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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Steuerrecht „Verklicken“ bei der Steuererklärung ist kein Schreibfehler
München (jur). Wer bei einer elektronischen Steuererklärung auf früher eingegebene Daten zurückgreift, muss aufpassen. Denn anders als ein Schreibfehler berechtigt ein „Verklicken“ später nicht mehr zur Korrektur eines bestandskräftigen Bescheides, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 2. November 2023, veröffentlichten Urteil.  Er wies damit ein Ehepaar aus Niedersachsen ab. Dies hatte seine Steuererklärung für 2018 zunächst halbelektronisch übermittelt und dann auf Aufforderung nochmals in Papierform bestätigt. Als der Steuerbescheid schon unterwegs war, schickte das Ehepaar eine weitere Steuererklärung für 2018 über das rein elektronische authentifizierte Verfahren („Mein Elster“) ab – warum, blieb später unklar.  Bei dieser neuen Steuererklärung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Partylärm nach 22 Uhr – was ist erlaubt und was tun bei Lärm einfach erklärt
Partylärm nach 22 Uhr kann schnell zu Streitigkeiten unter Nachbarn führen. In Deutschland gilt zwischen 22 und 6 Uhr die Nachtruhe. Sonn- und Feiertags ist Lärm ebenfalls zu vermeiden. In dieser Zeitspanne sollten Sie während des ganzen Jahres Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Die genauen Zeiten der Nachtruhe können je nach Bundesland variieren. In manchen Regionen gilt die Nachtruhe bis 7 Uhr morgens. Partylärm nach 22 Uhr: Was sagt das Gesetz dazu? Die nächtliche Ruhezeit (s. Nachtruhe ) ist in der Regel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens angesiedelt. So sehen es beispielsweise die Landesimmissionsschutzgesetze der Bundesländer vor. Dabei geht es nicht nur um die Lautstärke des Lärms an sich, sondern auch um die Dauer und die Häufigkeit . Zudem können sich die Bestimmungen je nach Bundesland ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitgeber darf mit Dienstplan nicht Entgeltfortzahlung umgehen
Chemnitz (jur). Weist eine Arbeitnehmerin wegen einer bevorstehenden Operation auf eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit hin, darf der Arbeitgeber bei der Planung von Arbeitsschichten nicht das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umgehen. Wurde die Beschäftigte während ihrer Krankschreibung nicht in die sonst üblichen Schichten eingeteilt, kann der Arbeitgeber für den entgangenen Lohn zu Schadenersatz verpflichtet sein, entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem in Chemnitz kürzlich veröffentlichten Urteil vom 8. September 2023 (Az.: 2 Sa 197/22).  Die Klägerin arbeitete im Schichtdienst im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung und übernahm dort Fahrdienste. Es galt eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Beginn und Ende der Einsatzzeiten sowie Pausen ... weiter lesen
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