Arbeitsrecht Stuttgart. Wir lassen Sie nicht allein! Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten wir Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts. Hierbei sehen wir unsere …
Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen bietet Ihnen Rechtsanwalt Frank Grafe mit persönlicher Beratung am Standort Leinfelden-Echterdingen.
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Jetzt Profil anlegenDas Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 8 U 8/21 ) bestätigte die Haftung einer Klinik für schwere Geburtsschäden nach grober Fehlbehandlung einer Hochrisikoschwangerschaft. Schwere Versäumnisse bei Hochrisikoschwangerschaft Eine 37-jährige Erstgebärende wurde mit einer hochriskanten eineiigen Zwillingsschwangerschaft über Wochen stationär in einer Geburtsklinik behandelt. Trotz des hohen Risikos verfügte die Klinik nicht über eine neonatologische Intensivstation. Als sich ein typisches Schwangerschaftsrisiko realisierte und ein Fetus verstarb, wurde der überlebende Zwilling per Notkaiserschnitt entbunden. Das Kind erlitt schwerste Hirnschäden. Die Mutter hatte nicht in dieser Klinik betreut werden dürfen, da die nötige Versorgung für Frühgeborene nicht gewährleistet war. Gericht...
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 WF 155/24 ) entschied am 13.01.2025, dass die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens zwischen der Mutter und dem biologischen Vater hälftig aufzuteilen sind. Eine alleinige Kostenlast des Vaters sei nicht gerechtfertigt. Streit um Kosten nach Vaterschaftsfeststellung In dem Verfahren ging es um die Kostenaufteilung eines gerichtlichen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens. Die Mutter hatte erklärt, während der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem sogenannten Putativvater Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest bestätigte ihn als Vater. Dennoch beantragte das Kind eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Nach Durchführung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde der Putativvater als...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Aachen (Az.: 1 K 796/22 ) bestätigte die Entlassung eines Polizeianwärters wegen rassistischer und frauenfeindlicher Äußerungen. Polizeischüler wegen Äußerungen entlassen Ein Kommissaranwärter wurde aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, nachdem er an der Hochschule der Polizei durch frauenfeindliche und rassistische Äußerungen aufgefallen war. Laut übereinstimmenden Aussagen von Dozenten und Kommilitonen soll er abwertende Bemerkungen über Kolleginnen gemacht und im Unterricht fremdenfeindliche Begriffe verwendet haben. Aufgrund dieser Vorfälle untersagte das Polizeipräsidium Aachen zudem die weitere Teilnahme am Vorbereitungsdienst. Der Kläger reichte eine Klage gegen diese Entscheidung ein. Gericht bestätigt Entscheidung des Dienstherrn Das...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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