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Sozialrecht
Kranken- und Pflegekassen müssen Aufgaben weitgehend selbst erledigen
Kassel (jur). Die Möglichkeit der Kranken- und Pflegekassen zur Ausgliederung bestimmter Aufgaben auf externe Dienstleister sind eng begrenzt. Zulässig ist dies nur mit einer gesetzlichen Grundlage, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch, 30. August 2023, in Kassel (Az.: B 3 A 1/23 R). Danach ist den Krankenkassen die Ausgliederung von Tätigkeiten verboten, die sich auf die Leistungsansprüche der Versicherten beziehen. Bei den Pflegekassen gibt es eine gesetzliche Grundlage nur für die Pflegeberatung.
Nach Angaben des Klägeranwalts und auch des beklagten Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn (früher Bundesversicherungsamt) sind Ausgliederungen an Dienstleister bei den Kassen derzeit ein großes Thema. Das Bundesamt überprüfe derzeit rund 20 entsprechende Verträge meist kleinerer Kranken- und ... weiter lesen
Sozialrecht
Volle Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlung möglich
Kassel (jur). Ehepaare mit verschiedener gesetzlicher und privater Krankenversicherung können sich die Kosten einer Kinderwunschbehandlung vollständig erstatten lassen. Denn wenn die private Krankenkasse hier des Mannes die Hälfte der Kosten übernimmt, muss trotzdem auch die gesetzliche Kasse der Frau die Hälfte der Kosten bezahlen, urteilte am Dienstag, 29. August 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 13/22 R).
Laut Gesetz haben unfruchtbare Ehepaare Anspruch auf Erstattung der Hälfte der Kosten für bis zu drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Auf den Grund der Unfruchtbarkeit kommt es nicht an, es gibt aber andere Voraussetzungen. So muss die Frau noch unter 40 und der Mann unter 50 Jahre alt sein. Zudem dürfen „ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Der Beste muss nicht immer die Stelle erhalten
Nürnberg (jur). Der fachlich am besten geeignete Bewerber für eine befristete Stelle eines öffentlichen Arbeitgebers kann auch leer ausgehen. War der Stellenbewerber bereits seit mehreren Jahren bei demselben Arbeitgeber befristet beschäftigt und wäre eine erneute Befristung unzulässig, darf er vom Stellenbesetzungsverfahren ausgeschlossen werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am 11. August 2023 veröffentlichten Urteil (Az.: 5 Sa 373/22). Dem stehe auch nicht das verfassungsrechtliche Gebot der „Bestenauslese“ entgegen, nach der der am besten geeignete Bewerber den Zuschlag erhalten soll.
Damit kann der seit März 2016 mehrfach und zuletzt bis 30. Juni 2023 befristet angestellte Kläger nicht verlangen, dass er bei der Ausschreibung einer erneuten befristeten Stelle seines ... weiter lesen