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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Verwaltungsrecht
Teilzeitlehrer muss auch wirklich in Teilzeit arbeiten
Leipzig (jur). Teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrer müssen ihnen übertragene Verwaltungsaufgaben außerhalb des Unterrichts grundsätzlich auch nur entsprechend ihrer Teilzeitquote leisten. Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben über die Teilzeitquote hinaus ist nur zulässig, wenn durch die geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben ein zeitlicher Ausgleich erfolgt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 16. Juli 2015, in Leipzig (Az.: 2 C 16.14).
Damit bekam dem Grunde nach eine an einem Gymnasium teilzeitbeschäftigte Oberstudienrätin aus Niedersachsen recht. Die niedersächsischen Vorschriften legen fest, dass mit dem Amt des Oberstudienrates auch die Verpflichtung einhergeht, „Funktionstätigkeiten“ zu übernehmen. Dies sind...weiter lesen
Verwaltungsrecht
Entzug der Inkassoerlaubnis bei unerlaubten Forderungsschreiben
Wer als Inkassobüro das Eintreiben von illegalen Forderungen in Kauf nimmt, muss eventuell mit dem Entzug seiner Erlaubnis rechnen.
Ein Inkassounternehmen war für die Gewerbeauskunft-Zentrale GWE tätig, die sich in den Medien den schlechten Ruf als Branchenabzocke-Dienst erworben hat. Der GWE wird zum Vorwurf gemacht, dass er Unternehmen in eine Kostenfalle locken würde. Bereits mehrere Gerichte bis zum Bundesgerichtshof haben dies zumindest für die früher verwendeten Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale bestätigt. Das Inkassounternehmen kannte dennoch keine Skrupel und setzte die Kunden mit Forderungsschreiben unter Druck. Obwohl das Oberlandesgericht Köln zum Entfernen eines Textteils aufgefordert hatte, verwendete es die gerügte Passage weiter.
Aufgrund dessen hat jetzt das...weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rückzahlung der Mietkaution: Wann muss Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?
Sofern ein Wohn- oder Gewerberaum durch einen Vermieter vermietet wird, möchte dieser von seinen zukünftigen Mietern eine Mietsicherheit haben. In der Praxis ist es meistens die sogenannte Mietkaution. Der Mieter ist demnach verpflichtet die vereinbarte Kaution an den Vermieter zu übergeben. Der Geldbetrag wird anschließend bei einem Geldinstitut verzinst angelegt. Sobald das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch des Mieters. Fraglich ist jedoch, ob dieser Rückzahlungsanspruch sofort besteht oder ob der Vermieter die Kaution für eine gewisse Zeitspanne als Sicherheit einbehalten darf.
In der Rechtsprechung herrscht insoweit Einigkeit darüber, dass der Vermieter verpflichtet ist die Mietkaution vollständig an die Mieter auszuzahlen....weiter lesen