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Marl
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Die Stadt Marl im nördlichen Ruhrgebiet gelegen, gehört zum Kreis Recklinghausen. Hier, an der Schwelle zum Münsterland zeichnet sich die Stadt mit ihren 91.297 Einwohnern besonders durch das in der Stadt gelegene Grimme- Institut aus. Auch das Europäische Zentrum für Medienkompetenz liegt hier. Und so kommen jährlich viele bekannte Persönlichkeiten in die Stadt, wenn der Grimme- Preis verliehen wird. Der Chemiepark Marl beinhaltet eines der führenden europäischen Chemiewerke. Der Chemiepark ist auch für interessierte Besucher geöffnet.
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Oliver Stemann
Oliver Stemann | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei
Rechtsanwalt in Marl
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Wann zum Anwalt in Marl?
Ihr Vermieter hat Ihnen eine Abrechnung der Nebenkosten geschickt, die irgendwie nicht zu stimmen scheint? Sie haben Ärger mit Ihrem Vorgesetzten? Ein Handwerker stellt eine zu hohe Rechnung? Im Alltag kommt mit Sicherheit jeder irgendwann in eine Situation, in der die Hilfe einer Rechtsanwältin in Marl nötig wird. Ein aufklärendes Gespräch ist in vielen Fällen oft nicht genug. Genau in solchen Fällen hilft es nur noch sich einen Anwalt zur Seite zu stellen und gegen die Gegenpartei rechtlich vorzugehen.Welche Aspekte gibt es noch, die bei der Suche nach einem Anwalt wichtig sind?
Oft zieht sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt über einen längeren Zeitraum hin. Es ist dabei nicht selten, dass persönliche Belange und ferner sensible Fakten offenbart werden müssen. Aus diesem Grund sollte die Chemie zwischen Anwalt und Mandant stimmen. Die sogenannten Soft-Skills sind ebenso wichtig, wie eine vorliegende fachliche Expertise. Gemeint sind damit Aspekte wie z.B.: Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Teamgeist. Nur, wenn man sich als Klient gut aufgehoben, verstanden und ernstgenommen fühlt, ist eine effektive Zusammenarbeit möglich.In welchem Fall sollten Sie einen Fachanwalt in Marl konsultieren?
Sie sollten sich an einen Fachanwalt wenden, wenn Ihr rechtliches Problem schwierig und kompliziert ist und ein umfassendes fachliches Know-how in der Theorie als auch in der Praxis erfordert. Handelt es sich lediglich um rechtliche Fragen, die grundsätzlicher Natur sind, dann ist man bei einem Anwalt aus Marl ohne fachliche Spezialisierung bestens aufgehoben. Wobei auch diese meist Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte angeben. Durch die Angabe der Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte kann man gut erkennen, ob ein Rechtsanwalt mit dem benötigten Bereich vertraut ist.Was für Kriterien zeichnen einen Fachanwalt aus?
Kein Zweifel, ein Fachanwalt ist ein absoluter Experte auf dem von ihm gewählten Gebiet. Dabei ist der Fachanwalt in Marl ein Spezialist sowohl, was die Praxis angeht, als auch in allen theoretischen Punkten. Der Fachanwalt kann ein fachliches Know-how, das definitiv als über dem Durchschnitt liegend einzuschätzen ist, vorweisen. Ferner trifft ihn die Verpflichtung, sich ständig fortzubilden. Erworben hat er das überdurchschnittliche Fachwissen in einem Fachanwaltskurs. Dieser muss, um den Fachanwaltstitel zu bekommen, unbedingt besucht werden. Der theoretische Fachanwaltskurs umfasst eine Stundenzahl von 120 bis 180 Stunden. Die Stundenzahl hängt vom Rechtsgebiet ab.Die erste Beratung durch einen Rechtsanwalt - ist sie kostenlos?
