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Rechtsanwalt in Gernsheim • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jürgen Walter
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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Alte Probezeitbeurteilung: Nach Lebenszeitverbeamtung zählt sie meist nicht
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(1 Bewertung)21.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Alte Probezeitbeurteilung: Nach Lebenszeitverbeamtung zählt sie meist nicht

Wer als Beamter nach der Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wird, möchte schlechte oder als unfair empfundene Bewertungen aus der Probezeit oft trotzdem nicht stehen lassen. Die Sorge ist naheliegend: Eine alte Note in der Personalakte könnte spätere Bewerbungen oder Verwendungen belasten. Genau diese Annahme reicht nach der aktuellen Entscheidung aber nicht aus. Betroffen sind vor allem Beamte, die nach ihrer Lebenszeitverbeamtung noch gegen eine Probezeitbeurteilung vorgehen wollen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag eines Beamten auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Nach der Entscheidung fehlt für die Klage gegen die Probezeitbeurteilung regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis , wenn die Bewährung bereits positiv festgestellt und der Beamte auf Lebenszeit ernannt...

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Klausur von anderer Person schreiben lassen: Prüfungsbetrug bleibt nicht folgenlos
20.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Klausur von anderer Person schreiben lassen: Prüfungsbetrug bleibt nicht folgenlos

Wer zu einer Klausur nicht selbst erscheint und stattdessen eine andere Person mit den eigenen Ausweisdokumenten schreiben lässt, riskiert weit mehr als nur eine schlechte Note. Besonders unter Corona-Bedingungen mit Mund-Nasen-Schutz und Schirmmütze kann eine Identitätskontrolle erschwert sein, rechtlich schützt das aber nicht vor Sanktionen. Für Studenten ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Ein solcher Prüfungsbetrug kann als schwerwiegender Täuschungsversuch gelten. Zugleich müssen Hochschulen bei besonders harten Sanktionen sauber begründen, dass sie ihr Ermessen erkannt und ausgeübt haben. Das Wichtigste in Kürze Eine Klausur durch eine andere Person schreiben zu lassen, ist ein Täuschungsversuch . Die Bewertung der Klausur mit 5,0 und nicht bestanden blieb rechtmäßig. Der Fall...

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Untätigkeitsklage ohne Antrag: Prozesskostenhilfe scheitert
19.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Untätigkeitsklage ohne Antrag: Prozesskostenhilfe scheitert

Wer auf eine Reaktion der Behörde wartet, denkt schnell an eine Untätigkeitsklage . Riskant wird es aber, wenn vorher kein Antrag gestellt wurde, über den die Behörde überhaupt durch Verwaltungsakt entscheiden sollte. Dann kann schon der Zugang zum Verfahren an der fehlenden Erfolgsaussicht scheitern. Für Bürger, die einen Erlass oder eine behördliche Entscheidung erreichen wollen und dafür Prozesskostenhilfe beantragen, ist diese Entscheidung besonders wichtig. Das Wichtigste in Kürze Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Eine Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 1 VwGO setzt grundsätzlich voraus, dass zuvor ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts gestellt wurde. Nach Auffassung des Gerichts fehlte ein...

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