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Rechtsanwalt Philipp Kitzmann
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 Philipp Kitzmann LL.M.
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Philipp Kitzmann LL.M.

KITZMANN & PARTNER Rechtsanwälte
(Kanzlei für Arbeitsrecht)
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ballindamm 39
20095 Hamburg (Altstadt)

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Über Mich Kontakt Bewertungen

Rechtsanwalt Philipp Kitzmann ist spezialisiert auf individualarbeitsrechtliche Angelegenheiten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Auseinandersetzungen mit Bezug auf Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Abmahnungen, Vergütungsansprüche, Wettbewerbsverbote und Arbeitszeugnisse.

Rechtsanwalt Philipp Kitzmann spezialisierte sich bereits während seiner juristischen Ausbildung auf das Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und der Universität Hamburg. Sein Referendariat verbrachte er am Kammergericht in Berlin. Zudem absolvierte er an der Universität Bielefeld einen Postgraduierten-Studiengang in Rechtsgestaltung und Prozessführung und erwarb im Jahr 2010 den akademischen Grad „Master of Laws (LL.M.)”. Rechtsanwalt Philipp Kitzmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Spezialisierungen
  • Arbeitsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
  • ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Sonderurlaub
  • Sozialplan
  • Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
  • Tarifvertrag
  • Urlaubsanspruch
  • Zeugniskorrektur
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Meine Fachanwaltschaften
  • Arbeitsrecht
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  • Deutsch
  • Englisch
Mitgliedschaften
  •     Deutscher Anwaltverein e.V.
  •     Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  •     Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
  •     Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
  •     Hamburger Anwaltverein e.V.
  •     Gesellschaft Hamburger Juristen e.V.
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Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot Aufgrund seiner Treuepflicht ist es dem Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses untersagt, zu seinem Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht es dem Arbeitnehmer hingegen frei, seinem ehemaligen Arbeitgeber als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer eines Konkurrenzunternehmens Wettbewerb zu machen. Der Arbeitgeber kann dies durch Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots unterbinden, wenn er die Zulässigkeitsvoraussetzunge dafür einhält. Zunächst ist für die Wirksamkeit zu beachten, dass das Wettbewerbsverbot schriftlich vereinbart werden muss und den Arbeitnehmer höchstens für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des ... weiter lesen
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Oft erreicht uns die Frage, ob einem Arbeitnehmer nach Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zusteht. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall: 1. Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz Im Falle einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diese hinweisen und dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Fall anbieten, dass er die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Die Höhe der Abfindung beträgt dann einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ohne einen entsprechenden Hinweis in der Kündigungserklärung liegt jedoch keine Kündigung ... weiter lesen