Es wird oft gesagt und gehört, aber es trifft absolut nicht zu, dass ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt aus Marl kostenfrei ist. Wie hoch die Kosten für ein Erstgespräch sind, das sollte im Voraus genauestens abgeklärt werden. Der Anwalt darf allerdings bei Verbrauchern für eine erste, noch oberflächliche Beratung nicht mehr als 190,00 Euro (und ggf. Auslagen) berechnen. Die Kosten für das Erstgespräch werden in der Regel wieder erstattet bzw. verrechnet, wenn der Anwalt das Mandat erhält und für den Mandanten aktiv wird. Dies gilt, wenn nichts Anderes ausgemacht wurde. Zu empfehlen ist es, den Anwalt aus Marl im Voraus zu fragen, wie hoch die Kosten für eine Erstberatung sind. Es ist möglich, dass er bereit ist, die Kosten zu reduzieren.Warum ist es empfehlenswert, dass Sie ein erstes Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt aus Marl vereinbaren?
Sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt ist ein erstes Beratungsgespräch sinnvoll. Für den Klienten ist es wichtig, in einem Beratungsgespräch eine Lageeinschätzung zu erhalten. Wenn in der Erstberatung der Fall von dem Fachmann genauer betrachtet wird, kann der Mandant entscheiden, ob es überhaupt sinnvoll ist, den Fall weiter zu verfolgen. Der Rechtsanwalt in Marl kann sich, nachdem er die Fallkonstellation näher betrachtet hat, ein Bild machen, ob er die Sache übernehmen möchte. Natürlich hat jeder Anwalt Interesse daran, einen neuen Rechtsfall zu haben und einen neuen Mandanten zu gewinnen. Oftmals sind sie deshalb bereit, mit den Kosten für die Erstberatung nach unten zu gehen. Geschicktes verhandeln kann sich also auszahlen.Das Mandat ist erteilt, der Anwalt beauftragt - was folgt?
Wenn das Erstgespräch zufriedenstellend war, kann dem Rechtsanwalt in Marl das Mandat erteilt werden. Nach der Erteilung des Mandats beginnt der Anwalt für Sie aktiv zu werden und den Rechtsfall zu bearbeiten. Der Jurist wird beispielsweise nach Erteilung des Mandats Kontakt mit der gegnerischen Partei aufnehmen oder auch gleich Klage einreichen.Was kann selbst getan werden, um die Chancen zu erhöhen, dass der Rechtsstreit gewonnen wird?
Sie sollten beherzigen, dass der Anwalt aus Marl nur maximale Ergebnisse erreichen kann, wenn Sie Ihren Beitrag dazu leisten. In deutlichen Worten heißt dies, dass Sie sämtliche Umstände ehrlich auf den Tisch legen. Ändern sich Gegebenheiten oder liegen andere Tatsachen vor, muss der Anwalt hierüber sofort informiert werden. Wenn Sie beispielsweise einen wichtigen Brief erhalten, dann gilt es, diesen dem Rechtsanwalt umgehend weiterzuleiten. Sie sollten überdies eine Mappe mit allen Dokumenten erstellen. So stellen Sie sicher, dass sämtliche Dokumente, die für die rechtliche Auseinandersetzung wichtig sind, immer einfach zugänglich sind.Wie setzen sich die Anwaltskosten zusammen?
Ein Anwalt lebt von seiner Arbeit, wie jeder andere Mensch auch. Allerdings müssen die Kosten für den Rechtsanwalt keine schlimme Überraschung sein. Denn für die Kosten für den Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ein Rechtsanwalt / Fachanwalt kann also nicht irgendwelche Gebühren veranschlagen, sondern ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Allerdings ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht einfach gestaltet und relativ kompliziert. Da es komplex ist, verstehen es Rechtslaien häufig nicht, und das müssen sie auch nicht unbedingt. Empfehlenswert ist es, mit dem Rechtsanwalt / Fachanwalt bereits im Vorfeld ein klärendes Gespräch über die Kosten zu führen. So ist man am Ende nicht überrascht.Ich kann mir keinen Anwalt leisten, was soll ich machen?
