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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen
In Deutschland ist es mittlerweile üblich, dass ein Arbeitsverhältnis zusammen mit einer sogenannten Probezeit vereinbart wird. Innerhalb der Probezeit soll festgestellt werden, ob der Arbeitsnehmer sich in den Betrieb des Arbeitsgebers eingliedert, so dass eine langfristige Zusammenarbeit sichergestellt werden kann. Auch der Arbeitnehmer soll innerhalb des Zeitraumes feststellen, ob er sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen kann. Fraglich ist jedoch, ob auch befristete Arbeitsverhältnisses mit einer Probezeit versehen werden dürfen und welche Regeln beachtet werden müssen?
Teilzeit- und Befristungsgesetz im Arbeitsrecht entscheidend
Die Vereinbarung einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich erlaubt und zulässig, denn nach dem Teilzeit- und ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Eigenbedarfskündigung bei erwogenem Eigenbedarf des Vermieters vor Mietvertragsabschluss
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist.
Die Beklagte bewohnt aufgrund eines mit dem Kläger am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Er führte an, seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, werde am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren, danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 19.09.2011 als Industriemechaniker in der sog. Scherenendmontage tätig. Bei einem Arbeitsunfall am 16.11.2011 wurden ihm vier Finger der rechten Hand abgetrennt. Drei Finger wurden erfolgreich reimplantiert. Die Beklagte meldete den Unfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.01.2012 unter Wahrung der für die Probezeit vereinbarten Kündigungsfrist zum 09.02.2012.
Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam, weil die Beklagte sich treuwidrig verhalte. Solange nicht geklärt sei, wen das Verschulden an dem Arbeitsunfall treffe, käme eine Probezeitkündigung nicht in Betracht. Er behauptet, er habe kurz vor dem Aktivieren der Schneidemaschine noch den Auftrag ... weiter lesen