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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Sozialrecht BSG-Urteil: Pflegebedürftige Heimbewohner erhalten Anspruch auf kostenlosen ÖPNV
Das Bundessozialgericht (Az.: B 9 SO 14/23 R ) hat entschieden, dass Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege beziehen und schwerbehindert sind, Anspruch auf unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) haben. Schwerbehinderte Heimbewohnerin fordert Erstattung von ÖPNV-Kosten Die Klägerin, eine schwerbehinderte Bewohnerin eines Pflegeheims, erfüllte aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkungen und dem Merkzeichen G die Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV. Obwohl sie über eigenes Einkommen verfügte, reichte dieses nach Abzug der Heimkosten nicht aus, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu sichern.Der Sozialhilfeträger übernahm die restlichen Heimkosten. Die Klägerin zahlte die Kosten für eine einjährige ÖPNV-Wertmarke in Höhe von 91 Euro aus eigenen Mitteln und ... weiter lesen
Internationales Wirtschaftsrecht EuGH-Urteil: Notar darf Immobilienkauf einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft beurkunden
Am 5. September 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache  C-109/23 eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Sanktionsvorgaben gegen Russland getroffen. In dem Urteil wurde festgestellt, dass ein Notar nicht gegen die Sanktionen verstößt, wenn er den Kauf einer Immobilie beurkundet, die einer nicht auf der Sanktionsliste stehenden russischen Gesellschaft gehört. Der Notar handelt in diesem Zusammenhang unabhängig und unparteiisch, ohne dabei Rechtsberatung zu erteilen. Hintergrund des Urteils Der Fall betraf einen in Deutschland ansässigen Notar, der den Kauf einer Immobilie beurkunden sollte, die im  Besitz einer russischen Gesellschaft war. Diese Gesellschaft stand  nicht auf der von der EU geführten Sanktionsliste. Der Notar hatte jedoch Bedenken geäußert, dass ... weiter lesen
Verwaltungsrecht Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Was Unternehmen erwartet
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) steht kurz vor seiner Verabschiedung und zielt darauf ab, die Bürokratie in Deutschland weiter abzubauen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen entlastet werden, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen soll. Das Gesetz ist Teil einer fortlaufenden Initiative, die darauf abzielt, den administrativen Aufwand für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Die vierte Fassung bringt eine Reihe neuer Regelungen zur spürbaren Entlastung. Bürokratieentlastungsgesetz: Ein Überblick Das  Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde im August 2023 als Teil eines umfassenden Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist es, administrative Prozesse in Unternehmen zu vereinfachen und die damit verbundenen Kosten zu senken. Die ... weiter lesen
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