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Hannover (jur). Fluggäste können sich bei einer Verspätung des Fliegers nicht auf Kosten der Fluggesellschaft mit alkoholhaltigen Getränken „erfrischen“. Im Falle einer Annullierung oder großen Verspätung können Reisende zwar „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ von dem Luftfahrtunternehmen erwarten, nicht aber alkoholhaltige Getränke wie „Aperol Spritz“, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Freitag, 14. April 2023 bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 513 C 8538/22). Die Kläger hatten einen Hinflug von Hannover über London nach Miami und einen Rückflug von Miami über New York und London nach Hannover gebucht. Bereits mit dem Hinflug erreichten die Kläger ihr Ziel erst mit einer über dreistündigen Verspätung. Der Rückflug wurde sogar...
weiter lesenDer Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. In ihren in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielt sich die Beklagte die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vor, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird, und wurde die Abtretung von Ansprüchen gegen die Beklagte, die auf Leistungsstörungen beruhen, ausgeschlossen. Der Rückflug wurde am Vortag auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr...
weiter lesenDüsseldorf/Hannover (jur). Reiseveranstalter dürfen die zugesagten Flugzeiten nicht ohne wichtigen Grund einseitig ändern. Das haben die Landgerichte Düsseldorf (Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11) und Hannover (Az.: 18 O 79/11) entschieden, wie am Donnerstag, 9. August 2012, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mitteilte. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach den vom vzbv auch im Volltext veröffentlichten Urteilen kippte das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 4. Juli 2012 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter Schauinsland-Reisen und Alltours. Das Landgericht Hannover verwarf bereits am 13. März 2012 eine entsprechende Regelung bei TUI. Nach übereinstimmender Auffassung beider Gerichte sind die in den...
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