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Düsseldorf/Hannover (jur). Reiseveranstalter dürfen die zugesagten Flugzeiten nicht ohne wichtigen Grund einseitig ändern. Das haben die Landgerichte Düsseldorf (Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11) und Hannover (Az.: 18 O 79/11) entschieden, wie am Donnerstag, 9. August 2012, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin mitteilte. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach den vom vzbv auch im Volltext veröffentlichten Urteilen kippte das Landgericht Düsseldorf mit Urteilen vom 4. Juli 2012 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter Schauinsland-Reisen und Alltours. Das Landgericht Hannover verwarf bereits am 13. März 2012 eine entsprechende Regelung bei TUI. Nach übereinstimmender Auffassung beider Gerichte sind die in den...
weiter lesenDer für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt gekündigt werden darf, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausgefallen sind. Der Kläger buchte über ein Reisebüro der Beklagten für sich und seine Ehefrau eine Karibikkreuzfahrt, die von der am Verfahren beteiligten Streithelferin veranstaltet wurde und am 19. April 2010 in Fort Lauderdale/USA beginnen sollte. Die Hin- und Rückflüge sowie weitere Leistungen buchte er gesondert. Im April 2010 wurde aufgrund der von dem isländischen Vulkan Eyjafjallajökull ausgestoßenen Aschewolke ein Flugverbot...
weiter lesenHannover (jur). Fluggäste können sich bei einer Verspätung des Fliegers nicht auf Kosten der Fluggesellschaft mit alkoholhaltigen Getränken „erfrischen“. Im Falle einer Annullierung oder großen Verspätung können Reisende zwar „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ von dem Luftfahrtunternehmen erwarten, nicht aber alkoholhaltige Getränke wie „Aperol Spritz“, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Freitag, 14. April 2023 bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 513 C 8538/22). Die Kläger hatten einen Hinflug von Hannover über London nach Miami und einen Rückflug von Miami über New York und London nach Hannover gebucht. Bereits mit dem Hinflug erreichten die Kläger ihr Ziel erst mit einer über dreistündigen Verspätung. Der Rückflug wurde sogar...
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