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Rechtsanwalt in Osterholz-Scharmbeck • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Familienrecht • Fachanwalt für Verkehrsrecht
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Adresse Icon Lange Straße 3 , 27711 Osterholz-Scharmbeck

Rechtsanwalt in Osterholz-Scharmbeck • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Familienrecht
Roland Heinrich Rhode
Adresse Icon Bördestraße 41 , 27711 Osterholz-Scharmbeck

Rechtsanwalt in Osterholz-Scharmbeck • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dr. Wolfgang Liening
Adresse Icon Bahnhofstraße 59 , 27711 Osterholz-Scharmbeck

Rechtsanwalt in Osterholz-Scharmbeck • Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
Carsten Koglin
Adresse Icon Bahnhofstraße 59 , 27711 Osterholz-Scharmbeck

Rechtsanwalt in Osterholz-Scharmbeck • Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt für Erbrecht
Manfred Gülich
Adresse Icon Bahnhofstraße 97 c , 27711 Osterholz-Scharmbeck

Rechtsanwalt in Osterholz-Scharmbeck • Fachanwalt für Familienrecht
Jürgen Allwardt
Adresse Icon Bahnhofstraße 59 , 27711 Osterholz-Scharmbeck

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Sie möchten sich scheiden lassen? Sie haben Ärger mit Ihrem Vorgesetzten? Eine Autowerkstatt stellt eine zu hohe Rechnung? Im täglichen Leben kommt mit Sicherheit jeder irgendwann in eine Situation, in der die Hilfe eines Rechtsanwalts in Osterholz-Scharmbeck erforderlich wird. Ein aufklärendes Gespräch ist in vielen Fällen oft nicht zielführend. In diesem Fall ist der letzte Ausweg, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der gegen den Gegner rechtlich vorgeht.
Oftmals wird man mit einem Anwalt länger zusammenarbeiten. In einer Vielzahl von Fällen müssen sensible und sehr persönliche Belange offengelegt werden. Daher sollte die Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmen. Die sogenannten Soft-Skills sind ebenso von Bedeutung, wie die jeweilige Spezialisierung. Gemeint sind mit Social Skills Attribute, wie das Vermögen mit Kritik umzugehen, sich anzupassen und fähig zu sein, Verhandlungen durchzuführen. Nur, wenn man sich als Klient gut aufgehoben, ernstgenommen und verstanden fühlt, ist eine gewinnbringende Zusammenarbeit möglich.
Sie sollten sich an einen Fachanwalt wenden, wenn Ihr rechtliches Problem komplex und diffizil ist und ein großes fachliches Know-how in der Theorie als auch in der Praxis erfordert. Hat man allgemeine rechtliche Fragen, dann ist man bei einem Rechtsanwalt ohne fachliche Spezialisierung bestens aufgehoben. Wobei auch reguläre Anwälte meist darlegen, was für Rechtsgebiete zu ihrem Interessensschwerpunkt zählen. Die Schwerpunkte sind es, die deutlich machen, ob ein Rechtsanwalt aus Osterholz-Scharmbeck auf dem erforderlichen Gebiet über praktische Erfahrung verfügt.
Ein Fachanwalt ist zweifellos ein Profi auf seinem Rechtsgebiet. Und gemeint ist dabei ein Profi sowohl in der Praxis als auch in der Theorie. Er kann ein fachliches Wissen vorweisen, das definitiv als überdurchschnittlich zu bewerten ist. Er muss zudem durch Fortbildungen sein fachliches Wissen andauernd auf dem neuesten Stand halten. Sein umfassendes Fachwissen hat er in einem speziellen Kurs erworben, den jeder besuchen muss, der den Fachanwaltstitel anstrebt. Der theoretische Fachanwaltskurs umfasst eine Stundenzahl von 120 bis 180 Stunden. Die Stundenzahl ist abhängig vom Rechtsgebiet.
Immer noch ist die Meinung verbreitet, dass ein erstes Beratungsgespräch bei einem Anwalt in Osterholz-Scharmbeck generell umsonst ist. Das stimmt nicht. Wie hoch die Kosten für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch sind, das sollte im Vorfeld detailliert abgesprochen werden. Der Rechtsanwalt darf jedoch bei potentiellen Mandanten für eine erste, noch oberflächliche Beratung nicht mehr als 190,00 € (und ggf. Auslagen) berechnen. Kommt es zu einer Mandatierung, die eine Vertretung nach außen hin beinhaltet, werden die Kosten der Erstberatung in der Gänze auf die weiter anfallenden Kosten angerechnet. Das gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird. Ein Hinweis: Fragen Sie den Rechtsanwalt aus Osterholz-Scharmbeck, mit welchen Kosten für ein Erstberatungsgespräch zu rechnen ist. In manchen Fällen kann man mit dem Juristen über diese Kosten verhandeln.
Sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt ist eine Erstberatung zu empfehlen. Für den Klienten ist es von Bedeutung, in einem Beratungsgespräch eine Lageeinschätzung zu erhalten. In einem ersten Beratungsgespräch wird der Anwalt den Fall und seine Umstände näher in Augenschein nehmen und die Erfolgsaussichten darlegen. So hat der Klient die Möglichkeit einzuschätzen, ob er mit der Unterstützung durch einen Anwalt zu seinem Recht gelangen wird. Im Gegenzug kann sich der Anwalt ein Bild davon machen, ob es überhaupt sinnvoll ist, den Fall zu übernehmen. Anwälte sind natürlich interessiert, einen neuen Klienten zu gewinnen. Daher stehen die Karten nicht schlecht, dass der Rechtsbeistand mit sich bezüglich des Preises für das erste Beratungsgespräch verhandeln lässt.
War das Erstgespräch stimmig, dann erfolgt in einem nächsten Schritt die Erteilung des Mandats. Im Anschluss wird der Rechtsanwalt in Osterholz-Scharmbeck aktiv werden und die Bearbeitung des Falls beginnen. In diesem Fall wird der Rechtsbeistand z.B. einen ersten Brief an die gegnerische Partei verfassen, Klage einreichen, ein Gutachten erstellen lassen etc.
Das Folgende sollten Sie stets bedenken: Dem Rechtsanwalt aus Osterholz-Scharmbeck ist es nur möglich, so gut zu arbeiten, wie Sie ihm zuarbeiten und nötige Dokumente zur Verfügung stellen. Das bedeutet im Klartext gesprochen: Sämtliche Umstände, Fakten und Dokumente müssen dem Anwalt rechtzeitig vorgelegt werden. Ändern sich Umstände oder liegen andere Fakten vor, muss der Rechtsanwalt hierüber umgehend informiert werden. Haben Sie zum Beispiel ein relevantes Schreiben erhalten, dann sollten Sie das dem Anwalt unverzüglich vorlegen. Sie sollten überdies eine Dokumentenmappe erstellen. So stellen Sie sicher, dass alle Dokumente, die für den Rechtsstreit relevant sind, immer leicht zugänglich sind.
Wie jeder andere Mensch auch, lebt ein Rechtsanwalt von dem, was er tut. Dabei müssen die Anwaltskosten definitiv keine völlige Überraschung sein. Denn für die Kosten für den Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ein Rechtsbeistand wird ergo seinem Mandanten nicht irgendwelche Preise berechnen. Vielmehr zieht er immer zum Errechnen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz heran. Allerdings ist die Gebührenverordnung für Rechtsanwälte komplex aufgebaut. Da es komplex ist, verstehen es Rechtslaien oft nicht, und das müssen sie auch nicht zwangsläufig. Hilfreich ist es, mit dem Rechtsanwalt / Fachanwalt schon im Vorfeld ein klärendes Gespräch über die Kosten zu führen. So ist man im Nachhinein nicht überrascht.
So mancher, der einen Rechtsrat sucht, scheut davor, einen Anwalt aus Osterholz-Scharmbeck aufzusuchen. Sie befürchten, dass Kosten auf sie zukommen, die sie nicht aufbringen können. Dies ist primär dann der Fall, wenn man über niedrige Einnahmen verfügt. Indes ist dies kein Handicap, wenn man zu seinem Recht kommen will und einen Rechtsanwalt beziehungsweise Fachanwalt beauftragen will. Eine Lösung ist eine bestehende Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Rechtsanwaltsgebühren und die Kosten eines Rechtstreits. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung im gegebenen Fall greift, gilt es zu überprüfen. Der Anwalt aus Osterholz-Scharmbeck wird diese Überprüfung gerne für Sie übernehmen. Als Alternative bietet es sich an, Beratungs- / Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung, um hierfür in Betracht zu kommen, ist, dass man als bedürftig eingestuft wird und nur über geringe Einnahmen verfügt. Jedoch ist es möglich, dass Sie die gewährten Hilfen in Raten zurückzahlen müssen. Eine Rückzahlung wird aber nur fällig, wenn Sie hierzu finanziell tatsächlich in der Lage sind. Verhält sich dem nicht so, dann wird sowohl die Prozesskostenhilfe als auch die Beratungshilfe vom Staat in vollem Umfang übernommen.

Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Schüler nach Hacker-Angriff von Schule verwiesen
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Ein gravierender Hacker-Angriff auf die IT-Infrastruktur einer Berliner Schule verdeutlicht die Bedeutung von IT-Sicherheit an Schulen. Ein Schüler wurde nach dem Missbrauch von Passwörtern und geschützten Daten trotz bevorstehender Abiturprüfungen verwiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte mit Urteil vom 13. November 2024 ( VG 3 L 610.24 ) die Maßnahme, da die Taten mit "krimineller Energie" begangen wurden. Der Vorfall zeigt, wie dringend Schulen ihre digitalen Infrastrukturen schützen und Schüler für Verantwortung sensibilisieren müssen. Rechtliche Grundlage: Das Berliner Schulgesetz Das  Berliner Schulgesetz sieht Ordnungsmaßnahmen wie Verweise vor, wenn sie notwendig scheinen, um die Ordnung und Sicherheit des Schulbetriebs zu sichern. Im vorliegenden Fall sei die Sicherheit der...

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BGH: Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietverträgen rechtens
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LSG: Rechtsreferendare unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg : Rechtsreferendare sind bei Unfällen auf dem Rückweg von Lehrveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. (Urteil vom 04.12.2024, Az. L 3 U 4/23 ) Sturz nach Verwaltungsrechtslehrgang – Kläger forderte Versicherungsschutz Ein 28-jähriger Rechtsreferendar verletzte sich im Dezember 2017 auf dem Rückweg von einem Verwaltungsrechtslehrgang. In der U-Bahn geriet er durch ein plötzliches Rucken ins Straucheln und verrenkte sich den kleinen Finger der rechten Hand. Nach medizinischen Komplikationen musste der Finger versteift werden, was zu dauerhafter Bewegungseinschränkung führte. Der Kläger, der von Mai 2017 bis Mai 2019 im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin stand, beantragte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Berlin lehnte...

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