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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Familienrecht
Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder
Nach § 1601 BGB sind Eltern dazu verpflichtet den Lebensbedarf der eigenen Kinder sicherzustellen. In der Vorschrift lautet es: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ In diesem Zusammenhang stellt sich oftmals die Frage, ob die Unterhaltsverpflichtung auch dann noch besteht, wenn die Kinder das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben. Diese Frage ist eindeutig mit „Ja“ zu beantworten. Der Unterhaltsanspruch in Deutschland ist nicht an das Alter, sondern an das Verwandtschaftsverhältnis geknüpft.
Sind beide Elternteile für den Kindesunterhalt verantwortlich?
Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern noch verheiratet sind, getrennt leben oder das Kind nur...weiter lesen
Arbeitsrecht
Keine Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für Kündigungsschutzklage
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers geht nach § 80 Abs. 1 InsO die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Insolvenzverwalter über. Eine Kündigungsschutzklage ist dann gegen den Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes zu richten, und zwar auch dann, wenn die Kündigung noch vom Insolvenzschuldner erklärt wurde.
Übt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aber eine selbständige Tätigkeit aus und gibt der Insolvenzverwalter diese nach § 35 Abs. 2 InsO aus der Insolvenzmasse frei, fällt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis mit Wirksamwerden der Freigabeerklärung auch über die zu diesem Zeitpunkt...weiter lesen
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Das allgemeine Gleichbehandlungsgsetz auch auf einen GmbH-Geschäftsführer anwendbar
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt.
Der Kläger war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Abschluss, die Aufhebung und die Änderung des Dienstvertrags der Geschäftsführer zu entscheiden. In dem mit einer Laufzeit von...weiter lesen