Gesamt:
3 Bewertungen, 5.0 von 5.0
3 Bewertungen, 5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus
1 Portal. Alle anzeigen
1 Portal. Alle anzeigen
ⓘ
Michael Staudenmayer
Fachanwalts- und Steuerkanzlei Staudenmayer
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail:
Möhringer Landstraße 1170563 Stuttgart

Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Über Mich
Kontakt
- Immobilienrecht
- Steuerrecht
- Kapitalanlagerecht
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
- Handelsrecht
- Vertriebsrecht
- Markenrecht
Ergänzende Schwerpunkte:
- Abgasskandal
- Bank- und Kreditrecht
- Darlehenswiderruf
- Dieselskandal
- geschlossene Fonds
- Lebensversicherung
- Widerruf von Darlehen ("Widerrufsjoker")
- Abgabenrecht
- Altersvorsorge
- Ausländische Quellensteuer
- Bewertungsrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Bilanzwesen
- Buchführung
- Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
- Erbfolge
- Erbschaftssteuer
- Erbschaftssteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbssteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Jahresabschluss
- Körperschaftssteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Schenkungssteuerrecht
- Schenkungsteuerrecht
- Steuerklasse
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrecht
- Verbrauchssteuerrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Zollrecht (im SteuerR)
- Aktien
Meine Fachanwaltschaften
Kanzlei-Impressum
- Steuerrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht


Fachanwalt Michael Staudenmayer ist gelistet unter Rechtsanwalt Stuttgart und Anwalt Steuerrecht Stuttgart und Anwalt Bank- und Kapitalmarktrecht Stuttgart.
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Allgemein
Der Autojoker bei fehlerhaften Widerrufsinformationen u.a. Vertragsfehlern
Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein.
Typische fehlerhafte Widerrufsinformationen u.a. Vertragsfehler bei verbundenen Auto-Darlehens- und Kaufverträgen, die die Rückabwicklung ermöglichen:
Falsche Bezeichnung der Vertragsparteien
Falsche oder fehlerhafte Angabe der Darlehensart
Kaskadenbelehrung, die auf weitere Vorschriften verweist, ohne diese zu nennen
Keine Angabe der Aufsichtsbehörde(n)
Keine oder unvollständige Angabe des Verzugszinssatzes
Unvollständige Angaben zur Berechnung der ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Der Autojoker - welche Banken betroffen sind
Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.09.2021 (EuGH C-33/20, C-155/20 und C-187/20) dürften die meisten der seit 10.06.2010 geschlossenen verbundenen Darlehens- und Kaufverträge zur Fahrzeugfinanzierung noch heute widerruflich sein.
Der EuGH stellte klar, dass die Angaben zum Verzugszins und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer klar und verständlich sein müssen, damit der Verbraucher weiß, welche Kosten auf ihn zukommen, wenn er mit der Zahlung der Raten hinterherhinkt oder wenn er das Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte.
Liegt -wie bei fast allen Autofinanzierungen- ein sog. verbundener Kreditvertrag vor, muss darauf klar und prägnant hingewiesen werden.
Ferner müssen ... weiter lesen