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Allgemein
Boykottaufruf gegen AFD-Friseur zulässig
Dresden (jur). Ein Friseur muss als Mitglied der AFD während des Wahlkampfes Boykottaufrufe gegen sein Geschäft dulden. Wirtschaftlich uneigennützige Boykottaufrufe sind hier im „öffentlichen Meinungskampf“ von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Az.: 4 U 1676/14).
Hintergrund des Rechtsstreits war 2014 der Landtagswahlkampf in Sachsen. Ein Mitglied der Grünen hatte über seinen privaten Twitter-Account mitgeteilt: „Ab sofort empfehle ich, nicht mehr zum Friseur ... in ... zu gehen. Inhaber ist ein AFD ler. Man weiß nie, wo die Schere ansetzt.“
Das AFD-Mitglied hielt den Boykottaufruf für rechtswidrig. Er klagte auf Unterlassung gegenüber dem Grünen-Politiker.
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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Eigenbedarfskündigung bei erwogenem Eigenbedarf des Vermieters vor Mietvertragsabschluss
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist.
Die Beklagte bewohnt aufgrund eines mit dem Kläger am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Er führte an, seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, werde am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren, danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim ... weiter lesen
Steuerrecht
Kosten des „Kreativraums“ eines Musikers sind Betriebsausgaben
Hannover (jur). Musiker brauchen buchstäblich Raum für Kreativität. Die Kosten eines entsprechenden Zimmers gehören daher in voller Höhe zu ihren Betriebsausgaben, so ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover, auf das das Gericht in seinem Newsletter vom Mittwoch, 19. September 2012, hingewiesen hat (Az.: 1 K 272/10). Es gab damit einem Musiker, Arrangeur und Produzenten recht. Dieser nutzte privat und auch für die Arbeit zwei Häuser. In einem befanden sich ein voll eingerichtetes Tonstudio sowie ein Büro und ein Archivraum. Im zweiten Haus, abgeschieden auf dem Land gelegen, befand sich neben einer großen Privatwohnung auch ein 82 Quadratmeter großer „Kreativraum“. Dieser war mit Klavier, Keyboard und Laptop ausgestattet, vor allem aber mit ... weiter lesen