto-Darlehens- und Kaufverträgen, die die Rückabwicklung ermöglichen: Falsche Bezeichnung der Vertragsparteien Falsche oder fehlerhafte Angabe der Darlehensart Kaskadenbelehrung, die auf weitere Vorschriften verweist, ohne diese zu nennen Keine Angabe der Aufsichtsbehörde(n) Keine oder unvollständige Angabe des Verzugszinssatzes Unvollständige Angaben zur Berechnung der ...
Weiterlesen
Michael Staudenmayer





Häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Türschild eigentlich verbirgt. Deshalb - aber auch, um Ihnen meine fachliche Kompetenz näherzubringen - möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind seit 1997 das Immobilienrecht (mit einem Schwerpunkt im immobiliennahen Steuerrecht einschließlich Steuererklärungen), das Steuerrecht und das Kapitalanlagerecht. Außerdem werden solche Mandate auch mit den Bezügen zum Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, sowie mit internationalen Bezügen betreut.
Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Gründer und kleine Firmen werden auch im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handels-, Vertriebs- und Markenrecht beraten, und es wird die laufende steuerliche Betreuung übernommen. Über diese Kernkompetenzen hinaus erfolgt die Zusammenarbeit mit Spezialisten über verschiedene Anwaltsorganisationen in allen relevanten Rechtsgebieten und Ländern. Ziel ist es, prompte und zielführende Unterstützung zu bieten.
Die Mandantschaft setzt sich aus Privatklientel, Freiberuflern und kleinen Firmen zusammen. Rechtsanwalt Michael Staudenmayer steht den Mandanten auf dem Hintergrund seiner vielseitigen Berufserfahrung nicht nur als einmaliger Interessenvertreter sondern auch als langjähriger Rechtsberater oder steuerlicher Vertreter zur Verfügung.
Sollte Ihr Anliegen nicht zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören werden wir Sie an entsprechend spezialisierte Kollegen verweisen.
Spezialisierungen
- Immobilienrecht
- Steuerrecht
- Kapitalanlagerecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
- Handelsrecht
- Vertriebsrecht
- Markenrecht
Ergänzende Schwerpunkte:
- Abgasskandal
- Bank- und Kreditrecht
- Darlehenswiderruf
- Dieselskandal
- geschlossene Fonds
- Lebensversicherung
- Widerruf von Darlehen ("Widerrufsjoker")
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abgabenrecht
- Altersvorsorge
- Ausländische Quellensteuer
- Bewertungsrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Bilanzwesen
- Buchführung
- Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
- Erbfolge
- Erbschaftssteuer
- Erbschaftssteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbssteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Jahresabschluss
- Körperschaftssteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Schenkungssteuerrecht
- Schenkungsteuerrecht
- Steuerklasse
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrecht
- Verbrauchssteuerrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Zollrecht (im SteuerR)
- Aktien
Meine Fachanwaltschaften
- Steuerrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Kanzlei Impressum
Impressum
Rechtliche Hinweise
Pflichtangaben nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer, nach Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag
Kontakt
Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer
Möhringer Landstraße 11
70563 Stuttgart
Tel.: 0711 / 7826933-0
Fax: 0711 / 7826933-1
eMail: info@ra-staudenmayer.de
Website: www.ra-staudenmayer.de
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart, www.rak-stuttgart.de.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München. Räumlicher Geltungsbereich: Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich dem Recht der Europäischen Union
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten für die Rechtsanwälte folgende berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)·Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)·Fachanwaltsordnung (FAO)·Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)·Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)·Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Näheres hierzu finden Sie auf der verlinkten homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter »Berufsrecht«.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer am jeweiligen Standort (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle(at)brak.de), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.
Online-Streitbeilegung
Zur Beilegung von Streitigkeiten auf außergerichtlichem Wege verweisen wir auf die „Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
(Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG)
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Rechtsanwalt Staudenmayer ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Haftungsausschluss
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Urheberrechtshinweise
Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Sie können unsere Text-Informationen speichern und Verknüpfungen zu unseren Seiten einrichten. Bei Verlinkung von kommerziellen Anbietern müssen die Seiten www.ra-staudenmayer.de alleiniger Bestandteil des Navigator-Fensters sein. Die Informationen dürfen nicht verändert oder verfälscht werden.

















Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein. Der EuGH stellte klar, dass die Angaben zum Verzugszins und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer klar und verständlich sein müssen, damit der Verbraucher weiß, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er mit der Zahlung der Raten hinterherhinkt oder wenn er das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte. Liegt -wie bei fast allen Autofinanzierungen- ein sog. verbundener Kreditvertrag vor, muss darauf klar und prägnant hingewiesen werden. Ferner müssen ...
Weiterlesen