So mancher, der einen Rechtsrat sucht, scheut davor, einen Anwalt in Marl aufzusuchen. Viele fürchten sich, dass Kosten auf sie zukommen, die sie sich definitiv nicht leisten können. Das betrifft vorrangig Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und keine Rücklagen haben. Doch stellen die Anwaltskosten definitiv kein Handicap dar, dennoch zu seinem Recht zu gelangen. Eine der Lösungen ist es, wenn man eine Rechtsschutzversicherung besitzt. In den meisten Fällen ist man mit der Rechtschutzversicherung gegen rechtliche Auseinandersetzungen in bestimmten Bereichen abgesichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten. Allerdings gilt es zu prüfen, ob die Rechtschutzversicherung im gegebenen Fall greift. Als Alternative bietet es sich an, Beratungs- / Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung, um hierfür in Betracht zu kommen, ist, dass man als bedürftig gilt und bloß über geringe Einnahmen verfügt. Allerdings sind diese staatlichen Gelder nicht geschenkt. Sollte der Fall eintreten, dass man wieder über mehr Geldmittel verfügt, muss man die Hilfen zurückzahlen. Eine Ratenzahlung ist möglich. Dies gilt freilich nur, wenn das für Sie finanziell möglich ist. Andernfalls werden die Kosten gänzlich übernommen.
Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Anrechnung von anderweitigem Verdienst nach unwirksamer Kündigung
Unwirksame Kündigungen führen häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn es um den Anspruch auf Annahmeverzugslohn geht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in einem Urteil vom 11.09.2024 entschieden, dass Einkommen aus einer neuen Tätigkeit auf diesen Anspruch angerechnet wird. Dennoch bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet, sofern kein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers nachzuweisen ist.
Annahmeverzugslohn und böswilliges Unterlassen: Die rechtlichen Grundlagen
Gemäß § 615 BGB geraten Arbeitgeber bei einer unwirksamen Kündigung automatisch in Annahmeverzug . Dies verpflichtet sie, das Gehalt des Arbeitnehmers weiterzuzahlen , obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer böswillig eine ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Weihnachtsdeko in der Wohnung, im Fenster, auf dem Balkon, an der Fassade oder im Treppenhaus: Was dürfen Mieter und was nicht?
Weihnachten steht vor der Tür, und viele Mieter schmücken ihre Wohnung, Fenster und Balkone mit Lichterketten und festlicher Dekoration. Doch welche Regelungen gelten aus mietrechtlicher Sicht bei Weihnachtsdeko? Müssen Nachbarn grelle Beleuchtung, blinkende Lichterketten, Kerzen & Co. akzeptieren und dürfen Vermieter Vorschriften erlassen, die das verbieten? Dieser Überblick hilft Mietern und Vermietern dabei, mögliche Konflikte zu vermeiden, damit alle die Weihnachtszeit friedlich und entspannt genießen können.
Lichterketten und grelle Weihnachtsdeko am Balkon und Fenster
Die weihnachtliche Gestaltung von Fenster und Balkon gehört in vielen Mietwohnungen zur Adventstradition . Grundsätzlich gilt, dass eine übliche Weihnachtsdeko und -beleuchtung im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung enthalten ... weiter lesen
Arbeitsrecht
BAG erklärt Regelung zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeitkräften für unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 370/20 ) erklärte eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für unwirksam.
Benachteiligung von Teilzeitkräften
Eine Pflegekraft in Teilzeit klagte gegen ihren Arbeitgeber, einen ambulanten Dialyseanbieter mit über 5.000 Mitarbeitern. Laut Manteltarifvertrag (MTV) wurden Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten über der regulären Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften gewährt. Diese Regelung benachteiligte Teilzeitbeschäftigte, da ihre Mehrarbeit nicht berücksichtigt wurde.
Die Klägerin, deren Arbeitszeitkonto über 129 Überstunden aufwies, erhielt keine Zuschläge oder Zeitgutschriften. Sie verlangte eine Gutschrift von 38 Stunden und 39 Minuten sowie eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe eines Vierteljahresverdienstes.
Während das ... weiter lesen