Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Besondere Kenntnisse

Such-Icon Ihre Suche

Neu auf Fachanwalt.de Neue Anwälte/Kanzleien

Rechtsanwalt Rudolf Hahn
Neu
Dr. Rudolf Hahn
Rechtsanwalt in Gotha
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Rudolf Hahn
Neu
Dr. Rudolf Hahn
Rechtsanwalt in Erfurt
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Tristan Wegner
Neu
Dr. Tristan Wegner
Rechtsanwalt in Hamburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Marcus Kirchhof
Neu
Dr. Marcus Kirchhof
Rechtsanwalt in Köln
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Dieter Janßen
Neu
Dieter Janßen
Rechtsanwalt in Bremen
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Heinz Zoche
Neu
Heinz Zoche
Rechtsanwalt in Berlin
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Karl-Heinz Thume
Neu
Dr. Karl-Heinz Thume
Rechtsanwalt in Nürnberg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Christoph Zdrzalek
Neu
Christoph Zdrzalek
Rechtsanwalt in Mönchengladbach
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Thomas Brinkmann
Neu
Dr. Thomas Brinkmann
Rechtsanwalt in Bremen
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Martin Löffler
Neu
Martin Löffler
Rechtsanwalt in Düsseldorf
Zum Profil Pfeil
Zurück
Vorwärts
Zur Fachanwaltschaft

Rechtsanwalt Gefahrgutbeauftragungsverordnung - Anwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Gefahrgutbeauftragungsverordnung

! Fachanwälte für

Transportrecht und Speditionsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Gefahrgutbeauftragungsverordnung

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Transportrecht und Speditionsrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Rechtsanwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Dr. Rudolf Hahn Hahn & Kollegen
Adresse Icon Südstr. 3, 99867 Gotha

Rechtsanwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Dr. Tristan Wegner O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse Icon ABC-Str. 21, 20354 Hamburg
Telefon040/3696150 Fax040/36961515

Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!

Jetzt Profil anlegenPfeil
Rechtsanwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Dr. Rudolf Hahn Hahn & Kollegen
Adresse Icon Johannesstraße 3, 99084 Erfurt
Telefon0361 5401153 Fax 0361 5401155

Rechtsanwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Usama Sabbagh
Adresse Icon Gleueler Straße 277 , 50935 Köln

Rechtsanwältin für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Eva Sabine Mechtel
Adresse Icon Plinganserstr. 24 , 81369 München

Rechtsanwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Gérald Eswein-Bielauskas
Adresse Icon Goethering 5 , 49074 Osnabrück

Rechtsanwältin für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Gesine Werner
Adresse Icon Tersteegenstr. 30 , 40474 Düsseldorf

Rechtsanwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Christoph Zdrzalek
Adresse Icon Konstantinstr. 387 , 41238 Mönchengladbach

Rechtsanwältin für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Sabine Feller
Adresse Icon Leonrodstr. 61 , 80636 München

Rechtsanwalt für Gefahrgutbeauftragungsverordnung
Steffen Patrick Maelicke
Adresse Icon Große Elbstraße 36 , 22767 Hamburg

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Gefahrgutbeauftragungsverordnung


Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung) • 19.12.2012 • Redaktion fachanwalt.deTransportrecht und Speditionsrecht
Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke

Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt gekündigt werden darf, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausgefallen sind.   Der Kläger buchte über ein Reisebüro der Beklagten für sich und seine Ehefrau eine Karibikkreuzfahrt, die von der am Verfahren beteiligten Streithelferin veranstaltet wurde und am 19. April 2010 in Fort Lauderdale/USA beginnen sollte. Die Hin- und Rückflüge sowie weitere Leistungen buchte er gesondert. Im April 2010 wurde aufgrund der von dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull ausgestoßenen Aschewolke ein Flugverbot...

weiter lesen weiter lesen

Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
01.03.2013 • Redaktion fachanwalt.deTransportrecht und Speditionsrecht
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten

Der Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. In ihren in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielt sich die Beklagte die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vor, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird, und wurde die Abtretung von Ansprüchen gegen die Beklagte, die auf Leistungsstörungen beruhen, ausgeschlossen. Der Rückflug wurde am Vortag auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr...

weiter lesen weiter lesen

Mahnbescheid vor 2026: Warum der Streitwert weiter zum Landgericht führen kann
31.07.2026 • Redaktion fachanwalt.deTransportrecht und Speditionsrecht
Mahnbescheid vor 2026: Warum der Streitwert weiter zum Landgericht führen kann

Wer offene Forderungen zunächst per Mahnbescheid geltend macht, rechnet oft nicht damit, dass später die Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht zum Problem wird. Genau das kann aber passieren, wenn sich während des laufenden Mahnverfahrens die Streitwertgrenze ändert. Für Gläubiger, Unternehmen und Beklagte ist die Entscheidung wichtig, weil sie klärt, welches Gericht bei älteren Mahnverfahren nach der Reform zum 1. Januar 2026 zuständig bleibt. Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Zuständigkeitsstreit entschieden, dass bei einem vor 2026 eingegangenen Mahnantrag grundsätzlich noch die alte Streitwertgrenze gilt. Das Wichtigste in Kürze Kernaussage: Wurde ein Mahnverfahren vor dem 1. Januar 2026 anhängig, gilt für § 23 Nr. 1 GVG weiter die alte Fassung bis 31. Dezember 2025....

weiter lesen weiter lesen

Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts