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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Sozialrecht
Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines tödlich verunglückten Speerwurfkampfrichters keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
Der 74-jährige Ehemann der Klägerin war lizensierter Kampfrichter für Wettkämpfe der Leichtathletik. Während eines Speerwurfwettkampfes wurde er im August 2012 tödlich durch einen Speerwurf verletzt. Er ging, noch während der Speer in der Luft war, auf die Stelle zu, an der er den Aufprall innerhalb des Zielsektors vermutete. Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung des Unglücks als Arbeitsunfall ab. Die Klägerin machte geltend, ihr Ehemann sei zwar nicht abhängig beschäftigt gewesen. Er sei jedoch als Kampfrichter wie ein Beschäftigter vom ... weiter lesen
Familienrecht
Kindesunterhalt - Wer zahlt wenn beide Eltern das Kind betreuen?
In Deutschland kommt es immer häufiger zu einer Trennung der Eltern. Dabei haben besonderes die gemeinsamen Kinder unter der Trennung zu leiden, da die Streitigkeiten auf den Schultern der Kinder ausgetragen werden. Ein heikles Thema ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Kindesunterhalt, insbesondere wer für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss, wenn beide Elternteile das Kind betreuen.
Unterhaltspflicht der Eltern
Nach dem deutschen Gesetzgeber sind beide Eltern gegenüber dem Kind gleichermaßen unterhaltspflichtig. In § 1606 Abs. 1 BGB heißt es:
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“
Das bedeutet, dass Beide für den Unterhalt des Kindes gemeinsam sorgen müssen. Es spielt keine Rolle, ob ein Kind ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitgeber trägt nicht die Bewirtungskosten für Betriebsversammlungen
Nürnberg/Berlin (DAV). Der Arbeitgeber muss die Kosten der Bewirtung von Teilnehmern einer Betriebsversammlung nicht übernehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg am 25. April 2012 (AZ: 4 TaBV 58/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In einer der Verkaufsfilialen eines Textilunternehmens sind 55 Mitarbeiter beschäftigt. Der Betriebsrat teilte dem Arbeitgeber mit, dass er eine Betriebsversammlung in den Räumen des Gewerkschaftshauses plane und den Arbeitgeber bitte, für diese etwa sechs Stunden dauernde Versammlung die Verpflegungskosten in Höhe von rund 30 Euro zu übernehmen. Der Arbeitgeber lehnte dies jedoch ab.
Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme bestehe nicht, entschied das Gericht. Der Arbeitgeber müsse ... weiter lesen