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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Urheberrecht und Medienrecht
Filesharing - Was tun bei Abmahnung?
Vermeintlich begangene Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer in sog. P2P Tauschbörsen sind immer mehr das Ziel zahlreicher Rechtsanwälte in Abmahnkanzleien, welche tausendfach teure Abmahnung an Internetnutzer und Anschlussinhaber verschicken. Welche Forderungen dabei geltend gemacht werden und was für Betroffene zu beachten ist.
Abmahnung erhalten – was wird verlangt
Wer eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing erhält, wird stets aufgefordert, eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dem Empfänger wird seitens des Inhabers zur Last gelegt, ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk rechtswidrig heruntergeladen und damit anderen Nutzern nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht und nach § 16 UrhG rechtswidrig...weiter lesen
Arbeitsrecht
Wer zu spät zum Insolvenzplan kommt, muss nicht leer ausgehen
Erfurt (jur). Arbeitnehmer können offene Löhne von ihrem Pleite gegangenen Arbeitgeber grundsätzlich auch noch nach der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht einfordern. „Nachzügler“ müssen sich ihre Forderungen allerdings vorher gerichtlich bestätigen lassen, urteilte am Donnerstag, 12. September 2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 6 AZR 907/11).
Die Insolvenzordnung schließe nicht aus, dass auch nachträglich noch Ansprüche geltend gemacht werden, so das BAG. Ähnlich hatte auch schon der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 10 Mai 2012 in einem Rechtsstreit zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Gesellschafter einer GmbH entschieden (Az.: IX ZR 206/11).
In dem vom BAG entschiedenen...weiter lesen
Verwaltungsrecht
BVerwG: Regelung zur eingeschränkten Rückwirkung telekommunikationsrechtlicher Entgeltgenehmigungen verfassungswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob die in § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes getroffene Regelung zur Rückwirkung telekommunikationsrechtlicher Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur mit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
Diese Frage stellt sich in einem Verfahren, in dem die klagende Deutsche Telekom AG die Genehmigung höherer monatlicher Überlassungsentgelte für einzelne Varianten des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung für die Zeit vom 1. April 2005 bis zum 31. März 2007 begehrt.
Nach den genannten Bestimmungen kann das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung...weiter lesen